Betriebsanleitung / Unterweisung für Bauhof

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  • Hallo,

    ich betreue den Bauhof unserer Kommune und habe bisher für alle Arbeitsmaschinen (vom Rasenmäher bis zum Radlader) Betriebsanweisungen und ergänzende Unterlagen für die Unterweisung zusammengefasst. Nun kam der Bauhofsleiter zu mir und wünschte dieses alles in einer "kompakten" Form auf niedrigem Niveau.

    Hintergrund ist, dass zukünftig 1 Euro Kräfte beschäftigt werden. Diese haben völlig unterschiedliche Kentnisse (oder auch keine) und die sollen für die Bereiche "Grünpflege", "Winterdienst", "Leeren der Mülleimer", usw. arbeiten unter Anleitung und Aufsicht von ausgebildetem Personal.

    Nun soll diese gewünschte Unterlage so gestaltet sein, dass der Bauhofsleiter damit seine Unterweisungspflicht erfüllt, gleichzeitig aber soll sie auch so kurz sein, dass sie pro Thema / Einsatzgebiet nur wenige Seiten umfasst (man sprach von max 2 Seiten).

    Seht Ihr hier eine Lösungsmöglichkeit?

    Wer kann mich mit Unterweisungsunterlagen / Betriebsanweisungen für die oben aufgeführten Themen aus dem Bereich Kommunaler Bauhof unterstützen?

    Vielen Dank im Voraus

    Tjueche

    J.B.

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  • Moin,

    ... habe bisher für alle Arbeitsmaschinen (vom Rasenmäher bis zum Radlader) Betriebsanweisungen und ergänzende Unterlagen für die Unterweisung zusammengefasst.
    ... Nun soll diese gewünschte Unterlage so gestaltet sein, ... soll sie auch so kurz sein, dass sie pro Thema / Einsatzgebiet nur wenige Seiten umfasst (man sprach von max 2 Seiten).

    stell doch mal die von Dir erstellten Unterlagen hier ins Forum. Vielleicht können dann die Foristen sinnvolle Kürzungen vornehmen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Tjueche!

    Mein Vorredner hat Recht. Wir unterstützen gerne jemanden, der auch uns unterstützt.
    Es geht nicht darum Gleiches mit Gleichem zu beantworten oder zu tauschen.
    Deine Ideen, Entwürfe, Vorschläge werden gerne gesehen, kommentiert, durch unserer Ideen angereichert oder durch vorhandene Unterlagen ergänzt.

    Damit ich nicht mit leeren Händen dastehe, gib doch bei Tante G mal ein: "GUV-X99904"

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo J.B.,

    die Frage ist doch immer: Was steckt als Kernaussage in einer Unterweisung?

    Der Unterweisende möchte es kurz und knackig haben, ok. Ist er denn dann in der Lage eine Unterweisung so durchzuführen, dass der Inhalt verstanden wurde? Oder kommt als Beleg sowieso eine Unterschrift heraus und damit ist es gut?

    Was ich damit sagen will ist doch:
    Braucht jemand eine Unterweisung oder auch eine BA um seine Schuldigkeit zu tun oder nimmt der Mensch seine Aufgabe so wahr und bringt die Kernaussagen verständlich rüber und checkt das dann noch ab?
    Und, eine Unterweisung, die für einen Personenkreis bebaut wurde, muss zwangsläufig nicht auch zu einem anderen Personenkreis passen.

    (Etwas Input dazu gibt es bei den BG'n, die z.B. die kommunalen Verbände betreuen. Schaue doch einmal auf den Seiten der UK-Land xy und/oder der VBG vorbei.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Tjueche,

    vielleicht kannst Du durch Ausschlussverfahren einiges vom Umfang abspecken so nach dem Motto: Brauche ich für das Leeren von Mülleimern einen Radlader? Auf diese Weise sollten schon einige Punkte wegfallen.

    Andere Maschinen sind sich vielleicht ähnlich: Z. B. könnte man Bagger und Radlader zusammenfassen als Erdbaumaschinen, und darauf die Unterweisung aufbauen.

    Das sind, ohne Kenntnis der genauen Verhältnisse, nur so ein paar Ideen, die den Umfang reduzieren könnten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • ...das 1 Euro Kraefte auf Radlader gesetzt werden, richtig?

    Wenn ich Deine Aussagen richtig interpretiere, dann werden diese Personen ausschliesslich haendische Arbeiten durchfuehren, also Hacke, Schaufel, Harke etc. Hier sollte es nicht so schwer sein eine kurze BA zum Thema "Allgemeine Verhaltensregeln bei Arbeiten in Gruenanlagen" (oder so aehnlich) zu erstellen.

    Sollten hier auch elektrische Geraete im Spiel sein, gehe ich mal von maximal dem Rasenmaeher oder diesen Grascuttern, also die mit dem rotierenden Faden - ich weiss gerade nicht wie man die Dinger nennt, aus. Auch hier ist eine einfache Form mit grundsaetzlichen Angaben machbar.

    Vielleicht liege ich ja in meinem Verstaendnis daneben, aber ich glaube dass Du fuer diese Taetigkeiten mit einer, max. zwei BA ganz locker ueber die Runden kommen kannst.

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Guten Morgen Tjueche,

    im Datenanhang habe ich Dir eine Datei mit verschiedenen mir bekannten BA`s hochgeladen. Sollste Du mal durchschauen, was für die in Frage kommt. Die für Dich zutreffende BA, kööntest Du mir mitteilen und kann Dir diese per Mail als Word-Doku zum ausfüllen senden. Bitte vergesse nicht bei den Euro-Jobbern die entsprechenden GB`s tiefer anzusetzen.

    Hoffe Dir etwas geholfen zu haben

    Grüße aus dem Rheinland

    Thomas

  • ...Nun kam der Bauhofsleiter zu mir und wünschte dieses alles in einer "kompakten" Form auf niedrigem Niveau.

    Hintergrund ist, dass zukünftig 1 Euro Kräfte beschäftigt werden. Diese haben völlig unterschiedliche Kentnisse (oder auch keine) und die sollen für die Bereiche "Grünpflege", "Winterdienst", "Leeren der Mülleimer", usw. arbeiten unter Anleitung und Aufsicht von ausgebildetem Personal.

    Nun soll diese gewünschte Unterlage so gestaltet sein, dass der Bauhofsleiter damit seine Unterweisungspflicht erfüllt,...

    Ach, der Bauhofleiter delegiert eine Aufgabe, die eigentlich seine Aufgabe ist an eine beratende SiFa?
    Wäre ich dort als SiFa zuständig wäre meine Antwort eindeutig: "Kürzen und vereinfachen Sie die Unterlagen und stellen das mal schön zusammen, ich schau dann drüber ob man dies aus fachlicher Sicht so vertreten kann."

    Noch so ein Tipp am Rande: Was hat der Vorgesetzte zu Sonneneinstrahlung und entsprechendem Hautschutz unterwiesen? Was sagt er zu entsprechenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten im Fahrbahnbereich?
    Ich könnte mir denken, das die beiden Bereiche gerne vergessen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ach, der Bauhofleiter delegiert eine Aufgabe, die eigentlich seine Aufgabe ist an eine beratende SiFa?
    Wäre ich dort als SiFa zuständig wäre meine Antwort eindeutig: "Kürzen und vereinfachen Sie die Unterlagen und stellen das mal schön zusammen, ich schau dann drüber ob man dies aus fachlicher Sicht so vertreten kann."

    Na Tiefflieger,

    wir wissen doch alle das die Realität anders aussieht. Gerne versteckt sich doch die Führungskraft (Verantwortlicher) hinter seiner Unwissenheit. Das ist bei uns (und bei vielen anderen) nicht anders. Mach Du mal, da habe ich keine Ahnung von bis hin "du bist Doch die Fachkraft"......
    Interessant finde ich......

    .....

    und wünschte dieses alles in einer "kompakten" Form auf niedrigem Niveau.
    Hintergrund ist, dass zukünftig 1 Euro Kräfte beschäftigt werden. Diese haben völlig unterschiedliche Kentnisse (oder auch keine) und die sollen für die Bereiche "Grünpflege", "Winterdienst", "Leeren der Mülleimer", usw. arbeiten unter Anleitung und Aufsicht von ausgebildetem Personal.

    Wenn ich doch ungelernte und unwissende mit einer Aufgabe betreuen will, muss ich doch als Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese vernünftig und allumfassend unterwiesen werden. Habe ich doch diese Verpflichtung aus dem ArbSchG. Hier soll doch wieder möglichst kostengünstig, möglichst schnell und wenn machbar ohne viel Aufwand "schwächere Menschen" ausgenutzt werden. In meine Augen moderne Sklaverei. Wer einmal gesehen hat, welche Verletzungen ein Fadenschneider an den Händen verursacht bzw. wie weit man einen Stein damit wegschleudern kann, der geht so nicht vor. Und das Mülleimer leeren, mit all seinen "Verunreinigungen" nicht ungefährlich ist, weiss auch jeder Arbeitgeber. Nur die DOOFEN Hilfskräfte, die brauchen das nicht wissen. Da würde ich als FASi nicht mitmachen wollen. Letztendlich ist der Arbeitgeber nur zu faul und zu bequem seine Aufgaben als Arbeitgeber wahrzunehmen. Nein danke, da mach ich nicht mit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick