Beiträge von Darkmoore

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    Bei uns haben wir die Kolleginnen aus der Prävention auch proaktiv in den Prozess eingebunden, als es darum ging, die richtige Vorgehensweise festzulegen. Der TAB war automatisch dabei, weil er quasi der Key Accounter mit Blick aufs Unternehmen ist. Das hat in keiner Weise geschadet und war sehr gut.

    So konnte auch von anderen Erfahrungen anderer Unternehmen profitiert werden und letztlich das beste Ergebnis für den eigenen Shop ausgewählt werden.

    Ein klares: Machen!

    Moin Uwe,

    die Gesamtzusammensetzung des Beurteilungspegels Lr ist soweit klar. Ich verwende die aktuell von der BAuA veröffentlichte Version der ASR.

    Mir geht es um den möglichen Verzicht, der in Kapitel 7.5.6 (a) beschrieben wird.

    Zitat: "Kein Zuschlag Kl für impulshaltigen Schall, wenn die Differenz aus LpAIeq undLpAeq kleiner als 3 dB(A) ist. Bei einer Differenz von mindestens 3 dB entspricht derImpulszuschlag Kl der gemessenen Differenz, jedoch maximal einem Wert von6 dB(A)"

    Es muss ein Wert sein, der höher ist, als der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (LpAeq) - sonst würde die Subtraktion keinen Sinn machen. M.E. kann es aber auch nicht ein einzelner gemessener Spitzenwert des Schalldruckpegels LpC,peak sein.

    Ein Blick in die TRLV A und 1 bis 3 haben auch keine Erleuchtung gebracht ?(

    Gruß

    Darkmoore

    Moin in die Runde,

    lese grade in der neuen ASR A3.7 Lärm - es sind viele durchaus interessante Sachen drin. Eine Stelle verwirrt mich jedoch:

    In Kapitel 7.5 (6) geht es um die Bestimmung der Zuschläge für KI (impulshaltiger Schall) und KT (ton- und informationshaltiger Schall). Unter a) wird definiert, unter welchen Bedingungen man keinen Zuschlag für KI berücksichtigen muss.

    Nun zur Frage: Wofür steht der erste Wert der Berechnungsformel LpAIeq? Es ist weder eine Definition zu finden, noch taucht der Wert ein zweites Mal in der ASR auf.

    Besten Dank und Gruß

    Darkmoore

    Moin in die Runde,

    kurze Frage: Kennt jemand eine Quelle / Anforderung in Bezug auf die Standsicherung am Vorhalteort (nicht beim Einsatz) von mobilen 30kg- bzw. 50kg Kohlendioxidfeuerlöscher? Müssen sie (z.B. mit einer Kette) gegen leichtes Umfallen gesichert werden (gedanklicher Ansatz: analog zu CO2-Flaschen bei Schankanlagen)?

    Im Fokus sind z.B. die CF30- oder CF50-Löscher (Link zum Datenblatt).


    Freue mich auf eure Rückmeldungen.

    Danke und Gruß
    Thorsten

    Spannende Interpretationen .. Wir haben es bei uns (Verwaltzungsbetrieb) so gelöst und umgesetzt:

    Die Grundausstattung - also meines Ermessens das Minimum an zu liefernden LEs - haben wir mit Löschern dargestellt, die mindestens 6 LE haben. Ergänzend haben wir weitere Löscher in den Hängen, die kleiner sind.

    Damit ist sicherhgestellt, dass die Anforderung erreicht ist und gleichzeitig - und das finde ich wichtiger - eine hohe Verfügbarkeit von Feuerlöschern gegeben ist. Denn das ist ja wohl der Sinn des Ganzen ...

    Beste Grüße in die Runde

    Moin Simon,

    wir haben zwar schon welche am Start, aber die sind mittlerweile auch schon ein paar Jahre alt.

    Hätte den Artikel auch gerne, um mal am Puls der Zeit und Märkte zu sein. 8o 8o 8o

    Besten Dank und viele Grüße aus dem Norden der Republik

    Thorsten

    Gefahrenquelle klar der Staub.

    Gefahrbringende Bedingung z.B. das Entleeren.

    Begünstigende Bedingung z.b. Wind....... so sehe ich das ;)


    Gruss Marco


    Ich sehe es genauso wie Marco.

    Der Argumentation von Steffen kann ich nicht folgen. Beispiel: Bei der Gefahrenquelle "Sprengstoff" passiert auch erstmal nichts. Erst wenn eine entsprechende Zündvorrichtung (gefahrbringende Bedingung) vorhanden ist, kann die Gefahr wirksam werden.

    Beste Grüße aus dem Norden der Republik

    Thorsten

    Moin Manu,

    die DVD habe ich einmal intensiv durchgearbeitet und mir dabei zu jedem Kapitel noch eigene Notizen gemacht.

    Wie von den Kollegen schon geschrieben wurde: Auswendig lernen bringt nichts! Man kann auch gar nicht alles lernen, was in diesen ganzen Kapitel vor kommt. Das ist m.E. Auch nicht dasZiel der LEK1.

    Was mir geholfen hat, war ein Zeitplan. Den hatte ich mir vorher zurecht gelegt und an den habe ich mich gehalten. Das zu tun erscheint mir sehr sinnvoll. Dann kannst du gut abschätzen, wie weit du im rennen bist oder ob deine Planung in Gefahr gerät.

    Bei uns im Kurs (LEK1 war Ende Juni diesen Jahres) haben auch alle bestanden. Die Bandbreite lag zwischen 52 und 92 Prozent. Letztlich ist das Ergebnis aber egal, da 50% plus ein Punkt ausreicht, um weiter zu machen.

    Beste Grüße
    Thorsten

    Was ist hier Dein Ausloesekriterium? Wenn Du uns etwas mehr Futter an die Hand gibst, sind wir vielleicht auch zu sinnvollen Statements faehig.


    Moin in die Runde,

    in der Tat war ich gedanklich neben dem Strahlungsthema schon in der Ecke der psychischen Belastungen. "Elektrosmog" wäre sicherlich übertrieben, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es da Anfragen / Bedenken aus der Mitarbeiterschaft gibt.

    Zu mal es sich ja nicht um ein "Arbeitsmittel" handelt, da es sich um einen freien Internetzugang via WLAN mit entsprechender Performance im ganzen Haus handelt, dass die Mitarbeiter für private Zwecke nutzen können.

    Wie so´n HotSpot bei McD oder den magentafarbenen Freunden.

    Beste Grüße
    Thorsten

    Moinsen !

    Schau mal hier bei der VBG (Link) ...

    Da gibt es das Dokument "Büroarbeit, sicher, gesund und erfolgrreich". Auf Seite 3 steht, dass es der Nachfolger der BGI 5001 ist und nun ohne laufende Nummer veröffentlicht wird. Ist auch recht druckfrisch in der Version 5.0 aus 06/2014...

    Beste Grüße
    Thorsten

    Moin und Runde,

    da die LEK1 nun erfolgreich gemeistert wurde, steht als nächstes großes Thema die Praktikumsarbeit an. Hab mir erste Gedanken gemacht und bitte dazu mal um Feedback aus der Runde ::::

    Das Thema könnte heißen: "Bereitstellung eines freien Netzwerkzugangs via WLAN für Mitarbeiter in den Geschäftsräumen"

    Ist noch nicht 100%tig ausformuliert... Nun die Fragen:

    1) Ich denke, die 20 Seiten dazu zu füllen, dürfte keine Problem sein. Teilt ihr diese Einschätzung?

    2) Kann man eigentlich irgendwo checken, ob nicht grad jemand anderes dieses Thema vor kurzer Zeit bemüht hat?

    Bin mal gespannt und freue mich auf die Rückmeldungen !!!

    Beste Grüße aus dem Norden
    Thorsten

    Hallo,

    #1) Wir haben bei uns im Gebäude innenliegende Absturzsicherungen (Einzelanschlagpunkte) verbaut. Die Firma könnte ich mal ins Rennen werfen. Vielleicht kennen die ähnlich gelagerte Herausforderungen und entsprechende Lösungsalternativen.

    #2) Lässt sich die Innenreinigung der Glasflächen nicht aus dem restlichen Reinigungsauftrag rauslösen und dann doch vom Profi machen ? Ggf. hat die Innenreinigungsfirma auch eine Abteilung, die sowas kann. Das ist bei unseren Dienstleister so. für die Fensterreinigung kommen da andere Kollegen/innen als für die klassiche Unterhaltsreinigung.

    Hoffe, ich konnte etwas sinnstiftendes zur Lösungsfindung beitragen ...

    Beste Grüße
    Thorsten

    Besten Dank für den Tipp !

    habe mir die App grad mal drauf gezogen und erste Blicke riskiert. Sie scheint mir - vor allem vor dem Hintergrund der Kosten ( = 0,00 Euronen ) wirklich nicht schlecht zu sein. Habe eher Verwaltungsarbeiten, also das klassische Büroumfeld, im Fokus. Aber auch das lässt sich bisher ganz gut an.

    Gruß
    Thorsten