Brandlast in einer KFZ-Werkstatt

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  • Hallo liebe Sifas!

    In einer Autowerkstatt meines Vertrauens entdeckte ich heute an einem Aufstellungsort fünf 200 l-Fässer mit Motorenöl.
    Die Werkstatt hat vielleicht 250 m2 Fläche. Die Fässer sind nur zum Teil gefüllt. Unter den Fässern befinden sich Auffangwannen. Das Auffangvolumen insgesamt ist auf 300 l geschätzt.
    Die Werkstatt ist gefliest, hat damit einen dichten Boden. Angeblich ist das so in Ordnung. Ich fand es trotzdem irgendwie komisch.
    Nun möchte ich gerne von Euch wissen, ob Ihr mir bestätigen könnt, dass ich den Ölvorrat zu groß fand.
    Natürlich befinden sich auch 30 Spraydosen (Reiniger, Öl, Entroster) in dem Raum.

    Bin gespannt auf Eure Antworten.
    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo,

    was will man darauf jetzt antworten....wir kennen die baulichen
    Verhältnisse nicht. Würde alles (Lagerung/ Arbeiten z.B. feuergefährliche
    Arbeiten wie Flex-/Schneidarbeiten) in einer Halle stattfinden, wäre dies
    natürlich mit 250m² nicht besonders groß und bedenklich. Und natürlich
    würde mir jetzt mehr wie ein Ansatz einfallen um diese Lagerung zu
    bemängeln...

    Ich hatte in der Vergangenheit auch mehrere Autohäuser/Werkstätten, fast immer
    mit massiven Mängeln. Interessant war ein Autohaus mit zig Zertifikaten
    ausgestattet, dass auch im Arbeitsschutz von einem sehr bekannten Dienstleister
    betreut wurde. Im Anhang drei Bilder.... :D

    Gruß
    Simon Schmeisser

  • Moin,

    am besten sind dann noch klassische Arbeiten mit Funkenflug: flexen, schweissen, etc.

    Mann, :cursing: ,heisst der Laden never-come-back-Tuning?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • 5*200l=1000l und somit genau an der Grenze, die die TRGS510 ohne besondere Lager zulässt. Allerdings gilt die TRGS510 für die passive Lagerung und hier wird doch bestimmt auch umgefüllt. Details kann man nachlesen in der TRGS510 unter Kapitel 4 und 6.
    Zur Lagerung auf der Auffangwanne. Als Faustregel werden da immer das Volumen des größten Gebindes sowie 10% des gesamten Lagervolumens gefordert. Dies scheint somit zu passen. Details kann man der VAwS des entsprechenden Bundeslandes entnehmen. Die Auffangwanne benötigt in der Regel eine Bauartzulassung und dazu gibt es auch ein Dokument, welches z.B. das Auffangvolumen ausweist.
    Die Zahl der Fässer kann man meiner Meinung nach ruhig reduzieren, denn die werden bestimmt nicht alle dort im Arbeitsbereich benötigt. Was ist denn in den einzelnen Fässern drin, überall Motorenöl? Ich könnte mir vorstellen, da wird frisches Motorenöl, Altöl, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit usw. gesammelt.
    Gibt es einen möglichen Lagerraum? Wenn nein, es gibt relativ preiswerte Gefahrstoffcontainer, die man im Freien aufstellen kann und die zur Lagerung von Ölen problemlos verwendet werden können.
    Auch zu beachten bei der vorgefundenen Lagerung sind potentielle Zündquellen. In der Werkstatt wird bestimmt mit dem Winkelschleifer gearbeitet und geschweißt. Dazu stehen dann noch Fahrzeuge in der Werkstatt mit heißem Katalysator und Benzin dürfte man auch hier und da antreffen. Brandlasten und Zündquellen sind somit zur Genüge vorhanden. Gibt es wenigstens ein paar Feuerlöscher? Ölbindemittel und geeignete Entsorgungsgefäße?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,

    Simons Bilder sind erschreckend!!!!!!! Ich dachte so etwas gibt es nur bei uns in der Provinz!
    Ist zwar hier jetzt nicht das Thema aber von einer meiner vorherigen Beschäftigungen habe ich auch einige schlechte Erfahrungen von großen und kleinen Unternehmen die hoch Anerkannt und mit vielen Zertifikaten ausgestattet sind aber es mit dem Arbeits- und Umweltschutz nicht so genau nehmen, diese tollen Zertifikate hängen alle im Eingangsbereich.
    Das es solche Betriebe noch gibt wundert mich immer wieder und keiner merk etwas, daß schlimme daran ist auch noch das es diesen Betrieben auch noch recht leicht gemacht wird immer so weiter zu machen. Es gibt Unternehmer die haben die Aufsichtsperson der BG aus ihren Betrieben geworfen, haben sich dann noch schriftlich bei der BG beschwert und was folgte darauf hin die Aufsichtsperson hat sich danach nie wieder blicken lassen. Bedenklich finde ich auch das es Betriebe gibt die schon lange Jahre auf den Markt sind aber noch nie kontrolliert wurden weder von der BG noch vom Gewerbeaufsichtsamt.
    Aber am meisten ärgern mich die ständig wachsene Zahl von Alibi-FaSi,s die nur zum Schein verpflichtet werden oder im Betrieb dann bei Mängeln die Augen zumachen oder weg sehen weil sie den Auftrag nicht verlieren wollen.
    Ein ähnliches Verhalten habe ich übrigens auch schon bei einigen ISO 9000 Zertifizierern oder Auditoren beobachten können.

    Schade eigentlich!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo,


    Simons Bilder sind erschreckend!!!!!!! Ich dachte so etwas gibt es nur bei uns in der Provinz!

    leider muss man sagen das diese Bilder relativ harmlos sind und fast zum
    Tagesgeschäft gehören.

    Im Anhang mal ein Bild aus einer Schreinerei (5m weiter findet man die offene Mitarbeiterküche in der
    Werkstatt...), aus einem Altheim! (2. Rettungsweg ist eine senkrechte Leiter) oder aber der
    Versuch vom Bau einer Brandwand (Bild mit der Holzkonstruktion).

    Gruß
    Simon Schmeisser

  • Und da sind wir wieder beim generellen Problem. Was nützen die ganzen Rechtsvorschriften, wenn sie keiner kontrolliert und entsprechend sanktioniert.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,


    Und da sind wir wieder beim generellen Problem. Was nützen die ganzen Rechtsvorschriften, wenn sie keiner kontrolliert und entsprechend sanktioniert.

    :D guter Witz, wer und wie soll das kontrollieren?
    Man muss sich nur mal überlegen welche Probleme man teilweise hat,
    mit den Objekten die der BVS unterliegen.....insbesondere wenn es
    dann zu Widerspruchsverfahren etc. kommt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...Im Anhang mal ein Bild aus einer Schreinerei (5m weiter findet man die offene Mitarbeiterküche in der
    Werkstatt...), aus einem Altheim! (2. Rettungsweg ist eine senkrechte Leiter) oder aber der Versuch vom Bau einer Brandwand (Bild mit der Holzkonstruktion).
    ...


    Immerhin haben die da einen Feuerlöscher und die Gasflaschen tragen Schutzkappen. ;)
    Oh, Ausstieg aus der Lichtkuppel und da ist kein Schloss dran? Da könnte ja jeder einfach so raus. ;)
    Brand kommt von brennen, also sollte eine Brandwand eine Wand sein die brennen kann, passt doch. ;)

    Bei uns gibt es demnächst eine öffentliche Tiefgarage an der Kinderklinik. Durchfahrtshöhe 1,95m. Man kennt ja die Fahrzeuge von Familien, die fahren nur im Kleinwagen, superflachen Sportwagen oder Cabrio durch die Gegend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    Immerhin haben die da einen Feuerlöscher

    Ja, die letzte Prüfung -wenn ich mich noch richtig entsinne- lag mind. 10 Jahre
    zurück, Lebensgefahr bei Verwendung nicht ausgeschlossen....in dem Betrieb
    gab es zahlreiche Feuerlöscher und Wandhydranten...nichts davon war aber
    Einsatzfähig bzw. erfüllte die Anforderungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    war eigentlich nicht als Witz gedacht und ich schätze, dass die Leute die sich im Arbeits- und Brandschutz auskennen die Antwort wissen. Und das ist der Witz dabei :thumbup:
    Mir fallen spontan 3 Institutionen ein, nur leider haben die wohl auch kein Personal dafür und mit nur du-du-du sagen kommt man nicht weiter.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,


    war eigentlich nicht als Witz gedacht und ich schätze, dass die Leute die sich im Arbeits- und Brandschutz auskennen die Antwort wissen. Und das ist der Witz dabei :thumbup:
    Mir fallen spontan 3 Institutionen ein, nur leider haben die wohl auch kein Personal dafür und mit nur du-du-du sagen kommt man nicht weiter.

    Jetzt müssten wir nur noch den Rechtsstaat abschaffen, dann funktioniert
    deine Theorie..... ;) Sei mir nicht böse, es ist aber praxisfremd.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    haarestreubend. Da fehlen irgendwie die Worte.

    ........und: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja noch lachen. :cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • @tiefflieger

    Ja, wenn man lesen kann ist man immer im Vorteil.
    Die TRGS510 sagt etwas über externe Läger. Oder muss ich es so verstehen, dass es bei den ortsveränderlichen Lägern um Fässer / Gebinde geht?
    Bei mir geht es um den Fall, dass innerhalb der Werkstatt gelagert wird. Immerhin fand ich den Hinweis, dass das Fassvolumrn zu Grunde zu legen ist und nicht das tatsächliche Lagervolumen. Da ist mein Fall mit 1000 l erfüllt.
    Wo steht bitte, dass dies in der KFZ-Werkstatt (Flexen, selten schweißen) verboten ist?Auch in der TRGS400 finde ich nicht so richtig, was ich suche.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Die TRGS510 sagt etwas über externe Läger. Oder muss ich es so verstehen, dass es bei den ortsveränderlichen Lägern ...


    Wer spricht denn von "ortsveränderlichen Lägern"? Verwechselt Du hier etwas oder drückst Dich lediglich falsch aus?
    Ich hatte in meiner Nähe einen Bauern, der bot bis vor ein paar Jahren "freilaufende Eier" an ... :D

    Zitat

    Bei mir geht es um den Fall, dass innerhalb der Werkstatt gelagert wird.


    Und dann solltest Du prüfen, ob dort eine "Lagerung" überhaupt erlaubt ist.
    Meiner Meinung nach nicht - und meine Meinung stützt sich auf §8 GefStoffV Abs. 5 und 6; TRGS 510 Kap. 4.2 Abs 4; M036 der BG RCI, Kap. 2.1 und Kap. 3.7

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • a.r.ni
    Mittlerweile hab ich es besser verstanden. Bislang habe ich immer geglaubt "ortsveränderliche Behälter" wären so etwas wie der Gefahrenstoffcontainer, der auf dem Betriebshof steht.
    Viele hundert Liter Öl in der Werkstatt, fand ich komisch. Leider gab es vorher eine Überprüfung eines bekannten Vereins, der alles in Ordnung fand. Da war ich verunsichert.

    Danke
    Flügelschraube

  • Hallo,

    ....und deshalb muss man Threads mit sinnlosen Kommentaren
    füttern?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Ich finde einen Hinweis, dass der Themenverlauf nicht mehr zur eigentlichen Ausgangsfrage passt, eher zielführend im Sinne einer Lösungfindung zu der gestellten Frage, aber beim Querlesen dieses Threads, kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen. Den Hinweis bezüglich des apodiktischen hat a.r.ni ja bereits gebracht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...Die TRGS510 sagt etwas über externe Läger. Oder muss ich es so verstehen, dass es bei den ortsveränderlichen Lägern um Fässer / Gebinde geht?...


    Der Titel der TRGS 510 lautet "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" => sie gilt immer dann, wenn ein Behälter bewegt werden kann, aber nicht bei fest installierten Behältern. Fässer sind üblicherweise ortsbeweglich, Kanister, Flaschen usw. ebenso und selbst Eisenbahnkesselwagen sind ortsbewegliche Behälter. Die TRGS 510 betrachtet allerdings nur die passive Lagerung, also keinerlei Umfüllvorgänge oder ähnliches. Somit kann man die Vorgaben der TRGS 510 als Mindeststandards ansehen, die einzuhalten sind. Bei Lagerung in ortsfesten Behältern (z.B. Tanklager) in denen auch umgefüllt wird gelten dann noch weitere Bedingungen zu beachten. Hierfür ist die TRGS 509 zuständig, die Du allerdigs nirgendwo finden wirst, denn die ist erst in Arbeit und soll im laufe des Jahres 2014 veröffentlicht werden. In dieser TRGS wird man dann auch Vorgaben bei Umfüllvorgängen finden. Solange es diese TRGS nicht gibt, muss man über die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400 ff.) und z.B. die TRGS 800, bzw. die TRBS bzw. die wortgleichen TRGS der 700er Reihe zu entsprechenden Vorgaben kommen. Weiterhin muss man den Begriff "Lagerung" genau fassen, denn dieser unterscheidet sich von der "Bereitstellung zur baldigen Verwendung" bzw. "im produktionsgang befindlich". Ich gehe davon aus, dass bei der genannten Anzahl von Fässern eine Lagerung vorliegt, zumindest für einen Teil der Fässer. Dann muss ich entsprechend der TRGS 510 das Lager organisieren. Da allerdings keine rein passive Lagerung stattfindet und dies auch noch im Arbeitsraum und nicht in einem separaten Lager, sind weitere Maßnahmen notwendig. Mir ist z.B. eine Werkstatt bekannt, die hatte Lagertanks im Keller, über entsprechende Leitungen mit der Werkstatt im Erdgeschoss verbunden. Bei Flexarbeiten wurden Funken in die Leitung geworfen, es zündete durch und die Tanks im Keller brannten. Die Werkstatt brannte vollständig aus, die Decke des Kellers wurde durch den Brand so massiv beschädigt, dass der Statiker keine Freigabe erteilte, das Gebäude musste umfangreich saniert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.