Hallo Max,
wir haben in unserer Anlage ähnliche Bereiche und sind so verfahren, wie Mikkel, Holgi und Globetrotter geschrieben haben. Der Bereich ist als Lärmbereich ausgewiesen, Tragepflicht für Gehörschutz während des Aufenthalts in der Halle. Die Zugänge sind gekennzeichnet und mit Gehörschutzspendern ausgerüstet.
Den MA´ern werden Otoplastiken zur Verfügung gestellt, um die Trageakzeptanz zu erhöhen.
Besucher, Vertreter, Anliefer werden entsprechend angewiesen Gehörschutz zu tragen...
Ergänzend bzw. verpflichtend werden Lärm-Untersuchungen durch den Betriebsmediziner durchgeführt.
Derzeit arbeiten wir an den Lärmminderungsmaßnahmen...
Gruß und schöne Weihnachtstage noch,
Mario