Brandschutztüren die keine sind!

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage.

    Es geht um Brandschutztüren, die zwar den Aufkleber (Brandschutztür) haben, aber keine Zertifizierung das es Brand,- bzw. Rauchschutztüren sind.

    Es geht darum, das bei einer Prüfung durch eine Firma, die machten das schon seit Jahren, diese besagten Türen immer wieder mitgeprüft wurden. Jetzt macht das eine andere Firma und der dafür zuständige weigerte sich, diese Türen zu Prüfen, da sie ja keine Zertifizierung haben und somit keine Brandschutztüren sind. Der Eigentümer des Hauses möchte da aber nichts machen, weil es ihm zu teuer ist die Türen durch "richtige" Brandschutztüren zu ersetzen.

    Das beste war aber, als wir hier mal eine Brandschau hatten, war ich als Hausmeister selbstverständlich dabei. Als der Feuerwehrmann sich auch diese Türen anschaute, fragte ich ihn, ob das überhaupt Brandschutztüren wären, wegen der fehlenden Zertifizierung. Seine Antwort war, solange da der Aufkleber drauf ist (Brandschutztür) ist es auch eine! Eine Dumme Aussage finde ich.

    Meine Frage ist nun, können diese Aufkleber weg?

    Müssen hier richtige Brandschutztüren verbaut sein?

    Ein wirkliches Brandschutzkonzept gibt es meines Wissen nach nicht. Ich höre immer nur, man beruft sich auf die Bestandswahrung. Die es aber soweit ich weiß im Brandschutz nicht gibt.

    Zum Gebäude, es ist ein Öffentliches Gebäude mit vielen Besuchern.

  • ANZEIGE
  • Hallo Hausi,

    von was für einem Aufkleber sprichst du? Ist es ein rot umrandetes Schild, z.B. "Brandschutztür stets geschlossen halten" oder ein kleiner Aufkleber im Türfalz vom Hersteller? ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Moin hausi,
    um Dir diese Frage aus Ferne schnell beantworten zu können, folgende Ideen für Dich:
    Sind das Bestandtüren also schon älter ??
    Trennen diese Türen einzelne Brandabschnitte
    Meinst Du die Zulassung nach DIN oder DIBT...........
    Wenn Du es genau wissen willst, dann schaue mal in den aktuellen Objektplan der FW, wenn der aktuell ist, sind Türen nach Qualifikation entsprechend in NRW eingetragen
    Die Zulassungen können sich als zwiteiliges Bauprodukt auch an der Zarge befinden
    Die Plaketten oder Blechschildchen werden gerne vom Anstreicher überklebt oder auch entfernt
    Schaue bitte mal an der Türfalz ca. 80cm ü Boden nach
    Teilweise werden die Plaketten auch überstrichen, also mit den Finger die innere Falz tasten und schmirgeln.

    Schicke doch einfach mal ein Foto für Forum

    Vielleicht hilft es Dir weiter

    beste GRüße aus Ratingen
    Thomas

  • Nochmals Moin Hause,
    Frage: Öffentliches Gebäude?
    Wenn die Fw zur Brandschau kommt, dann besteht und es liegt ein BSK vor.
    Dieses ist Teil der Baugenehemigung zur Nutzung.
    Also, wenn Du wirklich auf der sicheren Seite sein möchtest, dann besuche den VB FW der Stadt und schildere Dein Bedenken. Diese Fragen helfen immer weiter.
    jeder neuen Brandschau geht eine Brandschau vorweg.
    In NRW meist immer 5 jahre wenn es geht.
    Suche Dir mal die Akte oder Protokoll der BS aus 2009.
    Fehlender Brandschutz ist Fahrlässig

    Vielleicht will Dir die neue Firma eine BS-Türe mit Feststellanlage verkaufen?????????????

  • ANZEIGE
  • Also die Türen sind schon was älter, siehe Anhang, ca. 42 Jahre.

    Ja diese Türen trennen die einzelnen Bauteile voneinander. Ich habe auch noch mal geschaut, es sind keine Metalletiketten vorhanden, auch nicht übergestrichen. Das wir ein Öffentliches Gebäude sind schrieb ich ja oben schon.

    Sämtliche Unterlagen, wenn es denn ein Brandschutzkonzept gibt, liegen beim Hauseigentümer.

    PS: hätte das Foto mal drehen sollen, ich hoffe es geht auch so?

  • Hallo Chris,

    als Ergänzung: Hast Du die Möglichkeit an die alten Protokolle des vorherigen Prüfers zu gelangen? Fals ja, schau mal ob Du dort Infos zu den Türen findest.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Also für mich sieht dies auf den ersten Blick so aus , als ob dies keine Brandschutztür ist. Das Glas ist mit Metall durchsetzt und ich bezweifele das man hier eine G oder F Verglasung eingesetzt hat.
    Hier hilft nur die Branddirektion.
    Gruß Martin

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    es ist keineswegs so, dass BVS´en "nur" durchgeführt werden, wenn ein BSK etc. da
    ist. In einer Vielzahl der Objekte finden BVS´en statt, trotz das kein BSK
    vorhanden ist. Was aber auch nicht wirklich verwunderlich ist, wenn man
    sich die Entwicklung hin zum BSK anschaut.

    Nach Titisee-Neustadt hat man z.B. gerade in BaWü aufgrund von politischen
    Druck hin, plötzlich in Gebäuden BVS durchgeführt, wo es vorher keine gab.

    Zur Tür, ein Aufkleber macht aus einer Türe noch keine Brandschutztür.
    Wenn dann musst Du mal im Falz nachschauen, siehe hier als Info:
    http://www.tuer-tor-report.com/index.php?mact…t01returnid=278
    Prüfe auch die alten Unterlagen ggfs. auch Rechnungen, so kannst Du zu einem
    prüfen was damals geliefert und eingebaut wurde, ferner ob überhaupt
    die Notwendigkeit einer Brandschutztür besteht. Kannst Du es nicht
    klären, bleibt Dir nur die Kontaktaufnahme mit dem Bauamt/ Brandschutz-
    dienststelle übrig. Wie immer der Hinweis, die Brandschutzdienststelle
    ist in der Regel nicht die freiwillige Feuerwehr. Damit Du keine Überraschung
    hierbei erlebst, die Beratungen sind in der Regel kostenpflichtig.

    Wobei, selbst wenn es eine Brandschutztür ist, wird es wohl auf eine neue
    hinauslaufen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also das http://www.tuer-tor-report.com/index.php…t01returnid=278 haben diese Türen überhaupt nicht.

    So wie man mir das erklärt hat, sind das keine Brand,- oder Rauchschutztüren! Es ging ja darum, ob ich die Aufkleber "Brandschutztür stets geschlossen halten" entfernen kann?

    Der Eigentümer hatte sich ja schon mal dem Problem angenommen und eine Auflistung gemacht, wie viele Türen ersetzt werden müssten. Aber das Projekt wurde fallen gelassen, weil es einfach zu teuer war und mit der Aussage, "Dann lassen wir die Türen noch mal ein Jahr als Brandschutztüren durch laufen". Jetzt sind wir hier aber wieder an dem Punkt, die Prüfung steht an und der dafür zuständige wird sich wieder weigern diese Türen als Brandschutztüren durch gehen zu lassen. Der Umgang mit dem Brandschutz wird hier sehr lasch gehandhabt, weil wohl immer viel Geld dran hängt.

  • Hallo,

    nochmal, ein Aufkleber macht aus einer Tür noch keine Brandschutztür.
    Ob Du diesen Aufkleber entfernen kannst, ja. Du hast schließlich keinen
    Nachweis darüber, was diese Türe letztlich ist.


    die Prüfung steht an und der dafür zuständige wird sich wieder weigern diese Türen als Brandschutztüren durch gehen zu lassen.

    Zum Glück!


    Der Umgang mit dem Brandschutz wird hier sehr lasch gehandhabt, weil wohl immer viel Geld dran hängt.

    Das mag sein, Geld ist aber kein Maßstab sich gegen Sicherheit
    auszusprechen bzw. den notwendigen Auflagen nicht nachzukommen.
    Wenn euer Unternehmen sich das nicht leisten kann, müsst Ihr
    halt den Laden zusperren.

    Was steht eigentlich in der Niederschrift zur BVS?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • hallo hausi,
    das Ding mit Deiner Tür hatte mich noch bis gerade gezedert.
    Aus dem jahre 2008 fand ich einen Hinweis in unseren Unterlagen/protokollen, dass der VB/FW Bestandstüren als dichtschließend gefordert hatte also: dreiseitig umlaufende Dichtung mit Selbstschließung samt absenkbarer Bodendichtung.
    Besteht also die Möglichkeit bei Dir, dass aus dieser einfachen Türe, aufgrund einer Forderung eine einfache Rauchschutztüre entstanden ist und der hausmeister oder der SiBe die Türe als Brandschutztüre beklebt hat???

    Beste Grüße
    Thomas

  • Hallo,

    das wird er nur schwer bzw. gar nicht beurteilen können, daher soll er seine
    Unterlagen prüfen (mit der Feststellung "was war gefordert" und "was ist der
    IST-Zustand) und auf Hilfe u.a. der Behörden oder eines BS-SV zurückgreifen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also eine umlaufende Dichtung haben die Türen alle nicht! Ist einfach nur der Metallrahmen und sonst nichts.

    Irgendwelche Unterlagen kann ich leider nicht einsehen, da das alles beim Vermieter liegt. Ich werde aber mal an der Sache dran bleiben und erst mal die Aufkleber entfernen, da sie ja etwas Aussagen was nicht gegeben ist. Die Firma die die Türen ja prüfen soll, wird wohl in dieser oder in der nächsten Woche hier erscheinen. Dann werde ich den Prüfer noch mal drauf ansprechen. Ebenso werde ich mal eine Email an den Vermieter schicken ob die Einsicht zu den besagten Unterlagen besteht.

  • Hallo,


    Irgendwelche Unterlagen kann ich leider nicht einsehen, da das alles beim Vermieter liegt. Ich werde aber mal an der Sache dran bleiben und erst mal die Aufkleber entfernen, da sie ja etwas Aussagen was nicht gegeben ist. Die Firma die die Türen ja prüfen soll, wird wohl in dieser oder in der nächsten Woche hier erscheinen. Dann werde ich den Prüfer noch mal drauf ansprechen. Ebenso werde ich mal eine Email an den Vermieter schicken ob die Einsicht zu den besagten Unterlagen besteht.

    an deiner Stelle würde ich jetzt mal gehörig Dampf in der Angelegenheit machen...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Das sind Türen aus Drahtspiegelglas. Wahrscheinlich ist das Gebäude aus den siebziger Jahren und Brandschutztüren/Rauchschutztüren sahen damals so aus. Sie haben keinerlei Beschilderungen, weil die Türen extra angefertigt worden sind, möglicherweise von einer örtlichen Metallbaufirma. Es wäre möglich, dass dieses Türen Bestandschutz genießen, solange an den Türen nichts verändert wird. Was heißen würde, dass die Türen immer noch von der Brandschutzbehörde als Brandschutztüren/Rauchschutztüren gesehen werden, weil sie in der Baugenehmigung so abgenommen wurden.
    Wie gesagt, wichtig wäre KEINE Veränderung an den Türen vorzunehmen ,sonst wird damit ein vorhandener Bestandschutz aufgehoben und es wäre dann eine Erneuerung vorgeschrieben. Wenn eine Brandbeschau stattgefunden hat, und die Türen nicht bemängelt wurden (trotz Aufkleber), wo ist dann das Problem? Die Tür hat immer noch eine Zweck zu erfüllen und geschlossen ist diese mehr wert als aufgekeilt. Somit haben die Aufkleber eine legitime Aufgabe.
    Theoretisch kann ich Aufkleber verteilen, wie ich will, diese sagen nichts über die Qualität der Tür aus. Ich würde beim Brandschutzdienststelle (Landkreis?) nachfragen.

  • Hi,

    in beuth Praxis "Baulicher Brandschutz im Bestand – Band 1" finden sich Informationen zur Beurteilung von Drahtglas im Bestand (S. 94 ff).

    Interessant im Hinblick auf den Bestandsschutz bei Drahtglastüren finde ich die Aussage der Unfallkasse NRW, auch zu finden in einer komnet-Auskunft.

    Eventuell sind im gerade neu erschienenen Beuth Praxis "Baulicher Brandschutz im Bestand – Band 2" weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht und zur baulichen Gestaltung solcher Türen enthalten.

    schöne Grüße,

    Markus

  • ... bis Mitte 80er Jahre wurden diese sogenannten RP- Türelemente als Rauchschutztür bezeichnet und auch anerkannt. Ich habe in meiner Lehre 1983 diese selber gebaut und auch in Krankenhäusern eingebaut. Sie sollten nur dem Rauchschutz dienen. Über den Elementen wurde alles in der Zwischendecke mit Blech und Steinwolle abgedichtet und viel viel Kit dichtgeschmiert. Es gab dafür keine Normen. Wohl aber akribische Abnahmen vor Ort! Unser Zeichner hat die jeweils nur größenmägig angepasst. Haben keine Absenkmöglichkeit. Der Türschliesser auf dem Bild ist aus Anfang der 70er Jahre. Gibts keine Teile mehr für. Die Dichtung ist jeweils 1x in Zarge und Tür. Nach heutigem Stand: Nur eine Tür!

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus