Beiträge von jack88

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    Hallo,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Kennzeichnung bzw. Ausnahmeregelungen für Lärmbereiche.

    Ich bin derzeit in einem Metallverarbeitenden Betrieb tätig und erstelle dort ein Lärmkataster. Dabei wird in den einzelnen Hallen berufsfeldbezogen gemessen. In einer Halle habe ich nun durchgehend für alle Berufe, Messwerte für den Tages-Lärmexpositionspegel von über 85 dB(A). Nun meine Frage: Muss ich nun die ganze Halle als Lärmbereich kennzeichnen oder reichen die einzelnen Arbeitsplätze aus, sodass der Fußweg durch die Halle von der Gehörschutz-Tragepflicht befreit bleibt? Dies würde uns nämlich vor ein großes Problem der Umsetzbarkeit bzw. der Kontrolle stellen. Bei einer Messung des Pegels für eine Person der die Halle nur kurzzeitig durchquert komm ich selbst bei einer möglichen Hochrechnung auf eine 8-Stunden-Schicht nicht über die 85 dB(A).

    Würde mich über die ein oder andere sehr freuen. Vielen Dank schon mal!

    Gruß Max