Ausnahmen Lärmbereich

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  • Hallo,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Kennzeichnung bzw. Ausnahmeregelungen für Lärmbereiche.

    Ich bin derzeit in einem Metallverarbeitenden Betrieb tätig und erstelle dort ein Lärmkataster. Dabei wird in den einzelnen Hallen berufsfeldbezogen gemessen. In einer Halle habe ich nun durchgehend für alle Berufe, Messwerte für den Tages-Lärmexpositionspegel von über 85 dB(A). Nun meine Frage: Muss ich nun die ganze Halle als Lärmbereich kennzeichnen oder reichen die einzelnen Arbeitsplätze aus, sodass der Fußweg durch die Halle von der Gehörschutz-Tragepflicht befreit bleibt? Dies würde uns nämlich vor ein großes Problem der Umsetzbarkeit bzw. der Kontrolle stellen. Bei einer Messung des Pegels für eine Person der die Halle nur kurzzeitig durchquert komm ich selbst bei einer möglichen Hochrechnung auf eine 8-Stunden-Schicht nicht über die 85 dB(A).

    Würde mich über die ein oder andere sehr freuen. Vielen Dank schon mal!

    Gruß Max

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  • Hallo Max,

    • Es gibt keine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lärmbereiche. Wurde ein Lärmbereich festgestellt indem der obere Auslösewert entweder des Tages- Lärmexpositionspegel oder des Spitzenschalldruckpegel überschritten wird muss dieser Bereich auch als solcher gekennzeichnet werden und an den Zugängen muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.
    • Für eine ganze Halle in der kontinuierlich über 85 dB (A) Schalldruck herrschen, sollte der Arbeitgeber schnellstens einen Lärmminderungsplan aufstellen und diesen zügig umsetzten.
    • In einer Halle in der es so Laut ist, haben Fußgänger, die dort nicht arbeiten müssen und die Halle nur durchqueren wollen, nichts zu suchen! Ich würde die gesamte Halle an den Zugängen zusätzlich zum Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ welches sie als Lärmbereich ausweist, mit dem Verbotszeichen D-P006 „ Zutritt für Unbefugte verboten“ kennzeichnen und den Zutritt per Betriebsanweisung verbieten.


    Soviel zu meiner eigenen bescheidenen Meinung.

    Viele Grüße,
    Michael

  • Hallo Max,

    wenn der Lärmpegel über 85dB(A) steigt gibt es keine Ausnahmen, auch nicht, um kurz mal durchzugehen.
    Nach §7 der LärmVibrationArbSchV:
    (4) Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Nabend.
    Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen. >85dB(A)---> Lärmbereich. Hier gilt somit die Tragepflicht von Gehörschutz!
    Mit entsprechender Gebotsbeschilderung wird es durch den Unternehmer angewiesen und damit fällt die Berechnung weg. Entsprechende Zutrittsbeschränkungen werden wohl nicht erteilt, somit gilt mein voriger Satz. Lärmbereich ist Lärmbereich!
    Ich habe in meinem Bereich Triebwerksprüfstände für Luftfahrzeugtriebwerke. Da bin ich auch nur zwischendurch für wenige Minuten drin. Mir würde es niemals einfallen, da ungeschützt reinzugehen! Obwohl dieses anfänglich im Warmlauf sicherlich möglich wäre...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    schön wäre es in meinen Augen, wenn der Unternehmer nicht erst bei 85 dBA ein No-Go veranstaltet, sondern die Grenze auf 80 dBA runterschraubt.
    ...und dann natürlich den Bereich als GANZES sieht, also Halle = Lärm = Gehörschutzmuss und vor dem Eingangsbereich entsprechende Stöpsel anbietet. Ich glaube die Dinger bringen so um die 20 dB Dämpfung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    ich greife dieses Thema nochmals auf (dann ist alles in einem Thread), weil es ziemlich genau zu meinem Problem passt.

    Wir sind ein Metallverarbeitender Betrieb in dem es in einzelnen Hallen lauter wird.

    Arbeitsbedingt haben wir beispielsweise in einer Halle 3-4 mal täglich für 5-10min. einen Lärmpegel von ca. 100 db.
    Dieser Lärm geht nur von einem Arbeitsplatz aus.

    Aktuelle Situation: Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz weiß wann er den Lärm verursacht wird und benutzt einen Gehörschutz.
    Die Umliegenden Arbeitsplätze, Staplerfahrer usw. werden "überrascht" und benutzen den Gehörschutz nur bedingt.

    Jetzt gibt es verschiedene Überlegungen diese Situation zu verbessern. Von "jeder der die Halle betritt muss Gehörschutz tragen" bis "Mitarbeiter eindringlich Schulen zum Thema Gehörschutz" und auf Selbstdisziplin hoffen.

    Wir stehen mit diesem "Problem" sicherlich nicht alleine da, deshalb bin ich auf eure Lösungsvarianten gespannt.

    Schöne Feiertage euch allen!

  • Hallo Kenny!

    Wenn Deine Werte stimmen, wäre es gerade noch so im zulässigen Bereich. Mit 100 dB(A) für 10 Minuten befindest du Dich auf der Grenze zwischen dem Auslösebereich I und II.
    Nochmal: 85 dB(A) ist die Obere Grenze, wo Gehörschutz getragen werden muss! Dies gilt ebenfalls für Einzelwerte (Peak) von 137 dB (Hier mit schneller C-Bewertung)

    Abseits des beschriebenen lärmerzeugenden Arbeitsplatzes sind die Werte natürlich geringer und daher vermutlich akzeptabel.

    Die Grenzwerte 80 dB und 85 dB sind selbstverständlich politisch festgelegte Werte. Experten sehen schleichenden Gehörschaden bei deutlich geringeren Werten. Daher kann die Empfehlung für Mitmenschen nur sein, dass rechtzeitig Gehörschutz getragen wird.
    Beispiel für unser eigenes Hörempfinden: Die Bürger verlassen ihre Balkone, wenn der Schallpegel über 65 dB steigt.

    Zur Arbeitsplatzbewertung eines Büroangestellten, der dreimal täglich, für jeweils drei Minuten, durch eine Halle mit 85 dB(A) geht, sehe ich nach Lärmschutzverordnung keine Gefahr. Das ist unabhängig davon, dass ich mir weniger Lärm wünsche.

    Zum Schluss noch ein völlig anderes Beispiel:
    Ich durfte eine Schulklasse im Bus begleiten. 7. Klasse Hauptschüler, auf dem Weg zum Freizeitpark.
    Über eine Stunde herrschte hier ein Schallpegel von 87 dB(A). Dies obwohl die Schüler nicht rumgeschrien haben, oder besonders auffällig waren. Ganz im Gegenteil, ich hatte das Gefühl, die Schüler seien diszipliniert, wenn auch etwas aufgeregt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Kenny, Hallo Flügelschraube,

    was ich hier sehe ist aber die Botschaft und die finde ich - persönlich - nicht gut.
    Aus Sicht der Hallenarbeiter,
    - die im Büro halten sich mal wieder für was besseres die brauchen keinen Gehörschutz
    - Meister "Wenn die aus dem Büro keinen Gehörschutz tragen müssen! Kann das ja doch nicht so wichtig sein. Hat unsere Fasi nicht immer gesagt Lärm ist ein schleichender Prozeß"

    Spiegelung auf andere Dinge:
    - ich weiß gar nicht was ihr wollt. ich fahre nur dreimal am Tag auf dem Werksgelände mit dem Stapler über 30 km/h das ist doch nicht so schlimm. Den Rest der Zeit vor allem wenn ich Last vorne auf der Gabel habe fahre ich ganz anständig und halte mich an die 10 km/h.

    Ich würde den Leuten vom Büro auch die längerfristige Wirkung von Lärm erläutern und ihnen an Beispielen aufzeigen was denn 3 mal am Tag passieren kann.
    a) Vielleicht macht er ja im privaten auch etwas lautes (wäre super um Das heranzuziehen)
    b) Was bedeutet denn 3 mal ein Sicherheitsrelevantes nicht erfüllen im Büro - statt Leiter Bürostuhl, statt Schublade zu drüberklettern oder drumherumlaufen usw.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Max,

    wir haben in unserer Anlage ähnliche Bereiche und sind so verfahren, wie Mikkel, Holgi und Globetrotter geschrieben haben. Der Bereich ist als Lärmbereich ausgewiesen, Tragepflicht für Gehörschutz während des Aufenthalts in der Halle. Die Zugänge sind gekennzeichnet und mit Gehörschutzspendern ausgerüstet.
    Den MA´ern werden Otoplastiken zur Verfügung gestellt, um die Trageakzeptanz zu erhöhen.

    Besucher, Vertreter, Anliefer werden entsprechend angewiesen Gehörschutz zu tragen...
    Ergänzend bzw. verpflichtend werden Lärm-Untersuchungen durch den Betriebsmediziner durchgeführt.

    Derzeit arbeiten wir an den Lärmminderungsmaßnahmen...

    Gruß und schöne Weihnachtstage noch,
    Mario

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