Beiträge von barn0711

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    Danke für die Antworten!

    Wenn es nach mir ginge würde die Sache auch anders aussehen und wie üblicherweise vorgesehen, ein AM bestellt.
    Nur leider darf ich nur beraten und keine Entscheidungen treffen, da ich nicht der Geldgeber bin.

    Grundsätzlich ist die Einrichtung ja gewillt etwas zu tun, aber wie es halt nunmal so oft ist,...nicht mehr als nötig und so günstig wie möglich! Und an dieser Stelle will man halt sparen...

    Servus zusammen,

    habe da eine Frage.
    Für ein Unternehmen mit knapp 80 Mitarbeitern muss ein Arbeitsmediziner bestellt werden. Entsprechende Angebote wurden eingeholt, Stundenumfang liegt bei ca. 65 Std., Kostenpunkt bei ca. 6000,- € jährlich.
    Dies ist dem Unternehmen (Behinderteneinrichtung) jedoch zuviel und nun stellt sich die Frage, ob entsprechende Leistungen und Vorsorgen (es geht vornehmlich um die G25 und G37) nicht auch ohne vertragliche Bindung an einen Arbeitsmediziner geleistet werden können? Hat da jemand Erfahrung oder Ideen?

    Danke im Voraus

    Hallo,
    In Zeiten leerer Kassen ist nun die Gemeinde an unseren Verein herangetreten, mit der Bitte einen Kreisverkehr an einer gut befahrenen Bundesstraße zu pflegen.
    Wir sind eine Einrichtung für psychisch kranke Erwachsene mit angeschlossener Werkstatt, die u. a. auch eine Gartengruppe unterhält.
    Unsere Geschäftsführung hat diesen Auftrag bereits angenommen (ca. 1 Stunde / 14 tägig), ohne vorher mit mir als SiFa zu beraten, ob und wie wir dies bewerkstelligen können.

    Nach einigen Diskussionen mit den Arbeitstherapeuten der Gartengruppe, die sich weigerten diese Arbeiten mit unseren zu Betreuenden zu leisten, da sie die Verantwortung nicht übernehmen möchten (absolut nachvollziehbar!) hat man sich nun auf folgenden Kompromiss bzw. Maßnahmen geeinigt:

    - Die Grünpflegearbeiten im Kreisverkehr werden nur durch die hauptamtlichen Mitarbeiter durchgeführt, OHNE dass die zu Betreuenden dabei sind.
    - Die MA werden mit Warnkleidung nach DIN EN 471 ausgestattet.
    - An den Zufahrten des Kreisverkehrs werden vor Arbeitsbeginn Warntafeln "Achtung Grünpflege" aufgestellt.
    - MA werden unterwiesen und eine BA erstellt
    - Arbeiten werden zu möglichst verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt.

    Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
    Mir stellt sich die Frage, ob z. B. eine Warnmarkierung am Transporter unbedingt notwendig ist? Nach StVO §35 (6) ist dies gefordert.
    Muss die Straßenverkehrsbehörde informiert werden, sobald durch Warntafeln in den Verkehr "eingegriffen" wird oder reicht die Übertragung der Arbeiten durch die Gemeinde?

    Danke im voraus für die Hilfe!

    Das ist meines Erachtens so auch nicht ganz richtig bzw. nicht eindeutig bauco
    Die "alten" Regelungen (0, 1, 2, 3 und 5m) finden nach wie vor Verwendung, wobei das "Mauern über die Hand" bei 5m weggefallen ist und es zu 3m auch neue Regelungen in der ASR 2.1 gibt.

    Zitat

    ASR 8.2:... Abweichend von Nummer 3 ist eine Absturzsicherung bei einer Absturzhöhe bis
    3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundflä­che, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten
    Beschäftigten ausgeführt werden.


    Hier ist jetzt fraglich, ob die Hausmeister fachlich qualifiziert und körperlich geeignet sind.

    bauco: Sollte ich die Neufassung falsch auslegen, bitte lass mich nicht dumm sterben :)

    Schönes Wochenende

    Guten Morgen,

    stehe gerade etwas auf dem Schlauch und benötige Hilfe.
    Es gibt ja diese Gefahrgutliste #mce_temp_url# , anhand der man mit Hilfe eines Faktors (1 oder 3) berechnen kann, ob man unter die 1000 Punkte Regelung fällt oder nicht.

    Meine Frage ist nun, wie bestimme ich den Faktor bei Stoffen die in dieser Liste nicht aufgeführt sind? Finde ich diese in den jew. Sicherheitsdatenblättern oder woraus wird der Faktor abgeleitet?

    Besten Dank im Voraus!
    barn0711

    Hallo,

    ich geh deine Fragen mal der Reihe nach durch.

    Zu 1. Beim Einstieg in einen engen Raum bzw. durch die Luke ist natürlich "Anstoßen" ein mechanischer Gefährdungsfaktor

    zu 2. Die Körperlich schwere Arbeit begünstigt durch die Anstrengung und den damit erhöhten Sauerstoffgebrauch / die erhöhte Atemfrequenz natürlich das einatmen von Schweißrauchen.

    Zu 3. Das versteh ich auch nicht :)

    Zu 4. Wie von Lucy schon beschrieben, schlecht erklärt ;)

    Grüße

    Hallo zusammen,

    habe folgende Thematik, bei der ich noch keine Lösung gefunden habe.

    In einem als (Akten-)Lager genutzten Kellerraum (ca. 30 m2 / Betonwände) wird nun ein Serverschrank, sowie eine USV-Anlage errichtet. Wird nun dieser Raum durch die "Bestückung" mit dem Serverschrank und der USV zu einem elektrischen Betriebsraum, in welchem keine brennbaren / brandfördernden Materialien mehr gelagert werden dürfen? Bzw. dürfen in einem elektr. Betriebsraum diese Materialien gelagert werden? Welche Vorschriften kann ich anwenden?

    Danke im vorraus für etwaige Hilfen!

    Hmmm war da nicht irgendwas, dass nach Eingabe der Benutzerdaten eine weitere Seite`im Hintergrund aufging, mit der man dann arbeiten kann ? Ansonsten würd ich mal einen anderen Browser versuchen.

    Hallo zusammen,

    habe da eine Frage, die mich derzeit beschäftigt. Ich hoffe ich hab das richtige Forum gewählt.

    Angenommen ein Betrieb (<10 MA), der bisher die "Alternative Betreuung" der BG Bau in Anspruch nahm, lässt sich nun durch eine externen Anbieter (Sifa) betreuen. Die Arbeitsmedizin soll weiterhin der AMD der BG leisten.
    Kann der Unternehmer nun die BG-Beiträge zum STD der BG einsparen da er sich ja nun von extern betreuen lässt? Wenn ja, wie funktioniert das bzw. wie teilt man das der BG mit?

    Verhält es sich bei Betrieben mit mehr als 10 MA genauso oder anders?

    Wenn hier jemand dazu nähere Infos hat, wäre ich sehr dankbar.

    Das ist richtig. Die Einsatzstunden sind meines Erachtens und nach meiner bisherigen Erfahrung, gerade in den ersten beiden Jahren (wenn im betrieb noch nichts organisiert war), so nicht ausreichend.
    Wenn sich einige Dinge im Betrieb erst einmal "verselbstständigt" haben, kommt man damit vielleicht hin.

    Werd mich morgen mal bei der BG schlau machen bzgl. 43.93.1,...bis dahin nen schönen Abend