Beiträge von Hausi

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    Hallo,

    erst mal zu der Stellenbeschreibung. Die wird von der Unfallkasse NRW vorgegeben und ist http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…ter_Vortrag.pdf ein zu sehen.

    Das es hier einen Vertreter gibt, liegt daran, ich bin im Öffentlichen Dienst, da gibt es immer Vertreter. Das liegt wohl daran, Beamtendenken, das jemand recht lange z.B. Krank sein könnte, dann müsste der Vertreter ran.

    Was die Haftung angeht, so stehe ich außen vor. Das hat man uns auch bei der Unfallkasse NRW zu gesichert. Als Sicherheitsbeauftragter ist man nicht Haftbar, auch dann nicht, wenn man nicht auf eine Gefahrenstelle z.B. hingewiesen hat. Sonst würde ich das auch nicht machen.

    Meine Tätigkeiten als Sicherheitsbeauftragter gingen bisher dahin, das ich auf den 4 Sitzungen im Jahr anwesend sein sollte.

    3 mal einen Unfallbericht abgezeichnet habe.

    Ansonsten weise ich die Geschäftsstelle auf Dinge hin die mir nicht ganz in Ordnung sind. Wie z.B. Dutzende Schirme die zum Trocknen in den Gang gestellt werden.

    Ich bedanke mich erst mal für die ganzen Beiträge.

    Es ging mir ja letztendlich darum, das ich nicht mit etwas betitelt werde, was ich nicht bin. Aber wenn das Kind den Namen oder den haben kann und im Endeffekt das selbe gemeint ist, dann soll es mir recht sein.

    Ganz einfach.

    Ich bin als Sicherheitsbeauftragter bestellt worden, im Öffentlichen Dienst.

    Wir machen im Haus, alle 3 Monate eine Sitzung wo über die aktuellen Probleme gesprochen wird. Wir sind im Hause ein Sicherheitsbeauftragter, das bin ich und ein Vertreter für den Sicherheitsbeauftragten. Dieser Vertreter wird als "Sicherheitsbeauftragter" im Protokoll geführt. Ich als "Beauftragter für Arbeitsschutz".

    Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage, auch wenn die banal klingt, aber ich weiß es einfach nicht.

    Wo liegt der Unterschied zwischen einer Person die als "Sicherheitsbeauftragter" oder "Beauftragter für Arbeitsschutz" betitelt wird? Gibt es da überhaupt einen Unterschied?
    Grüße

    Man muss noch dazu sagen, dass wir nicht brandversichert sind. Also fordert keine Versicherung eine Veränderung.


    Das ist leider hier auch so!

    Ich höre auch immer wieder, "Es ist ja noch nichts passiert". Aber ich denke, wenn mal was passiert, werden Köpfe rollen. Jeder weiß bescheid, aber keiner tut was. Schade finde ich, das Menschenleben im Wert einer/mehrerer Brandschutztür/n gemessen werden!

    ... bis Mitte 80er Jahre wurden diese sogenannten RP- Türelemente als Rauchschutztür bezeichnet und auch anerkannt. Ich habe in meiner Lehre 1983 diese selber gebaut und auch in Krankenhäusern eingebaut. Sie sollten nur dem Rauchschutz dienen. Über den Elementen wurde alles in der Zwischendecke mit Blech und Steinwolle abgedichtet und viel viel Kit dichtgeschmiert. Es gab dafür keine Normen. Wohl aber akribische Abnahmen vor Ort! Unser Zeichner hat die jeweils nur größenmägig angepasst. Haben keine Absenkmöglichkeit. Der Türschliesser auf dem Bild ist aus Anfang der 70er Jahre. Gibts keine Teile mehr für. Die Dichtung ist jeweils 1x in Zarge und Tür. Nach heutigem Stand: Nur eine Tür!


    Ja das kommt hin. Die Türen sind von 1969.

    Aber weder in Zarge noch Tür ist eine Dichtung, jedenfalls nichts was im Brandfall diese Tür dicht halten könnte. Eine alte Gummilippe, die man aber als solche kaum noch erkennt ist, naja, nennen wir es vorhanden. An einigen Türen sind Korkplättchen eingeklebt worden, wenn die Tür dann zufällt, nicht Metall auf Metall kommt.

    Also eine umlaufende Dichtung haben die Türen alle nicht! Ist einfach nur der Metallrahmen und sonst nichts.

    Irgendwelche Unterlagen kann ich leider nicht einsehen, da das alles beim Vermieter liegt. Ich werde aber mal an der Sache dran bleiben und erst mal die Aufkleber entfernen, da sie ja etwas Aussagen was nicht gegeben ist. Die Firma die die Türen ja prüfen soll, wird wohl in dieser oder in der nächsten Woche hier erscheinen. Dann werde ich den Prüfer noch mal drauf ansprechen. Ebenso werde ich mal eine Email an den Vermieter schicken ob die Einsicht zu den besagten Unterlagen besteht.

    Also das http://www.tuer-tor-report.com/index.php…t01returnid=278 haben diese Türen überhaupt nicht.

    So wie man mir das erklärt hat, sind das keine Brand,- oder Rauchschutztüren! Es ging ja darum, ob ich die Aufkleber "Brandschutztür stets geschlossen halten" entfernen kann?

    Der Eigentümer hatte sich ja schon mal dem Problem angenommen und eine Auflistung gemacht, wie viele Türen ersetzt werden müssten. Aber das Projekt wurde fallen gelassen, weil es einfach zu teuer war und mit der Aussage, "Dann lassen wir die Türen noch mal ein Jahr als Brandschutztüren durch laufen". Jetzt sind wir hier aber wieder an dem Punkt, die Prüfung steht an und der dafür zuständige wird sich wieder weigern diese Türen als Brandschutztüren durch gehen zu lassen. Der Umgang mit dem Brandschutz wird hier sehr lasch gehandhabt, weil wohl immer viel Geld dran hängt.

    Also die Türen sind schon was älter, siehe Anhang, ca. 42 Jahre.

    Ja diese Türen trennen die einzelnen Bauteile voneinander. Ich habe auch noch mal geschaut, es sind keine Metalletiketten vorhanden, auch nicht übergestrichen. Das wir ein Öffentliches Gebäude sind schrieb ich ja oben schon.

    Sämtliche Unterlagen, wenn es denn ein Brandschutzkonzept gibt, liegen beim Hauseigentümer.

    PS: hätte das Foto mal drehen sollen, ich hoffe es geht auch so?

    Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage.

    Es geht um Brandschutztüren, die zwar den Aufkleber (Brandschutztür) haben, aber keine Zertifizierung das es Brand,- bzw. Rauchschutztüren sind.

    Es geht darum, das bei einer Prüfung durch eine Firma, die machten das schon seit Jahren, diese besagten Türen immer wieder mitgeprüft wurden. Jetzt macht das eine andere Firma und der dafür zuständige weigerte sich, diese Türen zu Prüfen, da sie ja keine Zertifizierung haben und somit keine Brandschutztüren sind. Der Eigentümer des Hauses möchte da aber nichts machen, weil es ihm zu teuer ist die Türen durch "richtige" Brandschutztüren zu ersetzen.

    Das beste war aber, als wir hier mal eine Brandschau hatten, war ich als Hausmeister selbstverständlich dabei. Als der Feuerwehrmann sich auch diese Türen anschaute, fragte ich ihn, ob das überhaupt Brandschutztüren wären, wegen der fehlenden Zertifizierung. Seine Antwort war, solange da der Aufkleber drauf ist (Brandschutztür) ist es auch eine! Eine Dumme Aussage finde ich.

    Meine Frage ist nun, können diese Aufkleber weg?

    Müssen hier richtige Brandschutztüren verbaut sein?

    Ein wirkliches Brandschutzkonzept gibt es meines Wissen nach nicht. Ich höre immer nur, man beruft sich auf die Bestandswahrung. Die es aber soweit ich weiß im Brandschutz nicht gibt.

    Zum Gebäude, es ist ein Öffentliches Gebäude mit vielen Besuchern.