Betriebsanweisungen 3

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  • und für Gefahrstoffe hat die BGN sehr viel im Angebot :D

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • für Gefahrstoffe ..
    das hatten wir im Jan. 06 schonmal..

    ich nutze heute überwiegend Gisbau ..da kann man sich das SDB und die BA ansehen.

    Aber tendentiell schlage ich vor, wir sollten Maschinen und Stoffe trennen. Dannhat man mit der Suchefunktion eher Chancen das zu finden, was man sucht.

    gladis:-)

  • gute Idee, dazu reicht meine Forumserfahrung leider noch nicht ganz, hier eine Struktur zu erkennen, wo was steht :rolleyes:

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Zitat

    Original von herbert
    Hallo,
    ich bin auf der Suche nach Betriebsanweisungen für Rasenmäher, Heckenscheren und Freischneidern.
    kann mir da jemand helfen ??

    danke , herbert

    Was sind denn Freischneider?

  • Zitat

    Original von Stefan Nowak

    Was sind denn Freischneider?


    Freischneider

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (3. Januar 2008 um 12:29)

  • Hallo awen,

    Die Motorsense oder der Freischneider sind Geräte zum Mähen von Gras (Motorsense) oder dünnerem Gehölzaufwuchs (Freischneider) in unübersichtlichen, kleinen oder steilen Grünbereichen. Die Motorsense kommt dort zum Einsatz, wo ein normaler Rasenmäher oder Kreiselmäher durch steinigen, unebenen Boden schnell verschleißen würde oder das Arbeiten aufgrund der Hanglage nicht möglich ist. Der meist stärker motorisierte Freischneider ist für stärker verfilztes Gestrüpp oder auch Durchforstungsarbeiten im Jungbestand ausgelegt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Motorsense

    Gruß
    Roland

  • Hallo role1975,

    ich hatte zwar gar nicht gefragt, das war Stefan Nowak :D. Trotzdem danke

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Danke und Danke!

    Kannte die Freischneider nur unter dem Begriff Kantentrimmer/Kantenschneider!

  • Wie sieht das mit Aufsiztrasenmähern aus, wird dort auch eine Betriebsanweisung benötigt?

    Und noch wichtige Fragen:

    Wer muss diese Betriebsanweisungen unterschreiben, SiFa, Chef...?
    Wer ist für Betriebsanweisungen verantwortlich, externe SiFa oder der Chef?
    Wer setzt die Betriebsanweisungen in Kraft, SiFa oder Chef?

  • Hi Stefan,

    ...ich will jetzt nicht meckern, aber bist Du als freiberufliche SiFa unterwegs?! Ich hoffe mal das bist Du nicht, denn in einem solchen fall sollten Dir solch grundlegende Fragen keine Probleme mehr bereiten.

    Ist Arbeitsschutz grundsätzliche Verantwortung des Unternehmers oder der SiFa? Natürlich die des Unternehmers und aufgrund dessen hast Du hiermit auch die Antwort auf Deine Fragen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • und Betriebsanweisungen sollte nach Möglichkeit der direkte, für Mitarbeiter greifbare Vorgesetzte unterschreiben, um deutlich zu machen, das ist mein fester Wille das Ihr so arbeitet und das beachtet ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Nun, meine Frage wurde falsch gestellt!

    Klar der AG sollte sie unterschreiben, da er für die Arbeitssicherheit zuständig ist.

    Doch hab ich da meine Probleme mit. Der AG hat nicht immer eine industrielle/gewerbliche Ausbildung gemacht, meist sind es kfm. Berufe. Diese Ag wissen nicht, was in einer technischen Abteilung passiert, was dort und wie was dort abläuft.
    Und die in der techn. Abteilung tätigen AN? An wen sollen die sich wenden wenn der Cheffe techn. nicht begabt ist?

    Und, die Unterschrift des AG auf einer Betriebsanweisung sagt nichts über dessen Willen zur Arbeitssicherheit aus. Arbeitssicherheit ist für viele leider eine finanzielle Last.

    Und deshalb meine Frage. Wäre es nicht besser, wenn die SiFa die Betriensanweisung komplett unterschreibt? Den AN das Gefühl geben, jo, da ist jemand der sich für die Arbeitssicherheit einsetzt!
    Wenn eine neue Maschine in Betrieb genommen wird, gibt auch hier die SiFa das "Ja", oder wenn nachgebessert werden muss, ein "Nein"!

    So sind jedenfalls meine Gedanken! Klar, jedes Unternehmen ist anders, man kann und sollte nicht alle in einen Topf schmeißen. Doch leider hab ich so ein Unternehmen wo der AG von der Arbeitssicherheit nicht begeistert ist!

  • Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Arbeitsanweisung und die kann nur der Unternehmer bzw. die Führungskraft die dafür zuständig ist erstellen und unterschreiben. Selbsverständlich ist die Sifa dabei behilflich. Unabhängig davon, egel welche Ausbildung die Führungskraf hat, sie muss detailierte Ahnung von den Prozessen, den Maschinen usw. in ihrem Verantwortungsbereich haben, sonst ist sie dafür ungeeignet. Thema: Führungsverantwortung des Unternehmers - die richtige Kraft am richtigen Platz.

    Ähnliches gilt auch für die Prüfung und Freigabe von Maschinen. Selbstverständlich kann die Sifa als Sachkundige Person die Abnahmeprüfung vornehmen. Sie kann aber nicht selbst entscheiden, ob eine Maschine in Betrieb genommen wird oder nicht, sondern kann der verantwortlichen Führngskraft nur eine Empfehlung geben. Einzige Ausnahme ist bei Gefahr im Verzuge. Dann aber bitte schriftlich.

    Warum bin ich da so pingelig. Ganz einfach. Nach BGB haftet auch derjenige der die Anweisungen gibt. Die Führungskraft ist dafür eingesetzt. Wenn jetzt eine Sifa in dies macht, dann nimmt sie der Führungskraft diese Haftung ab. DAs sollte man sich wohl überlegen.

  • Zitat

    Und deshalb meine Frage. Wäre es nicht besser, wenn die SiFa die Betriensanweisung komplett unterschreibt? Den AN das Gefühl geben, jo, da ist jemand der sich für die Arbeitssicherheit einsetzt!

    Wie Bitte???????

    Wir müssen doch darauf hinarbeiten, dass sich die FÜHRUNGSKRÄFTE für die Arbeitssicherheit einsetzen!!!!!

    Die SiFa kann keine Anweisungen unterschreiben, sie hat keine Weisungsbefugnis, ist eine Stabsstelle - alles andere gäbe ja gar keinen Sinn!

    Wir beraten und unterstützen!!!!! Nicht mehr und nicht weniger!!!

    Wir können weder den Unternehmer noch die Führungskräfte aus ihrer Pflicht nehmen.....Das dürfen wir auch nicht.

    Sorry ....aber lies Dir bitte noch mal die Aufgaben der SiFa im ASiG durch - nix für ungut.

    Gruß
    Isabeau

    Einmal editiert, zuletzt von Isabeau (12. Februar 2008 um 09:02)