Beiträge von mikkel

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    Hallo Max,

    • Es gibt keine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lärmbereiche. Wurde ein Lärmbereich festgestellt indem der obere Auslösewert entweder des Tages- Lärmexpositionspegel oder des Spitzenschalldruckpegel überschritten wird muss dieser Bereich auch als solcher gekennzeichnet werden und an den Zugängen muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.
    • Für eine ganze Halle in der kontinuierlich über 85 dB (A) Schalldruck herrschen, sollte der Arbeitgeber schnellstens einen Lärmminderungsplan aufstellen und diesen zügig umsetzten.
    • In einer Halle in der es so Laut ist, haben Fußgänger, die dort nicht arbeiten müssen und die Halle nur durchqueren wollen, nichts zu suchen! Ich würde die gesamte Halle an den Zugängen zusätzlich zum Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ welches sie als Lärmbereich ausweist, mit dem Verbotszeichen D-P006 „ Zutritt für Unbefugte verboten“ kennzeichnen und den Zutritt per Betriebsanweisung verbieten.


    Soviel zu meiner eigenen bescheidenen Meinung.

    Viele Grüße,
    Michael

    Hallo,


    auch ich habe heute den offiziellen Newsletter der DGUV erhalten in dem steht, dass mit der Umbenennung am 1.5.2014 ernst gemacht wird.

    Als ob es schon nicht genug Verwirrung im Vorschriftenwerk gibt muss man sich auch noch alle paar Jahre neue Nummern merken.

    Wer jedoch glaubt, es wird in Zukunft einfacher und übersichtlicher, der irrt gewaltig. Neben den 30! Versionen der DGUV Vorschrift 2 gibt es jetzt sogar für viele ehemalige BGVen und GUV-Ven mit bisher gleicher Nummer je eine eigene DGUV-Vorschrift.

    Beispiel: DGUV Vorschrift 3 = BGV A3, DGUV Vorschrift 4 = GUV-V A3 uswusf … ?(

    Das nenne ich ‘mal eine gelungene Reform. Ich glaube ich werde langsam zu alt und zu müde für diesen Job. :sleeping:

    Viele Grüße,
    Michael

    Hallo an Alle,


    danke, danke, danke für Eure Antworten.

    @ Frank: Ich habe bereits bei 2 Firmen und 1 Universitätsinstitut angefragt,
    bis jetzt aber noch ohne Resonanz (kann aber noch kommen).

    @ Chrimu: Diese Werte sind mir bekannt, kommen mir aber etwas hoch vor.

    @ Stephan: Natürlich will ich den Druck unter der letalen Dosis belassen :D. Was ich mit dem Zitat
    sagen wollte ist, dass verschiedene Medien (Festkörper, Druckluft, Wasser) auch
    verschiedene Wirkung auf den Menschen haben und damit auch verschiedene
    Grenzwerte möglich sind. Die 50N/cm² sind sicherlich ein erster Ansatz, mir
    fehlt jedoch noch ein wenig die Bestätigung. Dann werde ich doch noch eine
    empirische Ermittlung durchführen müssen und einen Wasserstrahl auf eine
    gekochte Möhre abschießen :D :D :D.

    Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende,

    viele Grüße,

    Michael

    Hallo Stephan,


    auch Dir vielen Dank für Deinen Beitrag, enthält er doch zum ersten Mal einen
    konkreten Wert.

    Ob allerdings Verletzungen durch einen Hochdruckwasserstrahl mit stumpfen
    Traumata, hervorgerufen durch die Kollision mit Maschinenteilen, vergleichbar
    sind wage ich zu bezweifeln. Ein Zitat aus der Schrift "Informationen für
    den Arzt" des Hochdruckpumpenherstellers Hammelmann mag das verdeutlichen:

    "Im Gegensatz zu vielen anderen, sind Verletzungen durch einen
    Hochdruck-Wasserstrahl (HDWS) sehr ernst zu nehmen und stellen eine Sonderform
    der Fremdkörpereinsprengung dar. Die Verletzungen sind häufiger ausgedehnter
    als sie aussehen, da innerhalb von kurzer Zeit eine große Wassermenge durch ein
    relativ kleines Loch in den Körper eintreten kann und dort große Schäden
    verursacht."

    Leider stehen in dieser Veröffentlichung auch keine konkreten Werte. ich bin
    also weiterhin auf der Suche.


    Viele Grüße,

    Michael

    Hallo Waldmann,

    danke für Deinen Hinweis. Leider sind die üblichen BG-Schriften in diesem Fall nicht sehr hilfreich.
    Es geht um das exakte Ausrichten von Düsen in einer Meßanordnung und das geht nunmal nicht ohne Wasserdruck. Der Einrichter kann dabei auch 'mal aus versehen in den Strahl greifen und soll natürlich nicht verletzt werden. Dazu brauche ich belastbare Grenzwerte die in die GBU und die BA einfließen sollen.
    Hat noch jemand eine Idee?

    Viele Grüße,
    Michael

    Guten Tag,

    Gibt es Grenzwerte für die Exposition der menschlichen Haut im Hochdruck-Wasserstrahl bzw. kenn jemand Quellen? Ich bräuchte diese Werte um den maximalen Druck bzw. den maximalen Impact (Druck pro Fläche) für den Einrichtbetrieb von Düsen zu begrenzen. Vielleicht hat ja auch bereits ein Institut in diese Richtung geforscht? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M.Stanke