Hi
Seit geraumer Zeit diskutiere ich immer mal wieder das gleiche Thema:
Kann die Feuerwehr Evakuierungs-/Brandschutzhelfer „verbieten“?
Bei einem Kunden vertritt die Feuerwehr aufgrund der baulichen Gegebenheiten (die in meinen Augen nichts besonderes sind) die Meinung, dass sie niemanden „im Gebäude rumlaufen haben will“, sondern das sie die Evakuierung und natürlich das Löschen vornimmt.
Aufgrund dieser Aussage (inwiefern das schriftlich vorliegt, bleibt noch zu klären), gibt es in diesem Gebäude keine Evakuierungs- u/o Brandschutzhelfer (z.B. nach ArbSchG / ASR A2.2).
Meiner Meinung nach, kann die Feuerwehr sich nicht über die staatlichen Anforderungen hinwegsetzen. Zudem geht es bei Evakuierungs-/Brandschutzhelfern nicht darum, dass jemand die Arbeit der Feuerwehr übernimmt, sondern erforderliche Vorarbeit leistet: Entstehungsbrände löscht, Evakuierung organisiert, Fluchtströme lenkt, beruhigt, etc.
Welche rechtliche Stellung hat denn in diesem Fall die (berufs-)Feuerwehr?
Gruß A