Dies habe ich in der DGUV Information 208-006 gefunden:
Entsprechend den unterschiedlichen Betriebsbedingungen kann auch bei Gegenverkehr der Verkehrsweg bei genügend Ausweichstellen einspurig geführt werden; dies gilt sinngemäß auch für Tore und Durchfahrten.
Demnach ist es möglich mit einem Geländer die Verkehrswege zu trennen, und ein zu kleines Tor doch für den Begegnungsverkehr freizugeben.
Ich danke euch allen.