Informationen in einem Sicherheitsdatenblatt

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  • Liebe Mitkämpfer für den Arbeits- und Menschenschutz,

    heute bekam ich eine übliche Aufgabe:
    "a.r.ni, wir brauchen Ihre Einschätzung von Gefahrstoffen. Dazu brauchen wir u.a. Angaben zum AGW, zur zulässigen Expositionszeit und zum erforderlichen Atemschutz. Ergebnisse bitte in dieser Stunde."

    Na, nichts einfacher als das, habe ich mir in meinem jugendlichen Leichtsinn gedacht und mir erst einmal einen Tee gekocht.
    Die Aufgabe ist doch schon so gut, wie erledigt:
    Sicherheitsdatenblatt aus dem Internet saugen, mit der Datenbank GESTIS gegenprüfen, ein paar Stellen "kopieren & einfügen", fertig.
    Der Abgabetermin ist noch lange hin, also noch schnell meine E-Post durchgesehen und ein paar beantwortet.

    15 min später ein SDB des gefragten Stoffes "tert-Butylacrylat" gesucht.
    Ich wähle das von TCI Europe N.V., weil es den jüngsten Revisionsstatus hat.
    Der Stoff ist nach diesem SDB gesundheitsschädlich (H302+H312+H332-Gesundheitsschädlich bei Einatmen, bei Hautkontakt oder bei Verschlucken),
    hat keinen AGW.
    Als Atemschutz wird vorgeschrieben: "Halb- oder Vollmaske, umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Schlauchgerät, etc."

    Hmmm. Das Ergebnis gefällt mir nicht.

    Also schaue ich mal bei GESTIS nach:
    Einen AGW gibt es hier auch nicht; zum Thema Atemschutz steht
    "In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten.
    Atemschutzgerät: Gasfilter A, Kennfarbe braun.
    Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von Filtergeräten, bei Sauerstoffgehalten unter 17 Vol% oder bei unklaren Bedingungen ist ein Isoliergerät zu verwenden."

    So, jetzt ist das ein bisserl blöd, weil die Zeit bis zur Abgabe fast erreicht ist.
    Also, was tun:
    - fröhlicher Hinweis: "kein AGW, keine Gefahr" oder
    - bedeutungsschwangerer Hinweis: "wir wollen alle auf der sicheren Seite sein und das heißt: weil das Zeug auf gar keinen Fall eingeatmet werden darf, die Bedingungen der Freisetzung unklar sind, müssen die Mitarbeiter auf jeden Fall ein umluftabhängiges Atemschutzgerät tragen."
    ?

    Ich stelle das mal zurück; auf zum nächsten Stoff ...
    "Hydroxylpropylacrylat" hört sich doch vielversprechend an ...
    Abwechslung muss sein, also diesmal das SDB von Penpet Petrochemical Trading GmbH

    Ein giftiger Stoff, kein AGW, als PSA zum Atemschutz:
    "Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
    Kurzzeitig Filtergerät: Filter: A (Kennfarbe: braun)"

    Auch das gefällt mir nicht ... nun als nächsten Schritt der Gang (hier: der Anruf) nach Canossa: "Äh ja, wegen der angeforderten Informationen, die Datenlage ist wirr - ich brauche mehr Zeit."
    Freundlich war das Knurren am anderen Ende der Telefonleitung nicht.

    Vielleicht ist ja die Information bei GESTIS etwas freundlicher ...
    ... kein AGW, nur der Hinweis, dass es ein Stoff ist, für den noch kein AGW festgelegt wurde.
    Als PSA Atemschutz steht hier: "In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Gasfilter A, Kennfarbe braun. "
    Ich schaue mal nach Grenzwerten in anderen Ländern und finde für Polen einen (2,8 mg/m³)


    So, was tun:
    in Deutschland keine verbindlichen AGWs,
    - dennoch in beiden SDB Filtergeräte vorgeschrieben .... wie passt das zusammen?? ?( (... ja, ich weiß, dass das passen kann ... am Bsp. HF)
    - in beiden Fällen gemäß DGUV-Datenbank nur in Ausnahmesituationen Atemschutz
    ?

    Nur nebenbei: wenn ich mir sage, dass ich mit einer sog. konservativen Einschätzung auf jeden Fall richtig liege, dann hieße das im Falle des tert-Butylacrylates gemäß SDB auf jeden Fall ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät, das neu angeschafft werden müsste ...

    So, was würdet Ihr machen? :D
    Und meinen Auftraggeber muss ich noch ein weiteres Mal vertrösten ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo!

    Ja, ich weiß, die Zeit der Bearbeitung ist im Betrieb bereits abgelaufen.
    Ist das Richtig?
    Im Zweifelsfall muss doch ein Sachverhalt zunächst geklärt werden!

    " ... Als Atemschutz wird vorgeschrieben: "Halb- oder Vollmaske, umluftunabhängiges Atemschutzgerät,..."

    Warum sollte dir diese Aussage nicht gefallen? Du gibst doch nur deine Recherche weiter, musst die Kosten nicht privat begleichen.
    Den Kostendruck kann ich sehr wohl nachvollziehen. Natürlich stehen wir immer dem Auftraggeber nahe?
    Im Endeffekt entscheidet der Unternehmer. Meine vorläufige Aussage, wäre an das SDB geknüpft. Parallel würde ich den Lieferanten kontaktieren. In aller Regel wissen diese Leute am ehesten was aktuell gefordert ist.
    Da ich in Chemie gefehlt habe, würde ich keine eigene Einschätzung wagen (warum auch?).

    Ergebnis:
    Entweder sofort Umluft unabhängiges Hantieren mit dieser Substanz oder abwarten mit dem weiteren Umgang mit dem Stoff, bis zur weiteren Klärung.
    Das ist immer nur der Vorschlag oder die Forderung der FASI.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Wenn ich das oben richtig verstanden habe, dann ist das umluftunabhängige ASG nur bei Sauerstoffgehalten < 17% vorgeschrieben.
    Und das macht ja auch Sinn, das ist eine sauerstoffreduzierte Atmosphäre.
    Habt Ihr die tatsächlich? Dann wird die Anschaffung unumgänglich sein.
    Ansonsten Filtergerät, Filter A, Kennfarbe braun.

    Gr. Volker

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Moin,
    Danke für den Versuch einer Hilfe,

    Ist das Richtig?

    nein: wie geschrieben, habe ich die Antwort vertagt.


    Zitat

    " ... Als Atemschutz wird vorgeschrieben: "Halb- oder Vollmaske, umluftunabhängiges Atemschutzgerät,..."
    Warum sollte dir diese Aussage nicht gefallen?

    ... weil im SDB kategorisch ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät gefordert wird - ohne die Einschränkung "wenn Konz. unklar oder wenn O2-Gehalt < 17%" o.ä.


    Zitat

    Meine vorläufige Aussage, wäre an das SDB geknüpft.

    DAS wäre die von mir angesprochene "konservative Lösung" - aber bei GESTIS wird diese Forderung nicht so kategorisch erhoben, sondern so, wie ich mir das vorstelle.
    Muss ich jetzt einem SDB (m)eines Lieferanten "glauben" oder darf ich getrost die GESTIS-Datenbank zur Grundlage nehmen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Moin,

    Wenn ich das oben richtig verstanden habe, dann ist das umluftunabhängige ASG nur bei Sauerstoffgehalten < 17% vorgeschrieben.

    das SDB für tert-Butylacrylat schreibt generell ein umluftunabhängiges ASG vor ... die vernünftige Formulierung stammt aus der GESTIS-Datenbank.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Guten Morgen...

    Zum Thema umluftunabhängiger Atemschutz eine Anmerkung von mir:

    Es gibt insgesamt 4 Kriterien bei denen man um umluftunabhängigen Atemschutz nicht herumkommt:
    1. Sauerstoff < 17 Vol. %
    2. Schadstoff kann bei Filterdurchbruch nicht über Geschmack / Geruch erkannt werden
    3. Geruchsschwelle liegt deutlich oberhalb des AGW (z.B. TDI)
    4. Der Schadstoff lässt sich nicht mittels Filter aus der Atemluft entfernen (z.B. Chlortmethan)
    In den Fällen 2 und 3 kann der Benutzer einen Fiterdurchbruch nicht rechtzeitig erkennen und eine Expoistion oberhalb des AGW kann nicht ausgeschlossen werden - damit kommt man hier um den umluftunabhängigen Atemschutz nicht herum. 1 und 4 sind selbsterkärend ;)
    Welcher von den 3 Punkten auf tert. Butylacrylat zutrifft kann ich nicht beurteilen.
    In jedem Fall sollte man beim Thema Atemschutz auch die BGR 190 zu Rate ziehen, nach der ja auch die Atemschutzunterweisung geregelt ist.

    @ a.r.ni.:
    Die Auswahl des Atemschutzgerätes richtet sich ja auch danach, in welchem Maße AGWs überschritten werden. Ohne AGW´s kannst Du letzlich fast nur eine Worst-Case Betrachtung machen.
    Da Umluftunabhängig mit persönllichen (Gerätegewicht, Arbeitsmedizin. Vorsorge etc.) und technischem Aufwand einhergeht kann man alternativ noch in Richtung Filter + Gebläse gehen. Lässt sich über gefährlichkeitsmerkmale und chemisch vergleichbare Substanzen eventuell etwas ableiten? (Zuindest einmal prüfen).
    Ansprechen würde ich die Thematik ggf. noch mit der BG - vielleicht sind da ähnlich gelagerte Probleme und Lösungsansätze dazu bekannt...

    So oder so wird das damit zu einem Thema, was nicht von jetzt auf gleich beantwortet werden kann.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...So, was würdet Ihr machen? :D
    Und meinen Auftraggeber muss ich noch ein weiteres Mal vertrösten ... :whistling:


    Nach STOP vorgehen. 8)
    Den Auftraggeber erst einmal befragen, warum er gerade diese Stoffe einsetzen möchte und ob es dazu weniger gefährliche Alternativen gibt. Stichwort Substitution.
    Dann fragen, wie denn mit den Stoffen umgegangen wird und in welchen Mengen?
    Welche technischen Maßnahmen wurden getroffen, eine Freisetzung zu verhindern oder zu verringern?
    Gibt es im Arbeitsbereich eine technische Lüftung und wenn ja, mit welcher Luftwechselrate?

    So, das waren die Punkte S und T, wie es mit Organisation aussieht warten wir erst einmal ab, bis die ersten Fragen beantwortet wurden.
    PSA kommt dann noch ein Stück später.

    Die Komponenten sehen für mich nach Lackherstellung aus. Wenn wir schon am Atemschutz sind, wie sieht es denn in dem Bereich mit dem Brand- und Explosionsschutz aus?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    Bevor ich überAtemschutz nachdenke, würde ich wissen wollen wie mit diesen Stoffen umgegangen wird. Es macht ja einen Unterschied ob wir hier von 1 oder von 1000 kg reden. Offener Umgang oder geschlossene systeme? Usw.....
    Hab ich das richtig verstanden, die sdb sind aus dem Netz und nicht vom Lieferanten? Dann würde ich mir die vom Lieferanten besorgen und bei Bedarf diesen nach den Differenzen zu gestis fragen.

    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Es gibt insgesamt 4 Kriterien bei denen man um umluftunabhängigen Atemschutz nicht herumkommt:


    Mir fällt noch ein 5. Kriterium ein:
    Eine Mischung aus Niedrigsiedern und nicht-Niedrigsiedern. Die Niedrigsieder würden dann von den anderen org. Substanzen wieder aus dem AX-Filter verdrängt.

    Lg Moritz

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  • Hi a.r.ni,

    welche Antwort hast du deinem Auftraggeber denn nun gegeben?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    welche Antwort hast du deinem Auftraggeber denn nun gegeben?

    ... ich habe noch keine Antwort vom Inverkehrbringer / unserem Lieferanten (das hatte ich auch überlegt, aber dennoch danke für Deinen Hinweis; s.o.) und habe meine Antwort vertagt, denn das ist letztlich das Hauptproblem: "SDB oder GESTIS"?
    Und dazu habe ich hier im Forum auch noch keine Antwort bekommen.
    (Wahrscheinlich muss ich meine Fragestellungen besser, d.h. unmissverständlicher, formulieren.)

    Aufgrund der Handhabung (umpumpen von einem IBC in einen Reaktor) ist eine Exposition nur im Falle einer Havarie gegeben; für diejenigen, die die Havarie beheben, sind meiner Meinung nach die dort verwendeten ABEK-Filter ausreichend ... und das wird wohl die Antwort werden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)



  • ... denn das ist letztlich das Hauptproblem: "SDB oder GESTIS"?
    Und dazu habe ich hier im Forum auch noch keine Antwort bekommen.
    (Wahrscheinlich muss ich meine Fragestellungen besser, d.h. unmissverständlicher, formulieren.)

    Aufgrund der Handhabung (umpumpen von einem IBC in einen Reaktor) ist eine Exposition nur im Falle einer Havarie gegeben; für diejenigen, die die Havarie beheben, sind meiner Meinung nach die dort verwendeten ABEK-Filter ausreichend ... und das wird wohl die Antwort werden.


    Doch, die Frage war schon klar, es gib nur keine eindeutige Antwort. Um es mit Radio Eriwan zu sagen,es kommt darauf an.
    Grundsätzlich muss der Verantwortliche wenn die Angaben des SDB unklar sind andere Quellen heranziehen um Informationen zu bekommen. Gestis ist da sicher eine gute Quelle. Aber wem du am Ende glaubst...
    Daher ist es doch schon naheliegend, Arbeitsverfahren ansehen und dann Schutzmaßnahmen festlegen.

    Grüße & ein schönes Wochenende
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    das Sicherheitsdatenblatt ist erst einmal das Mass aller Dinge. Wenn ich dann Zweifel oder Lücken habe, ziehe ich andere Quellen zu Rate. Das SDB kommt vom Hersteller/Inverkehrbringer, und der sollte sein Produkt am besten kennen. Deshalb zuerst SDB und bei Bedarf GESTIS, Foristen, meine Nachbarn oder wer oder was auch immer. Die letzte Einschätzung liegt dann bei Dir.

    Karl Napp will mit Betra Bär in den Urlaub fliegen. Berta bleibt zu Hause, da sie die Schadensschwere eines Absturzes in den Vordergrund stellt. Die gleiche Schadensschwere kennt auch Karl, aber er stellt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Absturzes in den Vordergrund. Beide beurteilen das gleiche Risiko aber kommen zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Karl liegt jetzt auf den Malediven, während Berta im Allgäu Ski fährt.

    Berta kam übrigens mit einer multiplen Fraktur des Oberschenkels zurück, während sich Karl einen noch unbekannten Erreger eingefangen hat und seit Tagen eine innige Beziehung mit seinen Sanitäreinrichtungen pflegt. Da wären wir wieder bei awens Radio Eriwan.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Grüß Dich, Frank,

    das Sicherheitsdatenblatt ist erst einmal das Mass aller Dinge.


    Das sollte so sein ...

    Zitat

    Das SDB kommt vom Hersteller/Inverkehrbringer, und der sollte sein Produkt am besten kennen.


    Soweit die Theorie - ich habe hierbei im Laufe der letzten 10 Jahre schon so einige Überraschungen erlebt ... sogar bei SDB seeehr renommierter Unternehmen ... eine Anekdote dazu kann ich bei unserem nächsten Treffen erzählen ...

    Zitat

    Deshalb zuerst SDB und bei Bedarf GESTIS, Foristen, ...


    So - genau diese Reihenfolge lasse ich aufgrund meiner Erfahrung nicht mehr gelten.
    Nur ein Bsp.:
    eins "meiner" Unternehmen verwendet Streptomycinsulfat.
    Das SDB des Lieferanten klassifizierte den Stoff als giftig (arghhh - Totenkopfsymbol!).
    Die SDB von Mitbewerbern wiesen den Stoff als "gesundheitsschädlich" aus (GHS08, GHS07).
    Ich fragte bei unserem Lieferanten nach, wie diese unterschiedliche Einstufung zustande käme ... schwurbel, schwurbel, "wir übernehmen das von unserem Vorlieferanten", schwurbel ... ca. eine 3/4 h später hatte ich ein aktualisiertes SDB, das keinen Totenkopf mehr enthielt ...
    (Mein Hinweis, dass der Totenkopf einen Wettbewerbsnachteil darstellt, war sicherlich NICHT der Grund für eine spontane Neueinstufung :whistling: )

    Noch Fragen, Kienzle?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    das Sicherheitsdatenblatt ist erst einmal das Mass aller Dinge. Wenn ich dann Zweifel oder Lücken habe, ziehe ich andere Quellen zu Rate. Das SDB kommt vom Hersteller/Inverkehrbringer, und der sollte sein Produkt am besten kennen.

    Hi,

    auch beim Versand von Gefahrgut wird man angehalten, die SDB's kritisch zu überprüfen. Also so ganz verlassen, würde ich mich darauf jetzt auch nicht.
    Die Hersteller könnten leider auch dazu neigen, bei ähnlichen Produktgruppen Copy & Paste zu verwenden und schon hat man ein Probem.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hallo Arni,

    genau das ist der richtige Weg. Aber trotzdem gilt die Vorgabe aus dem SDB.
    Ich würde bei dem/den Hersteller(n) anfragen. Wie es zu der unterschiedlichen Aussage zwischen ihrem SDB und Gestis kommt? Warum in Polen ein Grenzwert exestiert und was Sie in diesem Fall für eine Atemschutzempfehlung geben würden.
    Awen hat aber auch noch einen wichtigen Hinweis gegeben, Wann wird er eingesetzt? In welcher Menge? An welcher Örtlichkeit? Wie häufig? usw.

    Nach all diesen Antworten wirst du erst deine Bewertung abgeben können.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (8. Februar 2015 um 10:47)

  • Nach STOP vorgehen.
    Den Auftraggeber erst einmal befragen, warum er gerade diese Stoffe einsetzen möchte und ob es dazu weniger gefährliche Alternativen gibt. Stichwort Substitution.
    Dann fragen, wie denn mit den Stoffen umgegangen wird und in welchen Mengen?
    Welche technischen Maßnahmen wurden getroffen, eine Freisetzung zu verhindern oder zu verringern?
    Gibt es im Arbeitsbereich eine technische Lüftung und wenn ja, mit welcher Luftwechselrate?

    Bevor ich überAtemschutz nachdenke, würde ich wissen wollen wie mit diesen Stoffen umgegangen wird. Es macht ja einen Unterschied ob wir hier von 1 oder von 1000 kg reden. Offener Umgang oder geschlossene systeme? Usw.....
    Hab ich das richtig verstanden, die sdb sind aus dem Netz und nicht vom Lieferanten? Dann würde ich mir die vom Lieferanten besorgen und bei Bedarf diesen nach den Differenzen zu gestis fragen.
    Awen

    Also ich unterstütze hier die Beiträge von tiefflieger und awen. Das SiDaBla kann ja auch nur eine Empfehlung des Verfassers darstellen. Entscheidend ist doch der Wert, der beim Umgang mit diesen Stoffen freigesetzt wird. Das kann ja, je nach Verfahren unterschiedlich sein. Geschlossene Systeme, Absaugung etc. sind doch hier entscheidende Faktoren. Warum also nicht den Mitarbeiter mit einer Filtermaske oder Atemschutzgerät ausstatten, den Prozess durchlaufen und am Mitarbeiter mit einem Messröhrchen (Messgerät) die tatsächliche Belastung messen. Dann habe ich doch aber auch Werte, die man einsetzen und verwerten kann. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass die Messwerte so klein sind, das u. U. keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind bzw. technische Maßnahmen ausreichend sind.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ...eins "meiner" Unternehmen verwendet Streptomycinsulfat.
    Das SDB des Lieferanten klassifizierte den Stoff als giftig (arghhh - Totenkopfsymbol!).
    Die SDB von Mitbewerbern wiesen den Stoff als "gesundheitsschädlich" aus (GHS08, GHS07).
    ...
    (Mein Hinweis, dass der Totenkopf einen Wettbewerbsnachteil darstellt, war sicherlich NICHT der Grund für eine spontane Neueinstufung :whistling: )


    Für mich wäre GHS08 eher ein Wettbewerbsnachteil gegenüber GHS06.
    Ich kann mir schon vorstellen, wie es zum Totenkopf gekommen ist. Nach der EU Einstufung wurde wohl ein Totenkopf vergeben, da es diesen auch bei CMR gab. Nach GHS wurde dann stur das Symbol übertragen, ohne darauf zu achten, woher die Gefahr kommt, denn die ist unter GHS08 also chronischer Toxizität angesiedelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...Aber trotzdem gilt die Vorgabe aus dem SDB....


    Bei solchen Behauptungen empfehle ich immer das Sicherheitsdatenblatt für Natriumchlorid der Firma Merck zu lesen, da findet man:
    Vollkontakt: Nitrilkautschuk 0,11mm
    Spritzkontakt: Nitrilkautschuk 0,11mm

    Zur Info für die Nichtchemiker, Natriumchlorid ist Kochsalz.

    Wobei man bei Merck auch den Satz findet: Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
    Ähnliches gilt bei anderen Herstellern ebenso. Die Hersteller können somit nur Daten liefern für den schlechtesten Fall, also wenn man entsprechend lange, intensiven Kontakt hat. Dann sind die angegebenen Maßnahmen notwendig, ansonsten eben entsprechend der Gefährdungsbeurteilung. Da der Hersteller in der Regel die Rahmenbedingungen bei seinen Kunden nicht kennt, kann er nur entsprechende Maximalforderungen stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ... Dann würde ich mir die vom Lieferanten besorgen und bei Bedarf diesen nach den Differenzen zu gestis fragen.

    ... nach dem SDB des Lieferanten ist ein Filtergerät zulässig ... na, so ein Glück aber auch!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)