Zutritt Beamter von Gewerbeaufsicht

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  • Guten Morgen zusammen,
    ich habe eine Frage zu den Befugnissen der Gewerbeaufsicht. Darf ich dem Beamten den Zutritt auf mein Gelände verweigern, oder muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
    Danke schon mal und einen schönen Tag.
    Grisu_1995

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

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  • Hallo Grisu_1995,

    die Beamten haben Sonderzugangsrecht (siehe auch § 139 b GewO). Welche Konsequenzen das hat, wenn Du den Zugang verweigerst kommt vermutlich auf den Einzelfall an. Im Nachbarort wurde ein Unternehmer in Gewahrsam genommen, weil er drohte handgreiflich zu werden

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    zu den Rechten wurde ja schon einiges gesagt: Sie dürfen in den Betrieb. Im Umkehrschluss kann hier auch die Tür von aussen verriegelt werden und der Laden ist erst einmal zu.

    Das ist mir alles zu weit weg.
    Ich würde mit den Leuten einen "guten" Kontakt pflegen. Unangemeldet vor der Tür? Na und. Zusammen einen Kaffe trinken und reden. Was wollen die: Papier sehen und die Bereitschaft zur Mitarbeit. Dann das Arbeitsumfeld (Begehung). Ist doch kein Problem. Selbst wenn irgenwelche Dinge nicht so sind, wie sie sein sollten.
    Der Unternehmer erhält eine Frist zum Nachbessern (6 Wochen). Neuer Termin, alles erledigt, prima. Nicht erledigt? Wieder eine Frist mit der Androhung von Ordnungsgeld und u.U. einer Betriebsschliessung für eine bestimmte Zeit. (= pers. Erfahrung!)

    Also stellt sich doch die Frage, warum eine Eskalation? Die bringt nichts. Der Unternehmer ist hier definitiv nicht am längeren Hebel und spielt ein Spiel, dass er nur verlieren kann.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Zum Zugang wurde schon etwas gesagt.... schließe mich an.

    Falls du vor denen "Angst" hast.... vergiss es. Ich hab neulich eine "Begehung" mit dem GAA, das war ein schlechter Witz. Wir stehen neben 5 IBCs mit ätzenden Stoffen, kein Anfahrschutz, Staplerverkehr etc. --> keine Reaktion. Wir laufen auf einen Feuerlöscher zu --> Beamter meckert, dass der nicht gekennzeichnet ist (20m lange weiße Wand, an der mittendrin der FL hängt)......

    Die Begehung hat eineinhalb Std. gedauert. Als Resümee hat er dann gesagt es wäre alles ok. (In dem Betrieb sieht es aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen. Drekig, speckig etc.) Der Beamte kam dann auf die Idee die psychischen Belastungen (ist gerade eine Kampange des GAA Bw) in diesem Jahr in den Vordergrund zu stellen. Er wollte dann etwas von Dokumentenlenkung etc. wissen...... (und hinter ihm hängen zwei ISO Zertifikate an der Wand)....

    Ich war doch etwas ernüchtert.

    Also, keine Angst vor dem GAA. Die kochen nur mit Wasser.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin,

    ich habe eine Frage zu den Befugnissen der Gewerbeaufsicht. Darf ich dem Beamten den Zutritt auf mein Gelände verweigern, oder muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

    als Ergänzung zu dem, was die Kollegen bereits geschrieben haben, oder worauf hingewiesen wurde:

    wenn es sich um eine Anlage handelt, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt, dann kann die Gewerbeaufsicht gemäß §20 BImSchG auch Anlagen stilllegen und den Betrieb untersagen.
    Wird der Vertreter der Gewerbeaufsicht nicht in den Betrieb gelassen, wird er die Polizei holen ...
    dann wird er wahrscheinlich angesäuert kraft seines Amtes den Betrieb stilllegen.
    Wenn dem nicht umgehend nachgekommen wird, dann liegt der nichtgenehmigte Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage vor - und hier kommt dann §327 StGB ins Spiel (FReiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe) ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    wie schon gesagt wurde, lass Sie rein. Wenn man mit denen Redet usw Kaffee trinkt kann man vieles auf dem kleinen Dienstweg regeln. Kommt man denen aber mit, kommst nicht rein und das zeig ich dir nett, wird es unangnehm. Die können auch ganz anders und im schlimmsten Fall, macht das Gewerbeamt zumindest den Laden zu und dreht auch alles von rechts nach links an. Denn dann sagen die sich, man hat was zu verbergen und das wollen die sehen.

    Also immer schön freundlich. Hatten eben ASA-Sitzung und da kam dieses auch grad vor. Unser Geschäftsführer kannte einen Betrieb, der genau das gemacht hat. Termin mit denen nicht eingehalten wo diese sich schon angemeldet haben und dann kamen Sie unangemeldet und das mit aller macht. War dann für den Betrieb nicht mehr so schön das Gespräch.

    Grüße aus Neuwied

  • Vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
    Ich gebe Ihnen Recht, dass die "friedliche" Zusammenarbeit gewählt werden sollte und die Gewerbeaufsicht am längeren Hebel sitzt.
    Der Beamte war schon häufiger da und die Chemie zwischen ihm und dem Arbeitgeber passt nicht.
    Hat von Ihnen jemand Erfahrung damit, den Beamten wegen "Befangenheit" abzulehnen?

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

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  • Falsche Taktik. Karten auf den Tisch legen und das Problem offen ansprechen, dass die Chemie nicht stimmt. Wenn man das in einem freundlichen Gespräch aufzeigt, dass es zielführender wäre, wenn ein Kollege übernimmt lässt vielleicht auch die Gewerbeaufsicht mit sich reden. Alles andere gibt nur Stress.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    ... die Chemie zwischen ihm und dem Arbeitgeber passt nicht.

    Frank hat eine gute Lösung genannt.
    Ich habe noch eine Alternative: Ein Unternehmen besteht i.d.R. aus mehreren Führungskräften ... dann sollte der Behördenkontakt ausschließlich von jemandem gehalten werden, der mit den Aufsichtsbeamten auskommt.

    Ich betreue ein Unternehmen, bei dem ich Besuche der GAA oder der BG auf den Urlaub des Geschäftsführers lege ... :whistling:

    Denn einen anderen Aufsichtsbeamten zu wollen, kann eine Unmöglichkeit sein, weil bei der Gewerbeaufsicht Branchen und Gebiete personell festgelegt werden ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hat von Ihnen jemand Erfahrung damit, den Beamten wegen "Befangenheit" abzulehnen?

    ...wer wahnsinnig ist kanns ja versuchen - Viel Spass wenn täglich Besuch kommt - Zoll - Steuerfahndung - Wasserschutz usw.

    IHR WERDET VERLIEREN -

    Härteste Form als Antwort ist am Ende das Vordienasesetzen eines richterlich bestellten Verwalters aufgrund der Unzuverlässigkeit des Unternehmers und des Verstosses gegen die Gewerbeordnung.

    Noch mehr? (Selbst erlebt!!!)

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

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