Hallo,
erst mal zu der Stellenbeschreibung. Die wird von der Unfallkasse NRW vorgegeben und ist http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…ter_Vortrag.pdf ein zu sehen.
Das es hier einen Vertreter gibt, liegt daran, ich bin im Öffentlichen Dienst, da gibt es immer Vertreter. Das liegt wohl daran, Beamtendenken, das jemand recht lange z.B. Krank sein könnte, dann müsste der Vertreter ran.
Was die Haftung angeht, so stehe ich außen vor. Das hat man uns auch bei der Unfallkasse NRW zu gesichert. Als Sicherheitsbeauftragter ist man nicht Haftbar, auch dann nicht, wenn man nicht auf eine Gefahrenstelle z.B. hingewiesen hat. Sonst würde ich das auch nicht machen.
Meine Tätigkeiten als Sicherheitsbeauftragter gingen bisher dahin, das ich auf den 4 Sitzungen im Jahr anwesend sein sollte.
3 mal einen Unfallbericht abgezeichnet habe.
Ansonsten weise ich die Geschäftsstelle auf Dinge hin die mir nicht ganz in Ordnung sind. Wie z.B. Dutzende Schirme die zum Trocknen in den Gang gestellt werden.