Kleinmengentransport - 1000 Punkte Regelung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen,

    stehe gerade etwas auf dem Schlauch und benötige Hilfe.
    Es gibt ja diese Gefahrgutliste #mce_temp_url# , anhand der man mit Hilfe eines Faktors (1 oder 3) berechnen kann, ob man unter die 1000 Punkte Regelung fällt oder nicht.

    Meine Frage ist nun, wie bestimme ich den Faktor bei Stoffen die in dieser Liste nicht aufgeführt sind? Finde ich diese in den jew. Sicherheitsdatenblättern oder woraus wird der Faktor abgeleitet?

    Besten Dank im Voraus!
    barn0711

  • ANZEIGE
  • Hi,

    hattet diese Thema letztes Jahr auch.

    Wird wie verfolgt berechnet: Liter mal 3 ergibt die Punkte.

    Bei uns ging es um Hekrobin.

    Beim Transport gibt es aber weiteres zu beachten:

    1. Fahrzeug muss mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Empfehlung mind. 6 kg ABC
    2. Unterlagkeil auf dem Fahrzeug bei einem 7,5 Tonner
    3. Es muss der kleine Gefahrgutkoffer auf dem Fahrzeug mitgeführt werden. Hier sind diverse Materialn drin falls der Stoff ausläuft.
    4. Der Transporthinweis vom Stoff muss ebenfalls mitgeführt werden.

    Ab 1000 Punkte muss das Fahrzeug mit Warntafeln kenntlich gemacht werden und Fahrer muss den Gefahrgutführerschein haben.

    Sind diverse Gefahrstoffe drauf müssen diese adiert werden (meine ich).

    Hoffe hilft dir soweit.

    Grüße aus Neuwied

  • Danke, die Berechnung ist mit klar.

    Mir ging es vielmehr darum, wie der Faktor von Stoffen bestimmt wird, die nicht in dieser besagten Liste aufgeführt sind ? Deine Beispiel mit "Hekrobin" ist schon ganz gut. Das finde ich z. B. in der Liste nicht.

  • Hallo barn0711,

    die 1000-Punkte-Regel darf nur angewendet werden, wenn die beförderte Menge unterhalb der Obergrenze liegt, die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgeschrieben sind. Diese ist abhängig von der Beförderungskategorie und der ADR-Klasse. Daraus ergeben sich auch die Muliplikationsfaktoren. Diese können 1, 3, aber auch 50 betragen. Teilweise ist die Beförderung nach der 1000-Punkte auch völlig untersagt. Falls Du das ADR nicht zur Hand hast, gibt es von der BGRCI auch das Merkblatt A014. Dort sind die entsprechenden Passagen aus dem ADR enthalten.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • also ganz so einfach wie von Charlie geschildert ist es dann doch nicht. Du benoetigst mindestens die UN Nummer des Stoffes. Diese findest Du im SDB. Anhand dieser Nummer kannst Du dann in der Gefahrgutliste des ADR (Guckst Du hier: http://www.unece.org/trans/danger/p…3contentse.html) alle notwendigen Infos erhalten, die Du benoetigst um festzustellen ob Du eine Ausnahme gem. 1.1.3.6. (Kleinmengenregelung) in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Oder Du schaust etwas genauer auf das Kap. 14 im SDB und findest die Infos dort.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ist dieses die einzige Liste, die Dir zur Verfügung steht?

    Das Sicherheitsdatenblatt ist der Lebenslauf (meine Definition) eines Produktes.

    Wenn Du die Angaben im Sicherheitsdatenblatt gefunden hast, dann benötigst Du die Gefahrgutvorschrift. In der sind alle UN-Nummer aufgelistet.

    Dort geht man in die Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Stoffe. Spalte 1 für UN-Nummer

    Dann in Spalte 15 Beförderungskategorie und sucht anhand der UN-Nummer die Beförderungskategorie.

    Dann in Kapitel 1.1.3.6 und dort ist die Tabelle mit den Beförderungskategorien.

    Dann kann die Berechnung durchgeführt werden.

    Gruß

    SIFA1959 aus Heinsberg
    :thumbup:

  • In Richtung Gefahrgut würde ich mich aber fachmännisch beraten lassen und nicht auf ein Forum vertrauen. Die Bußgelder in diesem Bereich sind kein Pappenstiel und werden personenbezogen verhängt, so ab 300.- € geht es los. Ein Verstoß kann auch weitere unangenehme Folgen nach sich ziehen, wenn man z.B. in einem umweltrelevanten Bereich als Fach-/Sachkundiger tätig ist, denn dann kann es sehr schnell kommen, dass die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit anzuzweifeln ist.
    Wer ist denn euer Gefahrgutbeauftragter? Eigentlich ist das doch seine Baustelle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ich hab bei uns damals den Hersteller vom Hekrobin angesprochen, was hier beim Transport zu beachten ist und was mitgeführt werden muss.

    Und wie Teifflieger es schon sagte, dran halten. Die Strafen sind hoch und bei Gefahrgut machen die kein Auge zu und die Strafen können doppelt zu hoch sein als wenn es kein Gefahrgut wäre.
    Vor allem die Fahrer darauf hinweisen. Wir hatten einen, der hat 2 Gasflaschen geholt und hatte durch beide zusammen 3000 Punkte laut Verladestelle. Dieser musste dort unterschreiben was er geladen hat mit den Punkten. Habe Ihn darauf hingewiesen, das bitte nicht mehr zu machen da er hier ein Gefahrguttransport durchgeführt hat ohne Tafeln und Gefahrgutschein.

    Grüße aus Neuwied

  • ANZEIGE
  • ...Nur was ist wenn kein Gefahrgutbeauftragte benötig wird?
    ...


    Genau da habe ich bei so manch einem Industriebetrieb meine Zweifel. Klar gibt es in der GbV entsprechende Mengenregelungen und Ausnahmen, aber viele Betriebe überschreiten diese Mengen schon mit ihren Betriebsmitteln und so manch einer versendet auch nicht unerhebliche Mengen an Gefahrgut.
    Unser Krankenhaus ist alleine durch den Bezug von Heizöl schon über den Freigrenzen des §2 GbV.

    Selbst wenn man die Freigrenzen für sich beanspruchen kann, kommt man nicht umhin eine entsprechend Fachkundige Person mit den entsprechenden Tätigkeiten zu betrauen. Macht man dies nicht, ist es ein klares Auswahlverschulden, dies hilft allerdings dem betroffenen Mitarbeiter wenig, wenn er ein Bußgeld aufgebrummt bekommt. Daher ist für mich klar: Kenne ich mich in einem Gebiet nicht ausreichend aus, übernehme ich keine entsprechende Tätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir hatten einen, der hat 2 Gasflaschen geholt und hatte durch beide zusammen 3000 Punkte laut Verladestelle. Dieser musste dort unterschreiben was er geladen hat mit den Punkten. Habe Ihn darauf hingewiesen, das bitte nicht mehr zu machen da er hier ein Gefahrguttransport durchgeführt hat ohne Tafeln und Gefahrgutschein.

    Da liegt der Fahler aber nicht zwingend beim Fahrer.
    Die Verladestelle hätte die Ware (gehe ich richtig in der Annahme: Gas der Gruppe T(X)?) ohne die Kontrolle des Fahrzeugs, der Beförderungsberechtigung (ADR-Schein), der Fahrzeugausrüstung und der Kennzeichnung gar nicht übergeben dürfen - siehe § 21 in der GGVSEB.
    Und ihr als Beförderer hattet natürlich auch gewisse Pflichten ...
    Der Fahrer wäre wahrscheinlich bei einer Kontrolle aufgrund eines möglichen Verbotsirrtums relativ glimpflich davongekommen - keine Schulung, keine entsprechenden Kenntnise, dumm stellen ... die anderen Beteiligten nicht so ganz glimpflich.

    Bei einem Gefahrguttransport tragen immer alle Beteiligten - egal wie die Beteiligung aussieht - eine entsprechende Verantwortung und haften bei Fehlern.

    Unser Krankenhaus ist alleine durch den Bezug von Heizöl schon über den Freigrenzen des §2 GbV.

    Da das KH ausschließlich Empfänger ist (Freistellung nach GbV) und ansonsten üblicherweise nur freigestellte Ware verschickt (Freistellung nach GbV) ... no bother about that.

    Selbst wenn man die Freigrenzen für sich beanspruchen kann, kommt man nicht umhin eine entsprechend Fachkundige Person mit den entsprechenden Tätigkeiten zu betrauen. Macht man dies nicht, ist es ein klares Auswahlverschulden, dies hilft allerdings dem betroffenen Mitarbeiter wenig, wenn er ein Bußgeld aufgebrummt bekommt. Daher ist für mich klar: Kenne ich mich in einem Gebiet nicht ausreichend aus, übernehme ich keine entsprechende Tätigkeit.

    FullACK.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Da das KH ausschließlich Empfänger ist (Freistellung nach GbV) und ansonsten üblicherweise nur freigestellte Ware verschickt (Freistellung nach GbV) ... no bother about that....


    Ich kenne kein Krankenhaus, welches aussschließlich Empfänger ist. Die 50t (Eigenbedarfsregel) überschreiten wir auch locker.
    Wie verschicke ich denn Gase (z.B. Sauerstoff) als freigestellte Menge?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Ich kenne kein Krankenhaus, welches aussschließlich Empfänger ist. Die 50t (Eigenbedarfsregel) überschreiten wir auch locker.
    Wie verschicke ich denn Gase (z.B. Sauerstoff) als freigestellte Menge?


    Sorry, ich hatte ganz übersehen, das die Krankenhausketten heute ja etwas anders orgnaisiert sind ... ;)

    Wenn du unter die Befreiuung nach § 2 Abs. 1 GbV fällst, ist die Mengengrenze von 50 t obsolet. Gleiches gilt für die Befreiung nach Abs. 3. Wenn ihr aber im Rahmen von Abs. 4 verschickt, dann gilt die 50 t-Grenze. Im Prinzip müssest du jetzt genau auseinanderklamüsern, was in welche Befreiung reinfällt... :D
    Ob eine Befreiung bei diesen oder größeren Mengen oder bei stark gemischtem Versand Sinn macht, darüber kann man sicherlich je nach Unternehmensstruktur diskutieren.

    Sauerstoff?
    Nach ADR 1.1.3.6 freigestellte Menge (bei UN 1072) sind 1000 Liter; da der Nenninhalt des Gefäßes für die Berechnung herangezogen wird, sind das schlappe 100 Standard-Flaschen zu 10 Liter ...
    Werden solche bzw. größere Mengen tatsächlich von euch verschickt? 8|

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Nach ADR 1.1.3.6 freigestellte Menge (bei UN 1072) sind 1000 Liter; da der Nenninhalt des Gefäßes für die Berechnung herangezogen wird, sind das schlappe 100 Standard-Flaschen zu 10 Liter ...
    Werden solche bzw. größere Mengen tatsächlich von euch verschickt? 8|


    Schon mal angesehen wie ein Gasflaschen Liefer- und Entsorgungssystem üblicherweise abläuft? Da bringt der Lieferant volle Flaschen mit und nimmt im Gegenzug leere Flaschen zurück. Das Fahrzeug beliefert auch nicht nur unseren Standort, sondern weitere. => die Lieferung läuft als Gefahrguttransport mit Tafel usw.
    Weiterhin ist zu beachten, dass unsere leeren Sauerstoffflaschen nicht dem Begriff leere Gasflaschen des ADR entsprechen. Unsere leeren Sauerstoffflaschen haben bis zu 50 bar Restdruck. Somit gelten hier die Gasflaschen nach ADR als voll. Mengenmäßig ist unser Verbrauch in den letzten Jahren stark angestiegen und wir kommen auf ca. 300 Flaschen/Woche, allerdings oft 3l Flaschen. Wir bekommen bei einer Lieferung aber alles zwischen 2l und 50l. Nur die Bündel mit 12*50l werden separat angeliefert, aber das ist dann ein anderes Thema.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Kennzeichnung des LKW vom Lieferanten ist ein anderes Thema und bei Teilentladungen dessen Problem bzw. ein Problem des Fahrers.
    Die Bestellung eines GB hängt von den Mengen ab, die ihr (bei einer Lieferung) empfangt bzw. versendet. Liegt das immer im Bereich von 1.1.3.6 oder 3.4 oder 3.5 - > kein GB nötig, auch wenn die Jahresmenge über den 50 t liegt. Kommst du aber nur ein einziges Mal darüber ... Treffer versenkt.
    Wobei die Frage ist, ob jeder Standort für sich betrachtet wird oder die Gesamtmenge ... hängt von der internen Struktur und den Verantwortlichkeiten ab ... Stoff für interessante Diskussionen, auch mit den zuständigen Behörden ... :) Wie schon gesagt, ob trotz möglicher Freistellung ein GB bestellt wird oder nicht, hängt auch von der internen Struktur und den internen Verfahrensweisen ab.

    Ein technisch bedingter Restdruck in den Flaschen ist übrigens unerheblich - Stichwort Restdruckventil - > Flasche gilt als "leer".
    Werden aber nur teilentleerte Flaschen zurückgegeben, sieht das anders aus, da gebe ich dir recht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    ich mache das so:
    1. Sicherheitsdatenblatt UN Nummer suchen
    2. 1000 Punkte Rechner benutzen, z. B. bei Gefahrgut-Check
    3. Punkte addieren.
    Weniger als 1000 Punkte = kleines Maßnahmenpaket, größer 1000 Punkte alle nötigen Maßnahmen nach ADR.

    In dem Vortrag von der BGwird es eigentlich ganz gut erklärt

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ...Kommst du aber nur ein einziges Mal darüber ... Treffer versenkt.


    Genau das dürfte bei einigen zutreffen.
    Wir haben schon seit vielen Jahren einen externen Gefahrgutbeauftragten, aus gutem Grund.

    ...Ein technisch bedingter Restdruck in den Flaschen ist übrigens unerheblich - Stichwort Restdruckventil - > Flasche gilt als "leer".
    Werden aber nur teilentleerte Flaschen zurückgegeben, sieht das anders aus, da gebe ich dir recht.


    Nach ADR kann eine Gasflasche mit bis zu 2bar Restdruck als leer angesehen werden. Alles darüber gilt dann als voll. Da bei uns aus technischen und organisatorischen Gründen der Restdrück in der Regel höher ist, gelten unsere Flaschen bei Rücknahme als voll.
    Was auch immer wieder interessant ist, sind Zuladungen z.B. bei einer Abholung durch eine Spedition. Da wird unsere unter 1000 Punkte Ladung zur Ladung die sich bereits auf dem Lkw befindet zugeladen. Handelt es sich dabei z.B. auch um Gefahrgut unter 1000 Punkten, kann die Gesamtladung darüber kommen. Dies hat eigentlich der Fahrer zu beachten, aber auch der Verlader bzw. Absender. Man ist also schnell dabei.
    Weiterhin gibt es auch im Krankenhausbereich einiges zu entsorgen, was unter das ADR fällt und wobei man die Freigrenzen leicht überschreiten kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    mit der 1000 Punkte Regel bitte etwas genauer umgehen. Es ist nicht nur die UN Nummer zum Ermitteln der Beförderungkategorie nötig, sondern in einigen Fällen auch die Verpackungsgruppe.
    Nötige Ausrüstung, mind. 1 x 2 kg Feuerlöscher Brandklassen ABC UND ... der Fahrer braucht eine Schulung " Beauftragte Person " nach 1.3 ADR, die regelmäßig wiederholt werden muß.
    Plus ein Beförderungspapier, das PRO Beförderungskategorie die Punkte ausweist.
    Übrigens sind das keine freigestellten Mengen, diese sind nämlich Limited Quantities kurz LQ und ganz anders aufgeteilt.

    Gruß Aus Nürnberg