Erst mal Danke an alle, für die gedankliche Unterstützung.
Leide sind in §12 keine eindeutigen Hinweise zu den Grundlagen gefordert, so das man es so und so auslegen kann.
Ich bin weiter hin leider bei uns mit meiner Meinung alleine, allgemeine wichtige Unterweisungen zu wiederholen und aktuelle anlässe mit einzubeziehen.
Aber die Betriebsanweisungen sind gedruckt und sind eigentlich auch gut, aber immer wieder auf : Winkelschleifer, Druckgasflaschen ( werden so gut wie nie gebraucht, haben nur zwei Schweißer von ca 80 Mann )
Meißel Bart usw hinzuweisen, anstatt wie verhalte ich mich im Falle eines Falles, find ich nicht gut.
Leider gibt es wohl keine eindeutigen Regelungen die mein Chef überzeugen könnten.
Gruß
Carsten