Evakuierungs-/Brandschutzhelfer

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  • Hi
    Seit geraumer Zeit diskutiere ich immer mal wieder das gleiche Thema:
    Kann die Feuerwehr Evakuierungs-/Brandschutzhelfer „verbieten“?
    Bei einem Kunden vertritt die Feuerwehr aufgrund der baulichen Gegebenheiten (die in meinen Augen nichts besonderes sind) die Meinung, dass sie niemanden „im Gebäude rumlaufen haben will“, sondern das sie die Evakuierung und natürlich das Löschen vornimmt.
    Aufgrund dieser Aussage (inwiefern das schriftlich vorliegt, bleibt noch zu klären), gibt es in diesem Gebäude keine Evakuierungs- u/o Brandschutzhelfer (z.B. nach ArbSchG / ASR A2.2).
    Meiner Meinung nach, kann die Feuerwehr sich nicht über die staatlichen Anforderungen hinwegsetzen. Zudem geht es bei Evakuierungs-/Brandschutzhelfern nicht darum, dass jemand die Arbeit der Feuerwehr übernimmt, sondern erforderliche Vorarbeit leistet: Entstehungsbrände löscht, Evakuierung organisiert, Fluchtströme lenkt, beruhigt, etc.

    Welche rechtliche Stellung hat denn in diesem Fall die (berufs-)Feuerwehr?

    Gruß A

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  • Brandschutzhelfer

    In Abhängigkeit der Unternehmensgröße werden Mitarbeiter als
    Brandschutzhelfer ausgebildet:

    Bürobereiche: 5 % der Mitarbeiterzahl
    Produktionsbereiche: 10%der Mitarbeiterzahl

    Brandschutzersthelfer gemäß

    ArbSchG § 10,BGV A 1 § 43 (6) und Teil C der Brandschutzordnung in Anlehnung an 14 096

    nehmen folgende Aufgaben wahr, soweit ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist:

    a) im Rahmen der Brandbekämpfung:

    · Menschen aus der Gefahr retten,
    · ggf. Meldung eines Brandes über die bekannte Notrufnummer absetzen,
    · Löschversuche mit dem Feuerlöscherunternehmen,
    · dem Einsatzleiter der Feuerwehr ggf.Auskunft erteilen.

    b) im Räumungsfall bei Brand oder anderen Gefahren:

    · Durch besonnenes Verhalten versuchen,einen disziplinierten Abgang der Belegschaft zu erreichen (Panik bei den Mitarbeitern verhindern),
    · Kontrollieren, ob sich noch Personen in den Gebäudeteilen befinden (insbesondere in den Sozialräumen, Toiletten,Besprechungszimmern, Aufzügen, Neben-, Sonderräumen und Parketagen)
    · Der Einsatzleitung melden, dass der entsprechende Gebäudeteil geräumt ist,
    · ggf. für weitere Dienste der Einsatzleitung zur Verfügung stehen,
    · Am Ende des Einsatzes sich zur zugewiesenen Gruppe auf den Sammelplatz begeben,
    · Vollständigkeitskontrolle durchführen.

    Grüße aus dem Rheinland
    Erwin

  • Hallo,


    Welche rechtliche Stellung hat denn in diesem Fall die (berufs-)Feuerwehr?

    Die Berufsfeuerwehr hat im VB die Funktion der Brandschutzdienststelle
    Eine rechtliche Grundlage für das Verbieten von Brandschutzhelfern gibt
    es nicht. Natürlich gibt es aber eine Rechtsgrundlage für den Einsatz.

    Rechtsgrundlage unter anderem das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Landes.


    Bei einem Kunden vertritt die Feuerwehr aufgrund der baulichen Gegebenheiten (die in meinen Augen nichts besonderes sind) die Meinung, dass sie niemanden „im Gebäude rumlaufen haben will“, sondern das sie die Evakuierung und natürlich das Löschen vornimmt.

    Kommt auf den Einzelfall an, grundsätzlich kann ich es aber nachvollziehen.
    In Zeiten von knappen Personal und unterbesetzten Löschzügen,
    sind die Mittel zur Personenrettung und Brandbekämpfung begrenzt.

    Letztlich werdet Ihr es so regeln müssen, dass zeitnah nach
    Alarmauslösung die BS-Helfer das Gebäude mit den Menschen verlassen.
    Sprich, die BS-Helfer sollten nicht nachträglich noch das Gebäude
    durchsuchen oder dergleichen. Regelt das über die BSO und wenn Ihr
    damit Probleme habt, dann teilt eure Bedenken der BS-Dienststelle
    schriftlich mit. Mehr werdet Ihr nicht tun können....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...Aufgrund dieser Aussage (inwiefern das schriftlich vorliegt, bleibt noch zu klären), gibt es in diesem Gebäude keine Evakuierungs- u/o Brandschutzhelfer (z.B. nach ArbSchG / ASR A2.2).
    Meiner Meinung nach, kann die Feuerwehr sich nicht über die staatlichen Anforderungen hinwegsetzen. Zudem geht es bei Evakuierungs-/Brandschutzhelfern nicht darum, dass jemand die Arbeit der Feuerwehr übernimmt, sondern erforderliche Vorarbeit leistet: Entstehungsbrände löscht, Evakuierung organisiert, Fluchtströme lenkt, beruhigt, etc.

    Welche rechtliche Stellung hat denn in diesem Fall die (berufs-)Feuerwehr?

    Gruß A

    Hallo Amaranth,

    ist denn gesichert, dass es eine Aussage/Forderung der Feuerwehr ist?
    Selbstverständlich kann die Feuerwehr sich nicht über gesetzliche Auflagen hinwegsetzen. Im Gegenteil ist die Feuerwehr (z.B. in Hessen gem. HBKG §18) verpflichtet über Selbsthilfemöglichkeiten aufzuklären.
    Ich gehe von aus, da hat jemand etwas falsch verstehen wollen ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo,

    das ist jede Feuerwehr und hat nichts speziell mit der Berufsfeuerwehr
    zu tun. Auch die Freiwillige Feuerwehr, die Werkfeuerwehr usw. haben
    im Einsatz entsprechende Befugnisse. Rechtsgrundlage u.a. wurde
    in meinem Beitrag schon genannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    (z.B. in Hessen gem. HBKG §18) verpflichtet über Selbsthilfemöglichkeiten aufzuklären.

    Das zielt auf was gänzlich anderes ab, siehe $18;)
    Im ürigen handelt es sich hierbei in der Regel um eine
    Kann und nicht um eine Pflichtaufgabe einer Fw..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    wo ist das Problem? Es ist staatliches Recht, wo die Feuerwehr erstmal still halten muss. Wie bekloppt ist das den, wenn man den Sicherheitsstandard erhöhen will (wie gesetzlich gefordert) und ein Feuerwehrmännchen meint, man sollte keine BS- Helfer ausbilden. Soll er dir schriftlich geben, freuen sich die Versicherungen und die Aufsichtspersonen drüber. Da ist wohl einer übers Ziel herausgeschossen.

    Im Übrigen ist die BSO mit der zuständgen Brandschutzbehörder abzustimmen. Die BSO ist auf Grundlage einer DIN- Norm zu erstellen, also kann man auch von dieser abweichen. Das Arbeitsschutzrecht konkretisiert hier ganz klar die vorbeugenden Brandschutzbestimmungen ^^

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,


    wo ist das Problem? Es ist staatliches Recht, wo die Feuerwehr erstmal still halten muss.

    Nochmal, die Feuerwehr kann keine Brandschutzhelfer verbieten. Als Betrieb
    könnte man dies neben der ASR A2.2 usw., auch mit dem Feuerwehrgesetz
    argumentieren (siehe u.a. §45 HBKG). Im Einsatzfalll sieht es aber halt anders
    aus.



    Wie bekloppt ist das den, wenn man den Sicherheitsstandard erhöhen will (wie gesetzlich gefordert) und ein Feuerwehrmännchen meint, man sollte keine BS- Helfer ausbilden. Soll er dir schriftlich geben, freuen sich die Versicherungen und die Aufsichtspersonen drüber. Da ist wohl einer übers Ziel herausgeschossen.

    Es wird wohl weniger um das ausbilden gehen, als um die Bedenken
    das man hinterher noch BS-Helfer retten muss, die sich selbst in
    Gefahr gebracht haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Zusammen,

    diese Diskussionen mit der Feuerwehr kenne ich auch im Grunde genommen machen wir es wie Erwin es in seinen Beitrag beschrieben hat.
    Bei uns gibt es dann aber noch die Anweisung sobald die Feuerwehr zu hören ist haben sich die Brandhelfer am Sammelplatz oder beim Notfallkoordinator zu melden.

    Bei uns im Betrieb sind die Brandhelfer von der Feuerwehr ausgebildet worden, diese Ausbildung wird alle zwei Jahre wiederholt und sie sind bei Notfällen in ihrer Funktion als Notfallhelfer wie auch unsere Ersthelfer bis zum Eintreffen der Feuerwehr weisungsbefugt.
    Dieses Vorgehen gilt bei uns meiner Meinung Konzernweit.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Amaranth
    der Feuerwehr fehlt jegliche Legitimation, den organisatorischen Brandschutz des Unternehmers derart unzulässig zu beeinflussen.
    Fakt ist, dass der Unternehmer die Brandschutzhelfer ausbilden und einsetzen muss, so steht es im ArbSchG, ArbStättV und konkretisiert in der ASR.
    Dem entsprechenden Feuerwehrmann sollte man dies auch klar mitteilen, insbesondere könnte hier eine Falschinformation an den Unternehmer kommen.
    Oftmals strahlen Feuerwehrmitglieder eine gewisse Garantenfunktion aus (was sie nicht haben) so nach dem Motto: es wird schon stimmen wenn der das so sagt...... . 8|
    Leider gibt es immer wieder mal so ein paar militante Feuerwehrangehörige die glauben alles besser zu wissen und insbesondere entscheiden zu dürfen. :cursing:
    ES GIBT ABER AUCH GUTE!! :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • mal losgelöst von jeglichem Recht:

    Wenn die Feuerwehr eintrifft, sollten die Brandschutzhelfer ihre Aufgaben IM Gebäude eigentlich erledigt haben. Das ist Wunschdenken, aber nicht immer möglich

    Wenn sie noch im Gebäude sind, sind sie

    a) lebensmüde, weil sie die Gefahren des Rauches unterschätzen
    b) ohnmächtig / bewußtlos
    c) tot
    d) dort, wo sie durch Rauch nicht gefährdet sind, weil sie sich (gemäß ihrer Aufgaben mit anderen Mitarbeiter/innen) in einen rauchfreien (Brand-) Abschnitt begeben haben
    e) die einzigen, die bemerkt haben, dass es sich um einen Fehlalarm handelt

    :D8);(

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Es wird wohl weniger um das ausbilden gehen, als um die Bedenken
    das man hinterher noch BS-Helfer retten muss, die sich selbst in
    Gefahr gebracht haben.


    Das wäre tragisch. Ist aber nicht von der Hand zu weisen. Übereifer, Selbstüberschätzung, Gedankenlosigkeit, oder was auch immer, dazu ein wenig Adrenalin und schon ist es passiert.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo,


    Oftmals strahlen Feuerwehrmitglieder eine gewisse Garantenfunktion aus (was sie nicht haben) so nach dem Motto: es wird schon stimmen wenn der das so sagt...... . 8|

    Bitte mal mit dem Dienstrecht beschäftigen, es gibt dazu eine
    gute Ausarbeitung vom IM BaWü. Diese Aussage ist nämlich so
    im Grundsatz falsch.

    Die ganze Diskussion ist doch relativer Unfug, bildet und bestellt
    eure Brandschutzhelfer und achtet bei Alarm darauf, dass diese
    bei Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude verlassen haben. Siehe
    den guten Beitrag von "Sturm".

    Alles andere führt nur zu unnötigen Diskussionen und letztlich
    sitzt die betreffende Fw. am längeren Hebel in dieser Geschichte (BS-
    Helfer bei Eintreffen noch im Gebäude). Im Einsatzfall hat die Fw. den
    Hut auf, u.a. auch mit dementsprechenden Rechten, sprich: Ihr seit
    dann an die Anweisungen vom EL gebunden und dieser kann sie notfalls
    auch mit Zwang durchsetzen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    Diese Aussage ist nämlich so im Grundsatz falsch.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Einspruch Euer Ehren,

    die Aussage ist grundsätzlich richtig, wenn man das Zitat nicht aus dem Kontext reißt. ;) Es ging in seiner Aussage um den vorbeugenden/organisatorischen Brandschutz, und da hat die Feuerwehr definitv keine Befugnisse, geltendes Recht auszuhebeln. Dass es im Einsatzfall anders aussieht, ist klar und wurde ja auch bereits mehrfach erläutert. Wir arbeiten hier sehr gut mit dem vorbeugenden Brandschutz zusammen, aber manchmal trifft eben auch das zu, was AL_MTSA geschildert hat. Ich habe gerade eine bauliche Ausschreibung laufen, in die natürlich auch der vorbeugende Brandschutz eingebunden ist. Einer der Bieter hat sich am Telefon über die "Götter in blau" beschwert, die zugegebenermassen rechtlich haltbare Forderungen gestellt haben, aber leider auch die Latte extrem hoch gelegt haben (was bei vergleichbaren Massnahmen nicht der Fall war). Das kann man dann glauben, weil die Feuerwehr immer recht hat :rolleyes: oder versuchen, in einem Dialog die Kuh vom Eis zu bekommen. Letzteres klappt auch meistens. :thumbup:

    Aber die Eingangsfrage scheint gelöst, und das ist ja die Hauptsache. 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Einspruch Euer Ehren,

    die Aussage ist grundsätzlich richtig, wenn man das Zitat nicht aus dem Kontext reißt. ;) Es ging in seiner Aussage um den vorbeugenden/organisatorischen Brandschutz, und da hat die Feuerwehr definitv keine Befugnisse, geltendes Recht auszuhebeln.

    Diese Aussage halte ich so nicht für richtig, alleine schon im Kontext zu
    §306f. Und da ziele ich auf den Einsatz nicht mal ab. Das die Forderung
    der Feuerwehr hier (sofern es die so gab) Unfug ist, ist unstrittig (siehe meine
    bisherigen Ausführungen) und entbehrt auch jedlicher Grundlage.

    Die Hauptfrage ist ja aber beantwortet ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Herr Schmeisser,
    Sie meinen mit dem § 306f jetz nicht wirklich: "Das Herbeiführen einer Brandgefahr gemäß § 306 f " nach Strafrecht??
    nö jetzt.... :D:D:D

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    man merkt das Sie keine Ahnung haben.
    Wenn Sie diese Diskussion weiterführen möchten, dann gerne.
    Dann doch aber mal mit offenem Visier via Telefon und nicht
    immer versteckt..... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • .... Sie haben diesen wirklich gemeint :thumbup:
    aber Sie irren sich ich schreibe und telefoniere auch mit Fachkollegen. :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),