Hallo,
In Zeiten leerer Kassen ist nun die Gemeinde an unseren Verein herangetreten, mit der Bitte einen Kreisverkehr an einer gut befahrenen Bundesstraße zu pflegen.
Wir sind eine Einrichtung für psychisch kranke Erwachsene mit angeschlossener Werkstatt, die u. a. auch eine Gartengruppe unterhält.
Unsere Geschäftsführung hat diesen Auftrag bereits angenommen (ca. 1 Stunde / 14 tägig), ohne vorher mit mir als SiFa zu beraten, ob und wie wir dies bewerkstelligen können.
Nach einigen Diskussionen mit den Arbeitstherapeuten der Gartengruppe, die sich weigerten diese Arbeiten mit unseren zu Betreuenden zu leisten, da sie die Verantwortung nicht übernehmen möchten (absolut nachvollziehbar!) hat man sich nun auf folgenden Kompromiss bzw. Maßnahmen geeinigt:
- Die Grünpflegearbeiten im Kreisverkehr werden nur durch die hauptamtlichen Mitarbeiter durchgeführt, OHNE dass die zu Betreuenden dabei sind.
- Die MA werden mit Warnkleidung nach DIN EN 471 ausgestattet.
- An den Zufahrten des Kreisverkehrs werden vor Arbeitsbeginn Warntafeln "Achtung Grünpflege" aufgestellt.
- MA werden unterwiesen und eine BA erstellt
- Arbeiten werden zu möglichst verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Mir stellt sich die Frage, ob z. B. eine Warnmarkierung am Transporter unbedingt notwendig ist? Nach StVO §35 (6) ist dies gefordert.
Muss die Straßenverkehrsbehörde informiert werden, sobald durch Warntafeln in den Verkehr "eingegriffen" wird oder reicht die Übertragung der Arbeiten durch die Gemeinde?
Danke im voraus für die Hilfe!