Hallo,
lt. ASR A2.2 dürfen für die Grundausstattung nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen (Pkt. 5.2.1). Impliziert diese Anforderungen auch, dass jeder Löcher über mind. 6 LE verfügen muss?
Hintergrund: bei uns im Betrieb wurden in der Verwaltung mehrere Löscher getauscht mit dem Hinweis, jeder Löscher müsse mind. über 6 LE verfügen. Allerdings hängen in jedem Geschoss (ca. 300 m^2) mind. 2 Löscher.
Grüße