Hallo zusammen,
wir hatten den Zertifizierungs-Auditor im Haus und kamen auf das Thema „Regalprüfungen“.
Wir lassen alle Regale von extern prüfen, und haben die entsprechenden Nachweise eingesehen, nun stört sich der Auditor an der Berufsbezeichnung „zertifizierter Regalprüfer“. (In den Unterlagen tituliert sich der Prüfer aber so)
Zitat des Auditors: „Das ist nicht korrekt. Es gibt keine zertifizierten Regalprüfer.“
Nach dem ich mich in die Materie eingelesen habe, und schon seit Jahren im Bereich von Management-Zertifizierungen unterwegs bin, komme ich auch zu der Ansicht, dass die Bezeichnung „zertifizierter Regalprüfer“ nicht korrekt ist.
Man erhält zwar nach einem erfolgreich besuchten Seminar ein Teilnahme-Zertifikat, aber es bleibt bei der Benennung „befähigte Person zur Prüfung von Regalsystemen“, oder nicht?
Für mich handelt es sich hierbei nicht um eine (Personen-)Zertifizierung, und somit ist der Titel „zertifizierter Regalprüfer“ irreführend und nicht zulässig.
Eine Rücksprache mit dem TÜV Süd bestätigt mich in dieser Ansicht. Ein Kollege brachte jedoch von einer Schulung (Lehrgang zum Sicherheits-Beauftragten) eine andere (Dozenten-)Meinung mit.
Dort hieß es, der Begriff „zertifizierter“ Regalprüfer sei nicht geschützt und somit ist die Verwendung auch in Ordnung.
Wie seht ihr das?
Mit freundlichem Gruß,
Christian