Ar....karte wegen fehlender Gefährdungsbeurteilung

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  • In Ergänzung ein paar Infoseiten zum Arbeitsschutz in Luxemburg, vielleicht hilft es
    Dir weiter:

    http://de.worker-participation.eu/Nationale-Arbe…g/Arbeitsschutz

    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/index.php?id=642&tx_ttnews[tt_news]=6387&cHash=5e0881f6037bad8f533de6a282cacc76

    http://www.arbeitssicherheit-online.com/seite_international.htm

    http://www.itm.lu/de/home.html (Landessprache ggfs. Google Übersetzer verwenden).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke für die Links.
    Wenn ich mir, so als Laie, so manche Ausführungen bei den Links durchlese werde ich das Gefühl nicht los man will uns verar..... oder Dumm verkaufen. Im Grunde steht überall das die Verantwortung weiterhin beim Arbeitgeber ist. Und troztdem will man uns "aufhängen". Mit meinem ehmaligen Arbeitskollegen, der der mit mri zusammen den Sicherheitsbeauftragten gemacht hat, sind wir schon fast an dem Punkt angekommen das wir das ganze mal öffentlich machen. Vor allem das Gebaren der BG und der Kunden, die nie auch nur einen Deut Wert auf die Beurteilungen gelegt haben. Das man Verfehlungen des Chefs bei den Behörden melden soll ist doch quatsch. Man sieht doch das die das eh nicht interessiert. Und wenn in der Zwischenzeit was passiert?
    Zu der Sache mit dem Bauleiter? Wann ist man das eigentlich? Ich hatte halt einfach einen normalen Arbeitsvertrag in dem meine Aufgaben aufgelistet waren. Allerdings stand dort nichts von Bauleiterfunktion?

  • Wie das im Ausland ist kann ich Dir nicht sagen, aber in Deutschland ist der Bauleiter in der Bauordnung beschrieben. Bei Baumaßnahmen muss er in der Baubeginnsanzeige angegeben werden.
    Oftmals wird aber auch ein Vorgesetzter bei Montagebaustellen als Bauleiter bezeichnet. Er ist dann "lediglich" für die Leistungserbringung verantwortlich, d.h. ein ganz normaler Vorgesetzter mit den jeweiligen Rechten und Pflichten.

    Zitat von eindirk

    Das man Verfehlungen des Chefs bei den Behörden melden soll ist doch quatsch. Man sieht doch das die das eh nicht interessiert. Und wenn in der Zwischenzeit was passiert?


    Wenn in der Zwischenzeit etwas passiert kannst Du nachweisen, dass Du Deiner Verantwortung nachgekommen bist und auf Missstände hingewiesen hast.
    Aber es lohnt nicht über verschütte Milch zu klagen... such Dir im Vorfeld wenigstens schon mal einen Anwalt, der dir im deutschen Arbeitsrecht eine erste Einschätzung geben kann.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ich moechte mich auch nochmal kurz aeussern... Die Netz- und Mitteilungskultur, die die neuen Medien aufbauen, mag fuer den ein oder anderen sehr nett sein. Allerdings gilt in rechtlichen Angelegenheiten immer noch die uralte Weisheit: "Alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet."

    Also nochmal: Sei vorsichtig mit dem was Du zur Sache preis gibst. Ansonsten, und das meine ich jetzt mal wieder genauso wie ich es sage, bist Du selbst schuld wenn Dir daraus einer einen Strick dreht. Die Welt ist in solchen Sachen nicht nett und Anwaelte wie Anklaeger sind nicht zaghaft. Und Leichtglaeubigkeit hilft Dir da auch nicht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Na keine Sorge. Ich weiß schon noch wie ich die Kommentare hier zu nehmen habe. Aber so manches werde ich auf jeden Fall im Hinterstübchen behalten. Das mein Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, ist mir klar. Deswegen informiere ich mich ja auch an allen möglichen Stellen. Ich werde auf jeden Fall wieter berichten wenn es was neues gibt.

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  • Nimm Dir einen Anwalt in Luxemburg!
    In Deutschland wird in solchen Fällen auch erst einmal gegen alle potentiellen "Täter" ermittelt. Ist nichts eindeutig geregelt, gibt es ein "Kegeln in die Vollen", sprich, jeder der irgendwie beteiligt war, wird entsprechend zur Rechenschaft gezogen.
    Weiterhin würde ich jegliche weitere öffentliche Äußerung zu dem Fall lassen, denn all das kann ganz schnell gegen Dich eingesetzt werden.
    Wie Du ja geschrieben hast, warst Du als Meister angestellt, hattest Du da Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern? Wenn ja, dann hattest Du wohl eine Führungsposition, die dann auch gleich gewisse Arbeitgeberpflichten beinhaltet. Die BG wird sich natürlich aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen heraushalten, das ist nicht ihre Aufgabe, hier etwas abzuklären. Haben die Gerichte dann ein Urteil gefällt, kann die BG immer noch entsprechende Maßnahmen ergreifen. Ist Dir der Vertrag zwischen Auftraggeber und Deiner Firma bekannt? Die Auftraggeber beauftragen ja gerade eine Fachfirma mit solchen Aufträgen, damit sie sich um möglichst wenig kümmern müssen. Wenn Du jetzt meinst, dieses Verhalten medienwirksam austreten zu müssen, könnte es ganz schnell auf Dich zurückfallen, nach dem Motto "Getroffene Hunde bellen".
    Daher nochmals, ab zum Anwalt und nur das veröffentlichen wozu der Anwalt sein ok gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...wenn ich das mal so sagen darf. Es geht mir weniger um mehr oder weniger qualifizierte Kommentar als vielmehr um Deine Beitraege selbst. Was Du hier bereits vom Stapel gelassen hast in Bezug auf Kenntnis diverser Maengel, z.B. "Das man Verfehlungen des Chefs bei den Behörden melden soll ist doch quatsch. Man sieht doch das die das eh nicht interessiert. Und wenn in der Zwischenzeit was passiert? Zu der Sache mit dem Bauleiter? Wann ist man das eigentlich? Ich hatte halt einfach einen normalen Arbeitsvertrag in dem meine Aufgaben aufgelistet waren. Allerdings stand dort nichts von Bauleiterfunktion?"

    Mensch, als versierter Anwalt koennte ich Dich beispielsweise fragen: " Wie kommt es denn das Sie nicht mal wissen, wie ihre Aufgabenbeschreibung aussieht?" etc. pp.

    Also noch ein letztes Mal der gute Rat: "Halte diesbezueglich einfach den Mund!"

    ...ist aber jetzt auch mein letzter Kommentar zum Thema...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Na klar bin ich hartnäckig, es geht ja auch um meinen Hintern. Meine Aufgaben laut Vertrag?: Betreung der Auftraggeber, Beschaffung neuer Aufträge, Erstellung von Angeboten, Aufmasse, Zeichnungen erstellen, Einsatzplanung, Beratung der Monteure, Lagerverwaltung, Montagearbeiten. Was an diesen Aufgaben ist jetzt so schlimm das man sich Gedanken machen muß das man in den Knast kommt?
    Und logisch mache ich mir meine gedanken zu dem ganzen Kram. Ich muß immerhin den Rechtsanwalt und Übersetzer und die Gerichtskosten selber tragen, und das sind nicht 3euro 50.
    Der Ex Chef verfährt heute noch so wie damals. Das hat mir ein Mitarbeiter bestätigt. Die ganzen Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit werden immer noch abgewiegelt. Zur zeit werden wieder keine Beurteilungen geschrieben. Und das ist etwas was mir fürterlich auf den S... geht. Wenn ich damit an die Öffentlichkeit gehe, wird es mit Sicherheit nicht nur um meinen Fall gehen. Wer von euch hat den tatsächlich erlebt das die Gefährdungsbeurteilungen beim Kunden überprüft werden? Ist doch kein Wunder das die Firmen so schluderig mit dem Thema umgehen können. Keinen interessiert es, und wenn wieder einmal etwas passiert wird die Schuld denen gegeben die am wenigsten dafür können.
    Meine, mittlerweile geschiedene, Frau war früher auch immer dran: "stell dich nicht so an, du kannst doch nicht immer auf die Barrikaden gehen, das wird schon seine Richtigkeit haben. " Ich war damals froh das ich einen Job bekommen habe um meinen Verpflichtungen gegenüber meiner Ex und meinem Kind auf zu kommen. Da habe ich natürlich vieles durchgehen lassen ohne es zu hinterfragen. Aber irgendwann war gut und ich war weg. Diese Sprüche von wegen " stell dich nicht so an" kommen jetzt übrigens nicht mehr.
    Der andere Meister der mit mir dort gearbeitet hat, hatte damals übrigens auf Grund der Ereignisse fristlos gekündigt. Der Chef hat auf "Schadensersatz" geklagt und gewonnen. Dem Gericht waren die Gründe für die Kündigung nicht schwerwiegend genug.

  • ...Wer von euch hat den tatsächlich erlebt das die Gefährdungsbeurteilungen beim Kunden überprüft werden? Ist doch kein Wunder das die Firmen so schluderig mit dem Thema umgehen können. Keinen interessiert es, und wenn wieder einmal etwas passiert wird die Schuld denen gegeben die am wenigsten dafür können...

    Versteh mich bitte nicht falsch: Ich habe wirklich Verständnis dafür, dass Du stark emotional reagierst. Aber wenn man das Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen auf eine geringe Kontrolldichte schiebt sollte man doch noch einmal in Ruhe darüber nachdenken. ?(

    Hör auf die wirklich gutgemeinten Ratschläge und nimm Dir schnellstmöglich einen Anwalt. Auch wenn es Geld kostet, eine erste Einschätzung sollte nicht mehr als 100-200 Euro kosten und hilft Dir sicherlich die nächsten Tage etwas ruhiger zu überstehen. Ich drücke Dir weiterhin die Daumen, dass Du heil aus der Sache rauskommst.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Na klar bin ich hartnäckig, es geht ja auch um meinen Hintern. Meine Aufgaben laut Vertrag?: Betreung der Auftraggeber, ..., Einsatzplanung, Beratung der Monteure.... Was an diesen Aufgaben ist jetzt so schlimm das man sich Gedanken machen muß das man in den Knast kommt?


    Ich habe die relevanten Punkte stehen gelassen.
    Betreuung der Auftraggeber kann man ja auch so lesen, dass Du der Koordinator zwischen Deinem Betrieb und dem Auftraggeber bist, daraus entstehen nicht unerhebliche Pflichten.
    Einsatzplanung umfasst den ganzen Einsatz, also auch den Bereich Arbeitssicherheit.
    Beratung der Monteure kann durchaus auch als Unterweisung in Sachen Arbeitssicherheit aufgefasst werden.
    Ein Jurist wird das bestimmt noch viel schoner aufschlüsseln können. Daher zum letzten mal mein Rat einen entsprechenden Anwalt zu konsultieren, auch wenn es einiges an Geld kostet. Die Alternative wäre, mit Deinem laienhaften Wissen und Forenmeinungen anzutreten und damit garantiert auf die Nase zu fallen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...jetzt dreh ich gleich durch. Zitat: "Da habe ich natürlich vieles durchgehen lassen ohne es zu hinterfragen." Bei solchen Aussagen, oeffentlich und fuer jeden zugaenglich getaetigt, kannst Du Dir die Ausgaben fuer einen Anwalt tatsaechlich sparen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo eindirk,

    was mich in dem Zeitungsartikel neugierig machte: +65° bei Eintreffen Rettungskräfte, Schätzung von +85° als sich euer Kollege dort aufhielt.
    Klettert man dort in dem Schornstein nach oben, oder aussen oder mittels Aufzug?
    Also ehrlich gesagt, 65° ist schon extrem, aber 85°, da geht doch ohne Schutzausrüstung kein Mensch rein bzw. wenn, dann nur kurze Augenblicke.
    Möglich, das es unten nicht so Warm war, aber irgend jemand muss doch zu ihm gesagt haben "DU gehst da jetzt rein und wenn dort 200° sind!?
    Und da du derjenige wohl nicht gewesen sein kannst....

    Viele Grüße,

    Carsten

  • Man geht in den Schornstein rein. Dieses Ding hier hatte so viel ich weiß drei Züge. Also praktisch 3 dicke Rohre die in einem großen Rohr nach oben gehen. Zwischen diesen drei Rohren befindet sich an der Wand dann eine Leiter die man hoch geht. Unterwegs befinden sich dann Podeste zum ausruhen bzw. auch dort wo die Lampen in der Wandung, oder Mauer wenn gemauert, befinden. Es gibt auch Schornsteine an denen man dann nach draussen geht um an die Lampen zu kommen. Und ja, ich habe mr auch die Frage gestellt wie man bei den Temperaturen da rein gehen kann. Es war wohl damals so das der Block eigentlich ausgeschaltet sein sollte, war er aber nicht. Un da die Monteure ca. 300km weit gefahren sind, wolten sie nicht unverrichteter Dinge wieder gehen. Bei solchen Anlagen hat übrigens das Bundesluftfahrtamt auch immer ein Wörtchen mit zu reden. Ist ja immerhin flughindernisbefeuerung und leuchtet da nicht umsonst rum. Ursprünglich hieß es wohl auch das der Block nicht abgeschaltet werden kann. Was ja wohl nicht ganz richtig sein kann, weil er ja für die Rettungsmaßnahmen sehr wohl abgeschaltet wurde.
    Ich persönlich wäre da auch nciht rein gegangen, bei den Temperaturen. Was da genau ablief weiß ich ja auch nicht da ich erstens zu dem zeitpunkt nicht mehr in der Firma beschäftigt war, und zweitens ca. 1500km weit weg war.

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  • als angehende sifa verfolge ich den beitrag natürlich mit großem interesse. habe mir auch alles sorgfältig durchgelesen! was da geschehen ist, übertrifft natürlich alle bösen befürchtungen und ist überaus tragisch, keine frage....
    aber....... ich muß mich MichaelD voll und ganz anschließen. das hier ist ein forum und hier kann, wie bereits erwähnt, jeder seine meinungen oder einschätzungen preisgeben! und umso mehr du auf fragen oder aussagen antwortest bzw. darauf eingehst, je enger kann die ganze sache für dich werden. das ist kein spaß und ich will dich hier in keinster weise zurechtweisen. es soll nur ein denkanstoß sein: du weißt selbst, wer in solchen sachen unterstützung bzw helfen kann!!!! das motto: wer schreibt der bleibt, zählt hier nicht!!!!!!
    ich wünsche dir auf alle fälle alles erdenklich gute in dieser sache....... kopf oben behalten :thumbup:

    LG -harleyluja-

  • Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)


    Sie
    koordinieren die Arbeitsabläufe, sorgen für die termin-, kosten- und
    fachgerechte Erledigung von Aufträgen, leiten Fachkräfte an und sind für
    die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Als selbstständige oder
    angestellte Betriebsleiter/innen planen Elektrotechnikermeister/innen
    beispielsweise Arbeiten zur elektrischen Versorgung von Wohnhäusern,
    verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte und üben
    Kontroll- und Leitungsfunktion aus. Sie beraten Kunden und erstellen
    Angebote. Hierbei übernehmen sie auch die kaufmännische und technische
    Kalkulation. Schwierige Installations- und Reparaturarbeiten, die
    besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, führen sie
    selbst durch.

    Als
    selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebs im Bereich der
    Elektroinstallation, Elektromechanik oder Telekommunikationstechnik oder
    als Fachhändler/innen für elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln sie
    die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der
    Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und
    kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.


    (zum Seitenanfang)


    Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen


    Elektrotechnikermeister/innen haben folgende Aufgaben:

    Fachaufgaben in handwerklichen Betrieben oder der industriellen Herstellung übernehmen


    • Geräte, Systeme und Anlagen der Elektrotechnik bzw.
      elektrischen Haus- und Versorgungstechnik sowie der
      Kommunikationstechnik verantwortlich planen, aufstellen, anschließen, in
      Betrieb nehmen oder instand setzen

    • Kunden beraten, Angebote erstellen, Kosten kalkulieren und Kostenvoranschläge ausarbeiten

    • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der
      Betriebsmittel und Geräte sicherstellen; dafür sorgen, dass der Bedarf
      an Bauteilen und Baugruppen gedeckt ist

    • Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen
      und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem/der Einkäufer/in oder der
      Betriebsleitung

    • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

    • funktionsgerechte Baugruppen entwickeln (z.B. logische
      Schaltnetze), Übersichtspläne, Leitungsverläufe und Schaltpläne
      entwerfen oder nach Vorgabe ausarbeiten und zeichnen, Konstruktionen bei
      Komponenten aus elektromechanischen/-technischen Anlagen und Geräten
      nach Vorgabe ausarbeiten

    • Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen,
      DIN-Normen und anderer technischer und rechtlicher Vorschriften (z.B.
      Arbeitsschutzbestimmungen) garantieren

    • ggf. Gebäudeenergieausweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Eigentümer von Wohngebäuden ausstellen


    Führungsaufgaben in einem handwerklichen oder industriellen Betrieb wahrnehmen


    • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

    • Mitarbeiter anleiten und fachlich unterstützen,
      schwierige und neue Arbeiten ggf. selbst ausführen. Bei der
      Weiterbildung von Mitarbeitern mitwirken

    • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

    • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen,
      organisieren und steuern. Arbeitsprogramm festlegen, Mitarbeitereinsatz
      planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter vergeben

    • betriebliches Qualitätsmanagement planen

    • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei
      die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogischen Grundsätze
      beachten


    Als Selbstständige/r eigenverantwortliche Leitungsfunktionen übernehmen


    • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

    • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

    Wie konnte es dann dazu kommen? Fragen über Fragen!!!
    Bring Fakten eindirk sonst bist du unglaubwürdig!!!!!!!!!!!!!!! :cursing:

    Was macht Du in so einem Kamin????
    ?(

  • Weisungsbefugnisse? Keine
    Eigenständige Bestellungen auslösen? Durften wir nicht
    Maschinen oder Werkzueg bestellen? Chefsache
    Einfach mal so zur Kontrolle auf die Baustellen fahren? Nicht erlaubt.
    Eigenständig kalkulieren? Nicht erlaubt
    Auf Fehler bei Installationen hinweisen? Verpönnt
    Auf sonstige Fehler im Ablauf hinweisen? Alles quatsch (dazu gibt es noch eine schöne Abmahnung an mich)
    Einhaltung der VDE Vorschriften? Führten immer wieder zu hitzigen Debatten

    Passend dazu, keinen eigenen Telefonanschluss im Büro, keine eigene email Adresse, kein Handy, keinen Zugriff auf eingehende Aufträge.

    Noch fragen?

    Wo sind denn die Tätigkeitsbeschreibungen her? Alleine für die Erstellung eines Energieausweises braucht man eine Zusatzqualifikation um die ausstellen zu dürfen.

  • Noch fragen?

    Ja: warum hörst Du nicht endlich auf die Ratschläge vom von mir geschätzten Foristen MichaelD?
    An Deiner Stelle würde ich die Beiträge überarbeiten, d.h. einige Fakten, die eine Identifikation zulassen, löschen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    vielleicht weil das ganze ein Fake ist.......?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Weisungsbefugnisse? Keine
    Eigenständige Bestellungen auslösen? Durften wir nicht
    Maschinen oder Werkzueg bestellen? Chefsache
    ...

    Ach, und ein paar Beiträge zuvor dürfen wir von Dir lesen:

    Ich war nicht für diese baustelle als bauleiter eingestellt, sondern im allgemeinen. ...Allerdings waren wir auch für sehr viele andere Dinge zuständig, ...Materialbestellung, mit Kunden labbern und ab und an mal zu gucken was die Monteure so auf den Baustellen machen....

    Fällt Dir was auf?
    Wäre ich Richter, würde mir da was auffallen und mein Urteil wäre klar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So, nach langer Zeit mal ein kleines Update.
    Da die BG in der Vergangenheit, meiner Meinung nach, ihre Überwachungspflichten nicht nach gekommen ist, und meine Warnungen in Bezug auf Sicherheit in diesem Betrieb ignoriert hat, gab es wieder einen schweren Arbeitsunfall. Der Laden wurde anscheinend 2012 nachzertifiziert und für okay befunden. Leider gabe es auch zu diesem Zeitpunkt so gut wie keine der Sicherheitsausrüstungen die in den Gefährdungsbeurteilungen erwähnt wurden. Will sagen, da steht drin dies und das muss verwendet werden, aber dies und das hat der Betrieb gar nicht. In meine Augen wäre es Aufgabe der BG gewesen das mal zu kontrollieren, und nicht nur die Tinte auf schwarzem Papier anzugucken. Seis drum, nicht meine Baustelle.
    Vor kurzem war dann doch mal der Anfang des Prozesses am Gericht. Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Insgesamt sind 8 Leute angeklagt. Der Exchef behart drauf das er die Unternehmenspflichten abgegeb hätte. Dieser Zettel ist aber, der angeblich von mir unterschriebene, nicht mehr auffindbar. Im Laufe des Prozess kam dann die Bemerkung der Richterin das die Zettel erstmal sehr wichtig sei, und sich dann aber die Frage stellt ob dieser rechtlich überhaupt relevant sei. Es sei ja überhaupt nicht klar das die Übernahme der Pflichten rechtlich auch vollzogen wurde. Schließlich und immerhin wusste keiner der Mitarbeiten das wir diese Pflichten angeblich haben und somit auch weisungsbefugt sind. Alles in allem habe ich ein relativ gutes Gefühl bei der Sache. Irgendwann im Laufe des Jahres geht der Prozess weiter.
    Was mich nur wahnsinnig aufregt ist das Verhalten der BG. Da kann man mahnen, anrufen, machen und tun, denen ist alles sche... egal. Hätten die bei der ersten Zertifizierung mehr darauf geachtet das die auf dem Papier geschriebenen Vorgänge auch eingehalten werden können, geschweige denn eingehalten werden, und hätten die bei der NAchzertifizierung sich mal ein bisschen Zeit genommen und sich die Sicherheitseinrichtungen angeguckt, hätten die festgestellt das die ganze Zertifizierung nix wert ist. Somit hätten mit Sicherheit zumindest der letzte schwere Unfall verhindert werden können. Ob durch diesen Unfall Mitarbeiter der Firma rechtliche Schwierigkeiten bekommen haben weiß ich leider nicht.
    Wenn es was neues gibt werde ich es berichten.