Falschbedienung billigend in Kauf genommen, Maschine kaputt, und nun?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Tach Leute.

    Ich/Mein Kunde hat ein Problem.

    Einer seiner Dreher hat eine Maschinen geschrottet. Es hat, weil er so scheint es, zu faul war das Spannfutter zu wechseln, das alte drin gelassen und ein neues, nicht zum Spannfutter passendes Werkstück eingespannt. Das Ding flog ihm um die Ohren. Passiert ist glücklicherweise nichts, die Drehmaschine ist allerdings sehr stark beschädigt.
    Der Dreher wurde unterwiesen, ist Facharbeiter, wurde darauf hingewiesen Maschinen nur fach- und sachgerecht zu nutzen.
    Der Unfall war am Samstag. Es besteht eine Vereinbarung, dass die Beschäftigten eigenständig am Samstag kommen können.

    Kann man dem Dreher irgendwie beikommen?

    Gruss

    Michael

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • Hallo Michael,

    ja, mit einer Abmahnung und einer erneuten Unterweisung. Vermutlich nicht das was Du gehofft hast, aber mehr sehe ich nicht ;)
    Die Schadenersatzpflicht ist im Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur sehr schwer nachzuweisen und durchzusetzen. Und (das sage ich als Unternehmer) das ist auch gut so. Der Arbeitgeber trägt nun mal das unternehmerische Risiko. Es wird heute immer mehr versucht das Risiko auf die Beschäftigten abzuwälzen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Stephan,

    sehe ich anders. Wenn der Arbeitgeber ein Verschulden nachweisen kann und es nicht nur Fahrlässigkeit war, dann würde ich eine Schadensersatzpflicht bejahen. Aber vor Gericht und auf hoher See.... :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Schwieriges Thema.
    Das mit der Unternehmerhaftig sehe ich genau so (meine Frau ist auch selbstständig mit 14 Angestellten). Grundsätzlich ist der Unternehmer verantwortlich. Aber, sorry, der FACHarbeiter, der unterwiesen wurde macht etwas wider der Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung. No Way....

    Letzendlich geht das ganze doch vor nen Anwalt, so wie ich das kommen sehe.

    Danke für den Link.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mike,

    der Unternehmer trägt auch das Risiko den richtigen Mann an der richtigen stelle einzusetzen. Ich glaube das man solche MA an so wichtige Maschinen kennen muss ob sie der Aufgabe gewachsen sind oder nicht. Falls nicht, sollte dein Kunde das als Lehrgeld betrachten...
    Ich kann mir nicht vorstellen das da irgend was zu machen ist, wie will man dem MA den Vorsatz nachweisen? Der MA kann letztendlich viele Dinge behaupten, die der Unternehmer nachweisen muss das es nicht so war....

    Billigend in Kauf nehmen wäre hierbei ein Vorsatz...

  • Moin Stephan,

    sehe ich anders. Wenn der Arbeitgeber ein Verschulden nachweisen kann und es nicht nur Fahrlässigkeit war, dann würde ich eine Schadensersatzpflicht bejahen. Aber vor Gericht und auf hoher See.... :whistling:

    Gruß Frank


    Hallo Frank,

    da bin ich der gleichen Meinung wie Du. Ich sehe aber die Möglichkeit einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen nicht. ;)
    Bei Vorsatz müsste der MA schon ziemlich dämmlich sein und das zugeben und für grobe Fahrlässigkeit werden Beispiele wie das Überfahren einer Kreuzung bei roter Ampel oder Alkohol am Steuer genannt.
    Davon ist man hier imo weit entfernt. Aber wie Du schon gesagt hast: Vor Gericht und auf hoher See...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Frank,

    da bin ich der gleichen Meinung wie Du. Ich sehe aber die Möglichkeit einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen nicht. ;) ...


    Das sehe ich ähnlich. Hatte der Mitarbeiter allerdings in der Vergangenheit auch schon öfter "vergessen" das passende Spannfutter zu verwenden und dem Chef war das recht so, denn dadurch wurde Zeit eingespart, so dürfte der Versuch dies nun zu ahnden vollig ins Leere laufen und könnte sogar noch negative Folgen für den Chef haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hallo Mike,

    der Hinweis von Toni ist nicht von der Hand zu weisen der Unternehmer ist dafür verantwortlich den richtigen Mann an seine Maschine einzusetzen!!!!!
    Da hilft es auch nicht nur zu unterweisen und darauf hinzuweisen die Maschinen fach- und sachgerecht zu nutzen.

    Ohne Kenntnis der Sachlage ist es sehr schwer eine Bewertung abzugeben.

    War der Mitarbeiter an der Maschine selbst unterwiesen?
    Hat er allein gearbeitet (Samstag)
    Waren Vorgesetzte vor Ort?
    War die Samstagarbeit vieleicht angeordnet?
    Konnte er das Spannfutter allein wechseln?
    unsw.

    Und bei eigenständig am Samstag arbeiten gehen bei mir so wie so schon die Alarmglocken an. Was wäre den passiert wenn der Mitarbeiter bei so einer Aktion verletzt worden wäre?
    Erste Hilfe vor Ort, Alleinarbeit unsw.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Mike,

    der Unternehmer trägt auch das Risiko den richtigen Mann an der richtigen stelle einzusetzen.

    Tja... schwierige Sache das.
    Facharbeiter, schon lange im Unternehmen, gelernter Dreher, unterwiesen, darf alleine arbeiten.... das sollte schon der "richtige Mann am richtigen Platz" sein.

    Ich fahr nachher mal rüber, Besprechung machen.
    Mal schauen was bei rauskommt.


    Ich geb dann mal Bescheid.

    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Und bei eigenständig am Samstag arbeiten gehen bei mir so wie so schon die Alarmglocken an. Was wäre den passiert wenn der Mitarbeiter bei so einer Aktion verletzt worden wäre?
    Erste Hilfe vor Ort, Alleinarbeit unsw.

    ...ist geregelt. Ersthelfer ist auch Samstags vor Ort. Es sind auch immer mehrere Arbeiter vor Ort. Also keine Alleinarbeit.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Es hat, weil er so scheint es, zu faul war das Spannfutter zu wechseln, das alte drin gelassen und ein neues, nicht zum Spannfutter passendes Werkstück eingespannt.

    " Einspruch Euer Ehren, der Kläger kann dem Beklagten seine Gedanken nicht vorwerfen, es sei denn er kann nachweisen dass er des Gedankenlesens mächtig ist°.

    Wenn man aber von vornherein ein solches Urteil über einen Mitarbeiter ausspricht, dann ist derjenige wohl dafür bekannt dass er öfters zu bequem ist das Richtige zu tun.
    Gerade in diesem Fall bleibt es aber in der Verantwortung des Unternehmers, denke ich.

  • ANZEIGE
  • Ich kann Andrasta nur zustimmen.

    Bin gespannt was bei der Besprechung rauskommt.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    Gerade in diesem Fall bleibt es aber in der Verantwortung des Unternehmers, denke ich.

    ... "Auswahlverschulden"
    http://de.wikipedia.org/wiki/Auswahlverschulden

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • So. Da bin ich wieder.

    Monteur war gestern da und hat die neue, acht Tage alte, Drehbank gerichtet. Mitarbeiter hat gewusst, dass er ein größeres Spannfutter hätte nutzen müssen. Hat er auch zugegeben. Ist "halt blöd gelaufen", so der Mitarbeiter. Er hat diese Woche sowieso seine letzte Woche; ein anderes Unternehmen bezahlt ihm wohl mehr. (Ist bei uns so, hier werben die sich gegenseitig die Dreher ab.)
    Was jetzt mit Haftung und evtl. Regress etc. rauskommt entscheidet der Chef erst nächste Woche. Er will erst Abstand gewinnen, und nicht im Zorn dem Dreher eine reinwürgen.

    Soviel dazu.

    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

    • Offizieller Beitrag

    ... "Auswahlverschulden"

    Da sind wir wieder bei dem, was ich weiter Oben beschrieben hatte, richtiger Mann am richtigen Ort ;)

    Facharbeiter, schon lange im Unternehmen, gelernter Dreher, unterwiesen, darf alleine arbeiten.... das sollte schon der "richtige Mann am richtigen Platz" sein.

    Das hat auch nicht unbedingt was damit zu tun, ob er den Beruf erlernt hat oder bereits lange im Betrieb tätig ist, man sollte halt seine Schweinchen schon am Gang erkennen... ;) 8o

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ANZEIGE
  • ...Monteur war gestern da und hat die neue, acht Tage alte, Drehbank gerichtet. ...


    Interessante Information. Bei der alten Maschine hat es wohl ohne Spannfutterwechsel funktioniert, bei der neuen eben nicht. War das vom Mitarbeiter vorherzusehen? Wurde er entsprechend unterwiesen? Wurde er überhaupt an der neuen Maschine unterwiesen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.