Beiträge von Iltis

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    Dies habe ich in der DGUV Information 208-006 gefunden:

    Entsprechend den unterschiedlichen Betriebsbedingungen kann auch bei Gegenverkehr der Verkehrsweg bei genügend Ausweichstellen einspurig geführt werden; dies gilt sinngemäß auch für Tore und Durchfahrten.

    Demnach ist es möglich mit einem Geländer die Verkehrswege zu trennen, und ein zu kleines Tor doch für den Begegnungsverkehr freizugeben.

    Ich danke euch allen.

    Moin Moin

    Das Hallentor hat eine lichte Breite von 3,95m. Verkehrsweg FFZ beträgt 2,2m. Verkehrsweg für Fußgänger beträgt 1m. Eine Tür kann in dem Bereich nur mit erheblichen Aufwand eingebaut werden. Es sind ca. 5 Personen am Tag die das Tor zu Fuß nutzen. In der Halle arbeiten 2 Personen die ca. 260 mal am Tag dieses Tor mit FFZ nutzen.

    Ich wollte die Verkehrswege jetzt mittels eines Geländers trennen. Ist das nach Arbeitsschutzrichtlinien möglich?

    Danke schon mal im voraus.

    Oder mal pauschal: Dürfen Gabelstapler und Fußgänger gleichzeitig das gleiche Tor benutzen, wenn die Verkehrswege durch eine Absperrung getrennt sind.

    Der Neue aus dem schönen Ostfriesland möchte sich vorstellen:

    - 46 Jahre alt

    - gelernter Kfz-Mechaniker

    - Industriemeister Kraftverkehr

    - Verkehrsleiter Güter- und Personenverkehr

    - Ausbilder für Fahrer von Flurfördermaschinen

    - bin zur Zeit am verfassen des Praktikumsberichts und hoffe das ich in diesem Forum wertvolle Anregungen finde

    MfG Ralph