Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Arbeitsanweisung und die kann nur der Unternehmer bzw. die Führungskraft die dafür zuständig ist erstellen und unterschreiben. Selbsverständlich ist die Sifa dabei behilflich. Unabhängig davon, egel welche Ausbildung die Führungskraf hat, sie muss detailierte Ahnung von den Prozessen, den Maschinen usw. in ihrem Verantwortungsbereich haben, sonst ist sie dafür ungeeignet. Thema: Führungsverantwortung des Unternehmers - die richtige Kraft am richtigen Platz.
Ähnliches gilt auch für die Prüfung und Freigabe von Maschinen. Selbstverständlich kann die Sifa als Sachkundige Person die Abnahmeprüfung vornehmen. Sie kann aber nicht selbst entscheiden, ob eine Maschine in Betrieb genommen wird oder nicht, sondern kann der verantwortlichen Führngskraft nur eine Empfehlung geben. Einzige Ausnahme ist bei Gefahr im Verzuge. Dann aber bitte schriftlich.
Warum bin ich da so pingelig. Ganz einfach. Nach BGB haftet auch derjenige der die Anweisungen gibt. Die Führungskraft ist dafür eingesetzt. Wenn jetzt eine Sifa in dies macht, dann nimmt sie der Führungskraft diese Haftung ab. DAs sollte man sich wohl überlegen.