Helmpflicht beim LKW Abladen!

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  • Hallo Menschenschützer,
    bei uns werden oft schwere Holzkisten (Glasscheiben, 1,5Tonnen) mittels Rundschlinge und Hallenkran vom LKW-Auflieger abgeladen. Dabei tragen unsere Mitarbeiter wie vorgeschrieben Schutzhelme. Der LKW-Fahrer räumte während dessen die Ladefläche auf, ohne Helm. Darf der Fahrer von uns darauf hingewiesen werden, ebenfalls seinen Kopf zu schützen?

    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo,

    ein klares Ja.

    siehe §15 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG:

    Zitat

    Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    Bei uns wurden zu dem alle Fremdfirmen sowie Speditionen über die bei uns im Haus geltenden Arbeitsschutzvoschriften schriftlich Informiert und mussten die zur Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Ich versuche mir gerade ein Bild davon zu machen, wie der LKW-Fahrer oder einer der Mitarbeiter mit Helm aussieht, wenn da mal eben 1,5 Tonnen anfangen zu pendeln oder "runterkommen", weil die Schlinge abrutscht ...
    Vor welchen "Verletzungen" soll da der Helm schützen?

    IMHO ist hier TOP angesagt, und zwar insbesondere technisch (sicheres Anschlagen) und organisatorisch (Aufenthalt bei Kranfahrt).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • ...die Frage stellt sich hier nicht immer. Es ist, wie bereits gesagt, eine Frage eurer Regeln. Ist sicher komisch fuer die MA, wenn sie im Sommer einen Helm tragen muessen, der fahrer aber nicht - also rein psychologisch ;-).

    Wenn ihr auf dem Gelaende, oder in diesem Bereich eine Helmpflicht habt, weist es aus (Schild, Besucherregeln etc.) und sch... die Fahrer an, wen sie es nicht befolgen. Funktioniert relativ einfach.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich versuche mir gerade ein Bild davon zu machen, wie der LKW-Fahrer oder einer der Mitarbeiter mit Helm aussieht, wenn da mal eben 1,5 Tonnen anfangen zu pendeln oder "runterkommen", weil die Schlinge abrutscht ...
    Vor welchen "Verletzungen" soll da der Helm schützen?

    Hallo Safety-Officer,
    durch die spezielle Machart der Kisten ist ein Abrutschen unmöglich. Außerdem werden die Kisten knapp über der Ladefläche angehoben und handgeführt bewegt. Die MA halten sich sowieso niemals unter den Kisten auf. Also besteht auch keine Gefahr, daß ein MA am Kopf von der Kiste getroffen wird.
    Der Helm würde hier nur vor reissenden Rundschlingen schützen. Ausserdem besteht bei allen Kranbewegungen Helpflicht.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moin,
    für mich hört es sich so an, als ob die Helmpflicht keinen wirklichen Sinn ergibt. Wie seid ihr denn in der Gefährdungsbeurteilung auf den Helm gekommen? Falls die Gefährdung, vor der der Helm schützen soll auch den LKW-Fahrer betrifft würde ich ihm auch einen verordnen, ansonsten nicht.

    Gruß Moritz

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  • Moin.
    Also wenn die Helmpflicht durch Verantwortliche angeordnet ist, ist es eben so. Basta. Ob sinnig oder unsinnig steht hier erst einmal nicht zur Debatte.
    In vielen Betrieben existiert die kollektive Schutzbrillenpflicht innerhalb der Produktion. Wenn das so angeordnet ist, der Verantwortliche es so möchte und die GFB eine schlüssige Begründung dazu liefert, sehe ich da kein Problem drin. Wobei ich die Helmpflicht bei diesen Tätigkeiten auch überdenken würde ;)

    Frank: Ihr tut schon für Eure MA gut daran, den Fahrer darauf hinzuweisen und den Helm anzuordnen. Wenn dieser mal wieder abwinkt, geht er net über das berühmte "Los", sondern solange die Ladetätigkeiten stattfinden, so weit entfernt, wie Ihr es definiert habt (außerhalb des Gefahrenbereichs) oder setzt sich ins Fahrerhaus. Spätestens wenn er merkt, dass es durch seinen Widerstand länger dauert, wird er knurrend folgen. Wenn Ihr es zulasst, dass der fremde MA ungeschützt arbeitet, werdet Ihr iwann die Frage beantworten müssen, warum er ohne Helm darf und die eigenen MA müssen diesen tragen...

    Bei uns gibt es keine Ausnahmen: Keine kurzen Hosen, Kleider oder Röcke, Sicherheitsschuhe und Schutzbrillen für alle, die sich in den Hallen aufhalten/ bewegen (auch Besucher). LKW-Fahrer ohne Sicherheitsschuhe laden eben nicht ab/ auf und deren Disponent wird direkt telefonisch informiert (zeitlicher und örtlicher Zusammenhang muss ja da sein... wie bei kleinen Kindern :D )

    In letzter Zeit hat sich unser oberster HSE-Manager gerne die Lieferanten/ Abholer von Hubarbeitsbühnen näher angeschaut. Dann bekomme ich immer einen Anruf und setz mich in Bewegung ;) Ungeprüfte, oft defekte Anschlagmittel, falsches Anschlagen, etc... alles was das Lehrbuch hergibt. Dann schaut der nur auf den LKW und ruft die aufgeklebte Telefonnummer an, lässt sich immer schön weiterverbinden, bis er das "alpha-Männchen/ Weibchen" dran hat und erklärt dieser Person, dass der LKW so net vom Hof fährt. Klar, könne der Fahrer abladen aber nicht mit der so gesicherten Ladung. Wenn jemand darauf bestehe und unser HSE-Manager das schriftlich bekäme, dann könne der Fahrer so rausfahren. Dann kenne ich aber schon die nächste Nr., die er anruft ;)
    Da sind schon einige Fahrer stehen geblieben, bis ein Sprinter von 200km her rankam und neue Anschlagmittel gebracht hat :D Ich muss aber auch dazu bemerken, dass wir hier nicht von einem einzelnen Unternehmen reden, sondern von einem int. Konzern, der einen nicht unerheblichen Namen hat. Da zucken dann schon viele, wenn der Name des Unternehmens fällt...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...egal ob das nun irgendwo geregelt ist, oder nich! Der Kranhaken ist eine Gefahr! Wer mal wirklich entladen hat, weiss wie gefährlich ein Kranhaken sein kann. (Verletzungen durch abstürzende oder pendelnde Last. Siehe Standart GB BGHM im Anhang Werkstatt Kran-S) Oder VBG FB 20 Kranführer. So und zu guterletzt die BGI 556. Schutz des Kopfes - Seite 6!

    Das derjenige durch den Helm nicht ausreichend geschützt ist wenn die Last fallen sollte, ist ja klar, aber es hat sich ja auch keiner unter der Last aufzuhalten. Es geht einzig um den Kranhaken und oder die schwingenden Anschlagmittel.

    Alles klar, nun?

    Gruß Canislupus

  • Hallo Zusammen,

    ich stimme da Canislupus und Globetrotter voll zu, natürlich mit Helm, sinnvoll oder nicht sinnvoll, Gefährdungsbeurteilung hin oder her wer einmal im Kranbetrieb gearbeitet hat weis was bei solchen Arbeiten alles passieren kann!!!!!!!!!!!!!!! ich habe mal erlebt wie ein nagelneuer geprüfter Anschlaggurt durch einen kleinen Anschlagfehler gerissen ist und einen Mitarbeiter der in der Nähe stand am Kopf verletzte, seit dem habe ich bei solchen Arbeiten immer ein flaues Gefühl im Magen.

    Ihr macht die Regeln!!! Schilder sind da ein guter Tip und den LKW Fahrer auf die Helmpflicht aufmerksam machen, wichtig ist auch so reagieren wie es Globetrotter in seinen Beitrag nach meiner Meinung sehr gut beschrieben hat.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen