ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    ich habe da eine Frage. Muss eine Firma eine externe SiFa bestellen, wenn sie einen Mitarbeiter zur SiFa hat ausbilden lassen?

    Mein TAB meint wir müssen dies für bis zu zwei Jahren nach meiner Ausbildung noch tun. Ich habe mich durchs ASiG gelesen und keinen Hinweis darauf gefunden. Ich habe die 3.Präsensphase und den branchenspezifischen Teil hinter mir, habe einen Meisterabschluss und bin als solcher auch seit Jahren tätig und erfülle seit ca. 5 Jahren Aufgaben, die die Arbeitssicherheit betreffen in unserer Firma (schriftlich im AV festgelegt). Ich dachte damit sind die Voraussetzungen gegeben und wir können auf eine externe SiFa verzichten.

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Danke sagt Agathe

  • ANZEIGE
  • Hallo Agathe und herzlich willkommen im Forum !

    Ich habe seinerzeit nach bestandener LEK1 und mit Zustimmung des GAA die interne Position übernommen, meine TAP hat mich dabei tatkräftig unterstützt. Die Aussage, noch über Jahre nach der Ausbildung eine externe SiFa bezahlen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen und wüsste gerne, woher diese Weisheit stammt bzw. wie sie rechtlich untermauert werden soll.
    Im ASiG steht nix von "betreuter Einarbeitungszeit" !

    Lass' Dir bitte die Rechtsquelle nennen und uns dann teilhaben.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo Agathe,

    war bei mir genauso wie es ToBi beschrieben hat. GAA und BG wurden informiert und hatten nichts dagegen. TAB der BG bot bei auftretenden Fragen Unterstützung an.
    Gruß aus dem Norden.

  • Hallo Agathe,

    bei mir war es ähnlich wie bei ToBi.

    Ich habe auch schon während meiner Ausbildung die Stabsstelle besetzt und wurde von meinem TAB unterstützt. War alles kein Problem.

    Grüße aus Franken.

  • Soweit ich weiß gibt es Unterschiede ob zur Ernennung als SiFa eine bestandene LEK1 oder LEK2 + Branchenspezifik ausreicht hinsichtlich der einzelnen Bundesländer.

    Von einer externen zusätzlichen SiFa habe ich noch nichts gehört. Aber da wird dein TAB sicher die Quellen nennen können, so es denn welche gibt.

    Oder einfach mal bei der BG nachfragen.

    Im Brandfall vor dem posten bitte erst das Gebäude verlassen.

    Gruß Ralf

  • ANZEIGE
  • Hallo Agathe,

    Ich habe während meiner Ausbildung eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz gestellt und befristet anerkannt bekommen.

    Einmal an alle. Sorry was ist bitte GAA?

    Viele Grüße und danke für viele interessante Informationen.

    Felicitas

  • Hallo Agathe,

    herzlich :515: bei der Sifapage.
    Und um die Schwarmintelligenz zu ergänzen: Ich habe bisher auch nur von der vorzeitigen Ernennung gehört ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Sorry Felicitas, GAA ist das Gewerbeaufsichtsamt.
    Eigentlich bin ich ja eher ein Abkürzungsflutverweigerer... ;)


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo Zusammen,

    bei mir war es auch so wie viele Vorschreiber es schilderten.

    Nach meiner Prüfung zur LEK1 hat das Gewerbeaufsichtsamt und die BG meiner Beauftragung zugestimmt. Unsere Aufsichtperson der BG hat mich dann bis zum Ende meiner Ausbildung betreut. Wir haben dann unsere ext. SiFa gekündigt. Mit der waren wir übrigens nicht sehr zufrieden, der Mann als Person war schon in Ordnung aber leider hatte er kaum Erfahrungen/Kenntnisse aus unser Branche. (Elektrotechnik) Ich hatte mich damals gefragt wie so was geht, dass ein großer bekannter Anbieter diese Dienstleitung SiFa,s stellte die aus einer ganz anderen Branche stammten.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ANZEIGE
  • Moin,

    das kann ich nur unterstreichen.

    Fasi-Ausbildung noch nicht ganz fertig, dann gibt es die Möglichkeit der Sondergenehmigung von staatlicher Seite aus. Kosten: irgendetwas um die 80 Euro, meine ich.

    Der Gegenzug, Fasi ist fertig und darf nicht arbeiten, das kenne ich so nicht. Evtl. auch hier eine Sondergenehmigung, wenn die passende Fachkunde fehlt, doch das war ja nicht die Frage.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo erstmal und ein
    :wel2:
    aus OWL

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ...Mein TAB meint wir müssen dies für bis zu zwei Jahren nach meiner Ausbildung noch tun. ...


    Rückfrage an den TAB, wo steht das?
    Ich habe die Vermutung er verwechselt da was. Meines Wissens nach gibt es diese Regelung bei Ingenieuren die Sicherheitstechnik studiert haben z.B. in Wuppertal und dann als SiFa tätig werden wollen.

    ....Mit der waren wir übrigens nicht sehr zufrieden, der Mann als Person war schon in Ordnung aber leider hatte er kaum Erfahrungen/Kenntnisse aus unser Branche. (Elektrotechnik) Ich hatte mich damals gefragt wie so was geht, dass ein großer bekannter Anbieter diese Dienstleitung SiFa,s stellte die aus einer ganz anderen Branche stammten.


    Na, die hatten eben noch einen vom "alten Schlag" sprich mit Ausbildung vor der Reform und der darf in allen Branchen tätig werden. Praktisch für Dienstleister, schlecht für den Kunden, wenn dann gerade die Branche nicht so recht beherrscht wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Agathe,

    unbedingt den TAB ansprechen. Ich glaube auch, dass da ein Missverständnis (seitens des TAB) vorliegt.

    Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ANZEIGE
  • ....


    Na, die hatten eben noch einen vom "alten Schlag" sprich mit Ausbildung vor der Reform und der darf in allen Branchen tätig werden. Praktisch für Dienstleister, schlecht für den Kunden, wenn dann gerade die Branche nicht so recht beherrscht wird.


    Das gleiche Problem kannst Du auch mit der AP haben. Beispielsweise betreut jemand aus dem Textillbereich ein Elektrounternehmen oder eine Druckerei oder jemand aus der Verwaltung hat ein Unternehmen der Eisenbahnen...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hi :moin:

    und vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
    Inzwischen hat sich mein TAB mit Folgendem bei mir gemeldet:


    " Übrigens: Mit den zwei Jahren lag ich wohl voll daneben. Das gilt
    nur, wenn jemand seine Meister- oder sonstige Qualifizierung abgeschlossen hat.
    Er/Sie darf dann mit der Sifa-Ausbildung erst anfangen, wenn er/sie gewisse
    praktische Erfahrungen gesammelt hat. In meinem Bericht, der hoffentlich bald
    fertig ist, werde ich das noch einmal richtigstellen. "


    bis demnächst mal wieder
    agathe

  • ANZEIGE