Moin Moin
Das Hallentor hat eine lichte Breite von 3,95m. Verkehrsweg FFZ beträgt 2,2m. Verkehrsweg für Fußgänger beträgt 1m. Eine Tür kann in dem Bereich nur mit erheblichen Aufwand eingebaut werden. Es sind ca. 5 Personen am Tag die das Tor zu Fuß nutzen. In der Halle arbeiten 2 Personen die ca. 260 mal am Tag dieses Tor mit FFZ nutzen.
Ich wollte die Verkehrswege jetzt mittels eines Geländers trennen. Ist das nach Arbeitsschutzrichtlinien möglich?
Danke schon mal im voraus.
Oder mal pauschal: Dürfen Gabelstapler und Fußgänger gleichzeitig das gleiche Tor benutzen, wenn die Verkehrswege durch eine Absperrung getrennt sind.