Beiträge von Tjueche

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    Hallo,

    wegen einer Forderung des Gewerbeaufsichtsamtes soll ich kurzfristig eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung für eine im Betrieb vorhandene Kistenwaschmaschine erstellen. Leider hat das Teil kein Typenschild und Unterlagen sind für diese etwa 20 Jahre alte Maschine auch nicht vorhanden. Aber sie funktioniert tadellos - und das ich für den Chef das wichtigste.

    Hat Jemand von Euch eine Unterlage zu Kistenwaschmaschinen die ich dann anpassen kann?

    MfG

    TJ

    Hallo,

    ich betreue den Bauhof unserer Kommune und habe bisher für alle Arbeitsmaschinen (vom Rasenmäher bis zum Radlader) Betriebsanweisungen und ergänzende Unterlagen für die Unterweisung zusammengefasst. Nun kam der Bauhofsleiter zu mir und wünschte dieses alles in einer "kompakten" Form auf niedrigem Niveau.

    Hintergrund ist, dass zukünftig 1 Euro Kräfte beschäftigt werden. Diese haben völlig unterschiedliche Kentnisse (oder auch keine) und die sollen für die Bereiche "Grünpflege", "Winterdienst", "Leeren der Mülleimer", usw. arbeiten unter Anleitung und Aufsicht von ausgebildetem Personal.

    Nun soll diese gewünschte Unterlage so gestaltet sein, dass der Bauhofsleiter damit seine Unterweisungspflicht erfüllt, gleichzeitig aber soll sie auch so kurz sein, dass sie pro Thema / Einsatzgebiet nur wenige Seiten umfasst (man sprach von max 2 Seiten).

    Seht Ihr hier eine Lösungsmöglichkeit?

    Wer kann mich mit Unterweisungsunterlagen / Betriebsanweisungen für die oben aufgeführten Themen aus dem Bereich Kommunaler Bauhof unterstützen?

    Vielen Dank im Voraus

    Tjueche

    Hallo, ich habe bisher nur Gefährdungsbeurteilungen für gewerbliche Bereiche (Werkstätten) erstellt.

    Nun soll ich eine GB für ein Hallenbad erarbeiten. Die Standardthemen wie: Umgang mit Gefahrstoffen, Stolpern und Rutschen etc. sind problemlos. Doch habe ich einige Probleme mit den Alleinarbeiten. Besonders die Tätigkeiten im Technikbereich werden vom Bademeister weit ab von anderen Personen alleine durchgeführt. Manchmal auch außerhalb der Arbeitszeiten anderer Mitarbeiter. Da ist er dann z.B. sein eigener "Ersthelfer". Hinzu kommt dass noch eine Sauna und weitere Kureinrichtungen betreut werden.

    Hat schon jemand von Euch so eine GB erstellt (oder für Teilbereiche) und kann mir Tipps oder ein Muster geben?

    MfG

    Hallo Ausbilder von Gabelstaplerfahrern!

    Seit etwa 10 Jahren schule ich neben meiner Tätigkeit als SIFA in verschiedenen Betrieben
    Gabelstaplerfahrer zum erlangen des
    Fahrerausweis für Flurförderzeuge.

    Bisher habe ich nur Personen ausgebildet welche "Deutsche" waren.
    Doch nun soll ich auch Personen ausbilden die aus Griechenland kommen und nur geringfügig deutsch sprechen aber deutsche Texte nicht lesen bzw. verstehen
    können.
    Für diese Personen suche ich nun Schulungsmaterial oder
    Teilnehmerinformationen welche in griechischer Sprache (und
    möglichst auch Schrift) erstellt wurden.
    Kennen Sie eine Bezugsquelle für derartige Unterlagen?
    Meine bisherige Suche z.B. beim Resch-Verlag und unter
    http://www.arbeitssicherheit.de/ blieb erfolglos.


    Es wäre nett wenn Ihr mir einen Tipp geben könntet.

    MfG
    J. Barkhoff

    Hallo, ich benötige Eure Hilfe!

    In einer Firma für Fischverarbeitung wurde ich darum gebeten für eine etwa 20 Jahre alte Spezialkreissäge eine "Ausnahmegenehmigung" für den Betrieb dieser Säge zu beschaffen.

    Es handelt sich dabei um eine Kreissäge mit einem Blatt aus einer Aufschnittschneidemaschine. Mit dieser Kreissäge werden bei den Fischen die Köpfe, Schwänze und Flossen abgeschnitten. Hierzu werden die Fische auf den Sägetisch gelegt (Das Sägeblatt kommt dabei starr von oben ) und die Person an der Säge fasst den Fisch mit 3 Fingern und dreht ihn entlang des Sägeblattes. Das Sägeblatt ist im Umfang von 180 Grad verkleidet. PSA wird nicht benutzt. Die Schnittkannte des Sägeblattes kann mit den Fingern leicht erreicht werden.

    Da es sich um eine 20 Jahre alte Maschine handelt welche im Eigenbau erstellt wurde existieren keinerlei Unterlagen.

    In der Zwischenzeit werden solche Maschinen auch als große Köpf- Automaten von der Industrie hergestellt. Da dieser Betrieb aber pro Tag nur etwa 100 Fische beschneidet lohnt sich der Kauf einer derartigen Automaten (30000€) nicht.

    Ich denke das hier keine Genehmigung der BG oder des Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich ist - oder seht Ihr das anders?
    Sondern der Unternehmer hat die Gefährdung selbst einzustufen und zu dokumentieren. Also eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, eine Betriebsanweisung schreiben, das Personal unterweisen und die PSA und Prüffristen festlegen.

    Ich meine mich auch zu erinnern das es mal eine UVV für Lebensmittelmaschinen gab - leider kann ich die nicht finden.

    Wie seht Ihr das ? Wie sollte ich vorgehen? Kennt Ihr auch ähnliche Maschinen? Sollte man diese Maschinen nur mit Kettenhandschuhen betreiben?

    Für jegliche Hinnweise bin ich dankbar, gerne kann ich bei Unklarheit auch Fotos mailen.

    MfG
    Tjueche

    Hallo,
    bei einem Seminar der Metall BG wurde uns von 2 Ex Unfällen an Strahlanlagen berichtet. Dort hatte sich "Strahlstaub" in Schaltanlagen gesammelt und der Funke der anziehenden Schütze führte zur Explosion.
    Soweit ich mich erinnere wurde in beiden Fällen eine Strahlanlage mit Strahlgutaufbereitungsanlage benutzt und es wurde nur Stahl gestrahlt. Zur explosion kamen dabei die Rückstände aus den abgestrahlten Farbresten.

    MfG
    Jann

    Danke für den Hinweis.

    Nun hat die Gartenbau BG eine eigene Nummerierung dort nennt sich die BGV A3 -- VSG 1.4. Es handelt sich bei der VSG 1.4 inhaltlich um Elektrische Betriebsmittel wie in der BGV A3.

    Laut TAB der Gartenbau BG hat man diese Ergänzung vorgenommen da die Prüfungen "in der Regel" nicht oder nur unvollständig durchgeführt wurden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sei man dann in der BG zu dem Ergebnis gekommen das der Schutz durch einen FI auch ausreichen würde.

    Wenn die Gartenbau BG in einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt das auf die Prüfung verzichtet werden kann wenn der Schutz auf andere Weise sichergestellt ist (eben durch einen FI) dann frage ich mich ob wir nicht auch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können? Und bei Betrieben welche zu einer anderen BG gehören diese Regelung anwenden.

    Bezüglich der BGV A3 muss auch beachtet werden das die dort genannten Fristen zur "Durchführungsanweisung " gehören und somit nicht verbindlich sind. Sie stellen nur den Stand der Technik dar und man darf davon abweichen wenn die selbe Sicherheit auf anderem Wege erreicht wird. (eben durch einen FI)

    MfG
    J. Barkhoff

    Hallo,
    ich habe soben festgestellt das die Gartenbau BG in Ihrer Durchführungsanweisung zur VSG 1.4 § 5 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung) eine Möglichkeit geschaffen hat um auf die Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu verzichten.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind, ...................................cheren Zustand zu prüfen;

    die Überprüfungen können entfallen, wenn Fehlerstromschutzschalter eingesetzt werden (IP Schutzarten siehe DIN 40050 Teil 1).
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hiermit wird also der Schutz durch einen FI den selben Stellenwert eingeräumt wie die regelmäßige Prüfung!!!
    Kann man nun im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung diese Regel auch bei Betrieben anwenden welche nicht bei der Gartenbau BG versichert sind?

    Wie seht Ihr das?
    Wenn die Gartenbau BG es als ausreichend ansieht das der Staubsauger im Büro eines Gartenbau Betriebes nicht geprüft werden muss (fals ein FI vorgeschaltet ist) dann könnte nach meiner Meinung diese Regel guten Gewissens auch in einem Bürogebaüde angewendet werden wo das Unternehmen z.B. zur Verwaltungs BG gehört.

    Auf ausgiebige Diskussion freut sich
    J. Barkhoff

    Hallo

    wo finde ich eine Angabe für die maximale zulässige Höhe, in der eine Fensterputzfirma im Außenbereich die Fenster noch von der Leiter aus putzen darf?

    Wir schreiben gerade die Fensterputzarbeiten aus und eine Firma (mit einem sehr günstigen Angebot) will nun die Putzarbeiten an der Glasfassade nicht wie bisher mit einem Steiger durchführen, sondern die 8 m hohe Glasfront von einer Leiter aus putzen.

    Man behauptete mir gegenüber für Fensterputzer gäbe es Sondervorschriften, die dieses erlaubten.

    MfG
    Tjüche

    Hallo
    danke für die guten Tips!

    Ich habe nächste Woche einen Termin mit der Hausverwaltung und dem Ing.-Büro.
    Da die Zeit drängt (die Umbauarbeiten müssen wegen des Geldes noch in diesem Jahr abgeschlossen werden) bin ich sicher das meine Vorschläge Gehör finden werden.

    MfG und nochmals danke
    J. Barkhoff

    Hallo Justin
    Du hast schon recht mit Deiner Vermutung das hier so einiges schief gelaufen ist.
    Nachdem ich (ohne Erfolg) den Zustand dieses ausgewiesenen Fluchtweges über Jahre beanstandete, hatte ich zu einem Trick gegriffen und die Hausverwaltung dazu bewogen einmal eine Brandschau durch den Brandschutzingenieur des Landkreises durchführen zu lassen (den hatte ich vorher "informiert").
    Wie nun ein amtliches Papier auf dem Tisch lag kam schnell Bewegung in die Sache und ein Ingenieurbüro für "Hochbau" wurde beauftragt die Sache zu planen und die Bauüberwachung durchzuführen. Währen der Bauphase war der Keller gespert (ich hätte dort nichts zu suchen es sei Aufgabe des externen Ing.Büros) und ich wurde erst nach Fertigstellung gebeten mir die Sache anzusehen.
    Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist möchte man das ich alles für OK erkläre.

    MfG
    J. Barkhoff

    Hallo ich brauche mal einen Tipp,

    Zur Zeit wird unser Dienstgebäude "Brandschutztechnisch" renoviert.
    Dabei hat man im Flur des Kellergeschoß nun alle Rohrleitungen und Kabel in einen an der Wand endlang laufenden 35 cm tiefen feuerfesten Kasten gekapselt. Hierdurch wird die Raumhöhe unterhalb des Kastens bereits auf 195 cm eingeschränkt.
    Leider musste dieser Kasten aus baulichen Gründen teilweise bis auf eine Höhe von 150 cm über Fußboden heruntergezogen werden.
    Dies bedeutet das Personen mit dem Kopf gegen den etwa 35 cm breiten Kasten laufen und sich verletzen können. Dies ist besonders in den Bereichen zu befürchten wo sich in unmittelbarer Nähe Türen befinden.

    Wie kann man diese Unfallgefahr beseitigen, zumal der Flur häufig genutzt wird.
    Nur den "gesperrten" Bereich mit einem gelben Strich auf den Fußboden kennzeichnen? (Die Flurbreite ist dann mit 1,5 m noch ausreichend).

    Oder unterhalb der Kästen an den Ecken Rohre oder andere "Abweiser bis auf den Fußboden führen?

    Oder reicht es die Kannten mit Schaumstoffwinkeln abzupolstern?

    Schutzhelme tragen scheidet aus da es sich um ein Verwaltungsgebäude handelt.

    Ich wäre für Tipps dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    J Barkhoff

    Hallo

    im Rahmen der Einführung eine ASM Systemes soll auch die Aufgabe der Sifa genau definiert werden. Es ist daran gedacht hier wesentlich detailierter die Aufgaben zu beschreiben als sie formell mit den Stichworten im ASiG beschrieben sind.

    Hat jemand von Euch schon mal eine solche Aufstellung erarbeitet oder kann mir eine Quelle nennen?

    Vorteilhaft wäre es auch wenn ich eine Aufstellung hätte welche die gestiegenen Aufgaben nach Änderung der SiFa-Ausbildung bzw durch neue Vorschriften (zB GefahrstoffVO...) darstellt.

    MfG
    Tjueche

    Hallo Arnd,

    bei uns ist so ein Gerät im Einsatz zur "Entrostung" (als Ersatz für Strahlarbeiten). Rost und Farbe wird mit reinem Wasser ohne Zusatz weggeblasen. Auch wird es benutzt um Beton zu sanieren wenn das Eisen nach außen durchrostet.

    Angetrieben wird die Pumpe von einem 10kW E-Motor bzw ein anderes Model mit einem 30 kW Dieselmotor. Da kommt ein großer Wasserstrahl mit bis zu 1500bar.

    Wir hatten einen Arbeitsunfall wo sich der Mitarbeiter trotz dicker Wetterschutzkleidung ins Knie geschossen hat. In der Zwischenzeit wird von einem Hersteller eine spezielle Schutzkleidung angeboten die bis 1500 bar aushalten soll.

    MeinTip darum: Die Lanze muss mindestens 1,5 m lang sein damit auch beim stolpern keine Körperteile mit der Lanzenspitze erreicht werden können. Und den Rückstoß sollte man auch nicht unterschätzen, bei längerer Arbeit ist unbedingt eine Stütze einzusetzen welche die Rückstoßkräfte in den Boden ableitet.

    MfG
    Tjueche

    Guten Tag Sifas.

    In einem von mir betreuten Betrieb hat das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Begehungsbericht die pauschale Forderung erhoben Betriebsanweisungen zu erstellen.
    Da für die vorhandenen Gefahrstoffe bereits die Betriebsanweisungen existieren und aushängen kann sich diese Forderung nur auf die verwendeten Arbeitsmittel (Maschinen und Werkzeuge) beziehen.

    Nun bin ich unsicher wofür alles Betriebsanweisungen zu erstellen sind.
    Die BGV A1 und auch die Betriebsicherheitsverordnung sind ja in ihren Aussagen hierzu sehr unpräzise. Den Aufbau finde ich sehr gut in der BGI 578 beschrieben, aber nicht präzidse für WELCHE Arbeitsmittel die notwendig sind. Und mit dem immer zitierten Spruch - erstelle doch eine Gefährdungsbeurteilung - komme ich auch nicht weiter (Dann müßte ich auch eine Betriebsanweisung für die Schere im Bürobereich erstellen)

    Ich habe bisher nur die Erstellung von Betriebsanweisungen für notwendig gehalten wenn verdeckte Gefährdungen bzw. Verletzungsmöglichkeiten durch Fehlbedienungen vorhanden waren (dieses steht häufig in der Betriebsanweisung) oder wenn eine besondere Schulung / Einweisung für die Bedienung einer Maschine notwendig war.

    Nun verstehe ich aber die Forderung des Gewerbeaufsichtsamtes dahin dass praktisch für alle Arbeitsgeräte (z.B. auch für den Akkuschrauber) Betriebsanweisungen gefordert werden.

    Wie seht Ihr diese Forderung des GAA.
    Kann man die Notwendigkeit zur Erstellung von Betriebsanweisungen von irgendwelchen Kriterien abhängig machen? Z.B. Qualifikation des Benutzers oder ob es sich um ein Kraftbetriebenes Arbeitsmittel handelt oder ...

    Hat einer von Euch eventuell eine "Sammelbetriebsanweisung" mit der man die ganzen Kleingeräte und Werkzeuge abdeckt?

    MfG
    J. B.

    Hallo
    ich habe eine Ausbildung bei MINIMAX mitgmacht.
    In den insgesammt 2 Wochen (verteilt auf 5 Seminare) wurden wir für den Einsatz im Betrieb sehr praxisnahe ausgebildet.
    Die einzelnen Inhalte stehen auch im Internet. I

    m Gegensatz zu den VDS Schulungen fehlt allerdings die umfassende Berechnung um bauliche Brandabschnitte und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen genau zu bestimmen. Diesen Teil benötigt aber in erster Line ein Bauplaner.

    Insgesammt hat mir die Schulung mit dem hohen Praxisanteil und den Referenten aus verschiedenen Fachgebieten gut gefallen - nur der Preis ist ein Problem gewesen, so das ich die Schulung über 3 Jahre verteilte.

    MfG
    J. B.

    Hallo Rainer

    zur Zeit herscht ein SEHR harter Kampf um jeden Auftrag.

    Mir liegt ein aktuelles Angebot eines großen Anbieters vor und der verlangt pro geleistete Sifa Einsatzstunde nur 23€ !!!
    Und darin sind auch noch die Fahrtkosten zum Einsatzort enthalten.

    Ich würde an Deiner Stelle eine feste Anstellung vorziehen (lieber die Spatze in der Hand...).

    Und was alles so erzählt wird von den "Marketingfachleuten" kann man im Alltag beim Kunden vergessen. Ich habe es 4 Jahre mit einer Nebentätigkeit versucht und hatte dabei im Endefekt einen Stundenlohn von unter 10€.

    MfG
    J. B.

    Hallo
    bei unserer Berufsschule ist noch eine Ausbildung im Berufsgrundbildungsjahr erforderlich. Da ist es eine Forderung der Schule das alle Schüler des BGJ-Bau und Metall nur mit Sicherheitsschuhen die Werkstätten betreten. Auch bei der Abschlussprüfung wird das verlangt.

    Aus Gesprächen mit der Holz-BG ist mir aber bekannt das dort in verschiedenen Werkstätten keine Sicherheitsschuhe verlangt werden. Die Forderung ist abhängig von dem Gewicht des schwersten zu verarbeitenden Teiles. Soweit ich mich erinnere lag die Grenze bei 4Kg.

    MfG
    J. B.

    Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung - Aufzug
    Guten Morgen,
    ich bin auf der Suche nach einer Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung für eine Aufzug = Personen Fahrstuhl.
    Von den Firmen welche die Wartung durchführen wird die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gegen Zusatzbezahlung angeboten. Nun soll ich eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung für unseren Personenaufzug erstellen und hofffe auf Eure Unterstützung.
    Nach meiner Meinung muss in der Gefährdungsbeurteilung nur der normale Betriebsablauf berücksichtigt werden da die Wartungsarbeit an eine Servicefirma vergeben ist..

    kann mir denn jemand helfen ??????

    MfG
    Jann