befähigte Person zur Prüfung von Regalsystemen oder zertifizierter Regalprüfer

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  • Hallo zusammen,

    wir hatten den Zertifizierungs-Auditor im Haus und kamen auf das Thema „Regalprüfungen“.

    Wir lassen alle Regale von extern prüfen, und haben die entsprechenden Nachweise eingesehen, nun stört sich der Auditor an der Berufsbezeichnung „zertifizierter Regalprüfer“. (In den Unterlagen tituliert sich der Prüfer aber so)

    Zitat des Auditors: „Das ist nicht korrekt. Es gibt keine zertifizierten Regalprüfer.“

    Nach dem ich mich in die Materie eingelesen habe, und schon seit Jahren im Bereich von Management-Zertifizierungen unterwegs bin, komme ich auch zu der Ansicht, dass die Bezeichnung „zertifizierter Regalprüfer“ nicht korrekt ist.

    Man erhält zwar nach einem erfolgreich besuchten Seminar ein Teilnahme-Zertifikat, aber es bleibt bei der Benennung „befähigte Person zur Prüfung von Regalsystemen“, oder nicht?

    Für mich handelt es sich hierbei nicht um eine (Personen-)Zertifizierung, und somit ist der Titel „zertifizierter Regalprüfer“ irreführend und nicht zulässig.

    Eine Rücksprache mit dem TÜV Süd bestätigt mich in dieser Ansicht. Ein Kollege brachte jedoch von einer Schulung (Lehrgang zum Sicherheits-Beauftragten) eine andere (Dozenten-)Meinung mit.

    Dort hieß es, der Begriff „zertifizierter“ Regalprüfer sei nicht geschützt und somit ist die Verwendung auch in Ordnung.


    Wie seht ihr das?


    Mit freundlichem Gruß,

    Christian

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  • Moin,

    ... nun stört sich der Auditor an der Berufsbezeichnung „zertifizierter Regalprüfer“. (In den Unterlagen tituliert sich der Prüfer aber so)

    ... hat das Auswirkungen auf das Audit? Ist das eine Abweichung, weil ihr einen "zertifizierten" Regalprüfer beauftragt habt?
    Soll sich doch der Auditor mit dem Regalprüfer auseinandersetzen ... :cursing:
    Ist der Auditor bockig ... dann schickt man ihn nach Hause ...

    Ansonsten kenne ich befähigte Personen, Sachverständige, vereidigte Sachverständige usw. aber keine "zertifizierten Leitern- oder Regalprüfer" ...
    aber ich halte es mit der Meinung des unbekannten Dozenten - wenn der Begriff nicht geschützt ist, kann sich jeder so nennen ... "Gutachter" darf sich schließlich auch jeder nennen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Oh mann...wenn die Auditoren keine anderen Probleme haben....
    Ich erlebe das auch dauernd....
    In einem Unterweisungsnachweis war die Bezeichnung "UVV-Unterweisung" zu lesen.
    Der Auditor: "Es gibt keine Unfallverhütungsvorschriften mehr! Der Nachweis ist nicht wirksam. Es muss heißen: Unterweisung nach
    ArbSchG und BetrSichV!"
    Haaaaalllloooo!!!
    Ich bin froh das die Unterweisungen überhaupt gemacht werden, mir doch egal wie das Dokument heißt!

  • ... hat das Auswirkungen auf das Audit? Ist das eine Abweichung, ...


    Hallo a.r.ni, Hallo sifafettie,

    danke für die raschen Rückmeldungen.

    Nein, das ist keine Abweichung, und hat auch keine Auswirkungen auf das Audit...

    Der Auditor ist halt sehr genau und weiß ziemlich viel... :wacko:

    Bockig ist er auch nicht wirklich, aber halt etwas anstrengend wenn man sich nicht gleich erklären kann...

    Er hat uns auch auf den ein oder anderen Punkt gebracht den wir noch nicht so auf dem Schirm hatten...

    Wollte nur gewappnet sein falls er nochmal nachhakt...

    sifafettie:

    Sollte ein Auditor keine anderen Probleme haben, könnte es ja im Umkehrschluss heißen dass der Laden gut läuft, und das ist doch auch schon mal was... :D

    Schlecht wäre es allerdings wenn der Auditor wichtige Punkte nicht hinterfragt und nur auf solchen Kleinigkeiten / Paragraphen rumreitet...


    Gruß,

    Christian

  • Moin zusammen,

    es mag ja rechtlich in Ordnung sein, wenn man seitens der Sicherheitsindustrie solche unnützen Scheintitel wie zertifizierter Regalprüfer oder (auch sehr schön) Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen etc. gegen Geld verleiht, indem man das Unwissen der Menschen ausnutzt.

    Allerdings halte ich eine solche Vorgehensweise für unehrlich. Ich überlege dann immer, was ich sonst von solchen Unternehmen zu erwarten habe.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo Beckmann, ich denke auch, wie die anderen, dass es schlimmeres bei einem Audit gibt. Allerdings sollte Euer Regalprüfer seine Profilneurose ablegen und einfach als Regalprüfer, befähigte Person für Regalanlagen oder höchstens noch als Regalinspekteur auftreten.

  • Hallo!

    Den Vorrednern muss ich natürlich Recht geben. Die Meinungen finde ich auch total richtig.
    Es gibt natürlich spezielle Sprachregelungen, gerade wenn es um Fachwissen bzw. Fachsprache geht. Das macht in verschiedenen Situationen (vor Gericht?) durchaus Sinn.
    Die Begriffe Zollstock, Schraubenzieher, Drehbank, PS sind für mich ein paar Beispiele.
    Wikipedia macht da klare Aussagen: Es gibt zertifikate (Bescheinigungen) die den Träger nicht zertifizieren.
    Rechtlich eindeutig ist geregelt wer für welche Fähigkeiten zertifiziert werden kann und wer dies darf.
    Regalprüfer fallen eben nicht darunter.

    Auch Techniker sollten sich an eindeutige, juristisch festgelegte Begriffe halten. Sprache ist Herrschaftswissen.

    Grüße
    Flügelschraube


  • Zitat des Auditors: „Das ist nicht korrekt. Es gibt keine zertifizierten Regalprüfer.“

    ...Für mich handelt es sich hierbei nicht um eine (Personen-)Zertifizierung, und somit ist der Titel „zertifizierter Regalprüfer“ irreführend und nicht zulässig.

    ...Dort hieß es, der Begriff „zertifizierter“ Regalprüfer sei nicht geschützt und somit ist die Verwendung auch in Ordnung.


    Nachdem die Begrifflichkeit "zertifizierter xy" nicht gesetzlich geschützt ist kann sich jeder so nennen, unabhängig davon ob dies als irreführend betrachtet werden kann. Meiner Meinung nach hätte der Auditor hier die Qualifikation dieses Regalprüfers hinterfragen sollen. Dessen Bezeichnung ist doch irrelevant.

    ...In einem Unterweisungsnachweis war die Bezeichnung "UVV-Unterweisung" zu lesen.
    Der Auditor: "Es gibt keine Unfallverhütungsvorschriften mehr! Der Nachweis ist nicht wirksam. Es muss heißen: Unterweisung nach
    ArbSchG und BetrSichV!"


    Gruß an diesen Auditor, sein Wunsch ist unvollständig. In Deutschland haben die Unfallversicherungsträger das Recht eigene Vorschriften zu erlassen und natürlich muss auch nach diesen unterwiesen werden. Somit halte ich die Bezeichnung Unfallverhütungsvorschrift als Oberbegriff für die staatlichen und BG Vorgaben als durchaus gerechtfertigt.

    ...es mag ja rechtlich in Ordnung sein, wenn man seitens der Sicherheitsindustrie solche unnützen Scheintitel wie zertifizierter Regalprüfer oder (auch sehr schön) Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen etc. gegen Geld verleiht, indem man das Unwissen der Menschen ausnutzt.

    Allerdings halte ich eine solche Vorgehensweise für unehrlich. Ich überlege dann immer, was ich sonst von solchen Unternehmen zu erwarten habe.


    Dann schau Dich mal um, wer alles z.B. einen Kurs zum "Gefahrstoffbeauftragten" anbietet. Neben den großen Prüforganisationen und Schulungsanbietern ist dies z.B. auch das IAG, also das Institut der DGUV. Was ist somit Deiner Meinung nach von der DGUV zu halten?

    ...Auch Techniker sollten sich an eindeutige, juristisch festgelegte Begriffe halten. Sprache ist Herrschaftswissen.


    Jeder darf sich Techniker nennen und was zertifiziert ist, ist juristisch nicht eindeutig festgelegt.


    Was mich an diesen ganzen Zertifizierungs- und Auditverfahren ärgert ist der immense Aufwand der getrieben wird um hinterher ein Papierchen zu bekommen, das man sich an die Wand hängen kann. Stehen da Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    immer diese Wortklauberei.

    Prinzipiell ist es doch egal, wie sich jemand nennt, vorausgesetzt er verstößt nicht gegen Bestimmungen.

    Es gibt bestimmte Berufsbezeichnungen, die geschützt sind. Ing. darf sich nicht jeder nennen, Techniker schon, Techniker mit "staatl. gepr." davor wieder nicht. Bei dem Wörtchen der Zertifizierung kann ich das nicht sagen.
    Im Bereich der Regalprüfungen gibt es, die fach.- und/oder sachkundige Person, die z.B. durch eine Prüfung dieses auch nachgewiesen hat und dafür vielleicht ein Zertifikat bekommt. Dieses Zertifikat (wohlgemerkt keine Teilnahmebescheinigung, sondern der Prüfungsnachweis) wird von einem Unternehmen oder einer Institution XY ausgestellt.
    Warum sollte sich der Regalprüfer dann nicht "XY zertif. Prüfer" nennen dürfen? Verstößt er damit gegen das Tragen von Titeln?

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldungen.

    Ich habe mir den zertifizierten Regalprüfer mal an die Seite genommen, und in einem 4-Augen-Gespräch gefragt woher er diesen Titel hat,

    und es kam wie vermutet die, wenn auch fachlich nicht korrekte, Aussage: "Ich habe ein Zertifikat erhalten, dann bin ich doch zertifiziert." (sinngemäße Wiedergabe)

    Auf Grund der Gruppendynamik (13300 Google-Treffer für zertifizierter Regalprüfer - und nicht mal 5 verweisen auf diesen Thread *bg*) wird man das wohl auch nicht mehr wegdiskutieren können...

    Ansonsten hat er im Bezug auf die Regalprüfung einen guten Job gemacht.

    Daher werde ich mich nun anderen / aktuteren Themen widmen.


    Wünsche noch eine schöne Restwoche.


    Gruß,

    Christian