Hallo,
siehe diese Meldung aus Düsseldorf:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/du…e-aid-1.4328777
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
siehe diese Meldung aus Düsseldorf:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/du…e-aid-1.4328777
Gruß
Simon Schmeisser
Hi,
war das Zerstören der Bilder eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes? Wenn ja, dann erkennt man hier ganz klar, wie die Beseitigung einer Gefährdung eine andere (hier psychische Belastung) heraufbeschwören kann.
Hardy
... jetzt soll geprüft, ob es nicht andere Möglichkeiten zur Lagerung gibt...
Manchmal muss erst jemand etwas radikaler werden, damit sich etwas tut
Daumen hoch für den Hausmeister
Hallo,
war das Zerstören der Bilder eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes?
scheinbar, siehe im Artikel (Auszug) "Weil die Regeln für den Brandschutz strenger
geworden sind, ist dies nicht mehr erlaubt.".
Manchmal muss erst jemand etwas radikaler werden, damit sich etwas tut
Daumen hoch für den Hausmeister
das kann man aber auch ohne eine Sachbeschädigung sein...
Gruß
Simon Schmeisser
Manchmal muss erst jemand etwas radikaler werden, damit sich etwas tut
Daumen hoch für den Hausmeister
Das ist weder originell noch zielführend, sondern schlicht und einfach Sachbeschädigung. Das Zauberwort wäre "Ersatzvornahme" gewesen. Fristsetzung, Abtransport der Bilder, Einlagerung - Rechnung an den Verursacher.
Hallo,
könnte noch teuer werden, einige dieser Kunstwerke wurden
für anstehende Prüfungen und den Verkauf zum Lebensunterhalt
gefertigt.
Gruß
Simon Schmeisser
Hi...
also ich kenne jetzt auch nur den Bericht aus der RP, aber demnach:
- hat der Hausverwalter im Vorfeld eine Frist zur Entfernung der Kunstwerke gesetzt
- diese ist von mindestens den meisten Beteiligten geflissentlich ignoriert worden!
- wegen kostenpflichtiger Einlagerung hätte man die Kosten auch erst mal vrostrecken und im Anschluss einfordern müssen (alternativ: Versteigerung der Kunstwerke) was aber bei den bekanntermassen knappen Budgets der Universitäten uch zu einem Problem geworden wäre.
Insofern finde ich persönlich die Reaktion des Hausmeisters durchaus verständlich!
Umgekehrt:
Was hättet ihr zu der Meldung geschrieben: XX Verletzte durch unvorschriftsmässig gelagerte Kunstwerke innerhalb der Fluchtwege? Dann hätten alle auf ihn eingedroschen, wie er so etwas denn zulassen konnte!
Der Zerstörungsausbruch war ein wenig zu "stark", aber sonst, nachvollziehbar.
(Ob jetzt richtig oder falsch, lasse ich dahingestellt. Ich denke auch der Hausi war von einer privaten Firma? Soviel Initiative, Respekt.)
P.S.: Ich kenne das aus dem täglichen Umfeld.
Hallo,
Alles anzeigen
also ich kenne jetzt auch nur den Bericht aus der RP, aber demnach:
- hat der Hausverwalter im Vorfeld eine Frist zur Entfernung der Kunstwerke gesetzt
- diese ist von mindestens den meisten Beteiligten geflissentlich ignoriert worden!
- wegen kostenpflichtiger Einlagerung hätte man die Kosten auch erst mal vrostrecken und im Anschluss einfordern müssen (alternativ: Versteigerung der Kunstwerke) was aber bei den bekanntermassen knappen Budgets der Universitäten uch zu einem Problem geworden wäre.
Insofern finde ich persönlich die Reaktion des Hausmeisters durchaus verständlich!Umgekehrt:
Was hättet ihr zu der Meldung geschrieben: XX Verletzte durch unvorschriftsmässig gelagerte Kunstwerke innerhalb der Fluchtwege? Dann hätten alle auf ihn eingedroschen, wie er so etwas denn zulassen konnte!
eine Entfernung ist aber auch ohne eine Zerstörung möglich.
Grundsätzlich müsste sich die Leitung mal hinterfragen, schließlich darf ja noch
gelagert werden, aber halt nicht dauerhaft, sondern nur zwei Wochen....wie
man das kontrollieren will ist mir persönlich ein Rätsel. Auch scheint man es zu
tolerieren das auf den Fluren diese Kunstwerke angefertigt werden.
Gruß
Simon Schmeisser
Der Hausmeister oder wer auch immer hatte ganz sicher kein Recht die Bilder zu zerstören. Die Anweisung der Verwaltung war doch ganz eindeutig: "So war es auch in dieser Woche - allerdings kamen, wie auch in vergangenen Fällen, viele Studenten der Aufforderung nicht nach. Die Verwaltung wies daraufhin die Hausmeister an, die Werke zur Abholung auf den Hof zu bringen. Ein Verwaltungsangestellter allerdings wollte den Studenten offenbar eine Lektion erteilen, möglicherweise waren sogar mehrere beteiligt. Mit einem Messer zerschnitt er alle Leinwände, zerbrach die Rahmen und warf die Werke in einen Container auf dem Hof."
Zwischen "auf den Hof bringen" und zerstören besteht schon noch ein winziger Unterschied.
Grüße
awen
Moin,
Der Hausmeister oder wer auch immer hatte ganz sicher kein Recht die Bilder zu zerstören. Die Anweisung der Verwaltung war doch ganz eindeutig: "...
Stimmt.
Wenn der Hausmeister etwas subtiler gewesen wäre, dann hätte es ein paar mehr oder weniger harmlose Transportschäden gegeben ...