Ar....karte wegen fehlender Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo eindirk,

    erst mal vielen Dank, dass Du uns auf dem Laufenden hälst.
    Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg.

    Deine Aussage

    ...wie die BG sich verhalten hat und mit aller Gewalt versucht hat den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung heraus zu bekommen. Selber aber nur ein ganz kleiner Papiertiger ist der nur darauf bedacht ist nicht selber für irgendwas aufkommen zu müssen

    verstehe ich nicht. Stark vereinfacht: Entweder die BG versucht den Arbeitgeber in die Haftung zu nehmen und ihm die "Schuld" zuzuweisen, oder sie muss für den "Schaden" aufkommen! Meine Erfahrungen mit unterschiedlichen Berufsgenossenschaften sind da gänzlich anders. Vor allem bei der BG Bau scheint es modern geworden zu sein generell erst mal den Unternehmer als Schuldigen zu führen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin Stephan,

    nicht wirklich ähnliche Erfahrungen.

    Bei mir ist der Eindruck aufgekommen, dass die BG-Leute zeitlich ziemlich eingespannt sind. (und das meine ich so - ohne Ironie)

    So warte ich z. B. seit Januar auf einen für mich wichtigen Bericht. Wenn man mit einer Frage versucht, einen bestimmten Ansprechpartner zu erreichen, ist der meist nicht da (Ok- ich erwarte ja auch nicht, dass derjenige den ganzen Tag vor dem Telefon sitzt , nur um meine Fragen zu beantworten) und Rückrufe dauern. Oft ist es dann jemand anderes von der BG, der einem weiterhilft. Auch gut, weil man sich echt dort Mühe gibt, schnell weiter zu helfen, aber der eigentliche Ansprechpartner ist es eben nicht mehr. War in meinen Augen früher mal anders.

    Vielleicht täusche ich mich ja auch - aber wenn dem so ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass eben die eine oder andere Sache geschoben oder mit kleinerem Aufwand bearbeitet wird.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Dann sollte die BG sich aber nicht als die Institution für Arbeitsschutz und Sicherheit aufspielen. Wenn die da ein Interesse dran hätten, hätten die einfach mal im JAhr 2009 nach dem Unfal, oder auch 2012 als ich dort angerufen habe, den Laden umgekrempelt und Ihre Zertifizierung hinterfragt und überprüft. Wie war noch die Aussage des BG Fritzen beim Gericht " da der .....ja eine Zertifizierung haben wollte hat er auch danach gehandelt und alles umgesetzt." Auf die Frage des Richters ob dieses denn auch kontrolliert wurde hieß es nur " nein, wir sind ja nur beratend tätig".
    Ich bleibe dabei. Die BG hat vorsätzlich Ihre Aufgaben nicht gemacht und nicht richtig geprüft. Hätten die dieses gemacht könnte vieleicht der eine Arbeitskollege noch leben und der andere müsste nicht an Krücken laufen.

  • Dann sollte die BG sich aber nicht als die Institution für Arbeitsschutz und Sicherheit aufspielen

    Ein Arbeitsunfall ist eine schlimme Geschichte.
    Tut mir leid ich sehe einiges etwas anders......

    Die BGn sind Versicherer und zur Zertifizierung die muss doch mit einem Audit überprüft werden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die werden aber nicht überprüft, oder wurden nicht. Es wurden anscheinend nur Papier gewälzt und Ideen des Firmeninhabers bewertet. Die hätten ja z.B. 2012 nur mal sich die Gefährdungsbeurteilungen zeigen lassen müssen. Dann hätte sie ja festgestellt das es keine, bzw. nur mangelhafte, gibt.

    Der zweite Meister der mit mir dort gearbeitet hat, hat übrignes kurz nach dem Unfall die Firma aburpt verlassen. Ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Der Exchef hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Alle diese Vorkommnisse wäre kein Grund den Betieb fristlos zu verlassen. Zu gut Deutsch, er hätte normal kündigen können und bis zum Ende rechtswidrige Handlungen vornehmen müssen. So ist Rechtssprechung in Deutschland

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  • ....Alle diese Vorkommnisse wäre kein Grund den Betieb fristlos zu verlassen.

    Zu gut Deutsch, er hätte normal kündigen können und bis zum Ende rechtswidrige Handlungen vornehmen müssen. So ist Rechtssprechung ...

    Hallo!

    Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Ich teile die Schlussfolgerung nicht. Auch der Richter wäre vermutlich mit dieser Deutung wohl in keiner Weise einverstanden.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Die werden aber nicht überprüft, oder wurden nicht. Es wurden anscheinend nur Papier gewälzt und Ideen des Firmeninhabers bewertet. Die hätten ja z.B. 2012 nur mal sich die Gefährdungsbeurteilungen zeigen lassen müssen. Dann hätte sie ja festgestellt das es keine, bzw. nur mangelhafte, gibt.

    klar wird nicht immer alles angeschaut ....bei manchen Audits kann die Frage kommen "Alle Gefährdungsbeurteilungen vorhanden?"
    Nicht der Auditor sondern der Unternehmer steht in der Verantwortung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Zusammen,

    natürlich verantwortet es letztendlich der Unternehmer, trotzdem ist die BG ist ja kein Auditor, sondern hat gesetzliche Pflichten zu denen auch die Überwachung gehört:

    §17 SGB:
    (1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten.

    Die Beratung kommt erst in zweiter Linie.
    Außerdem kann die BG durchaus Bußgelder (bis in den siebenstelligen Bereich verhängen), dass sie es nicht tun liegt m.E. an einer ungesunden Kumpanei zwischen Industrie und BG, die sich in den Zentralgremien aber auch in den BG-Verwaltungen vor Ort abspielt.

    Und wenn ein TAB vor Gericht sagt:

    Wie war noch die Aussage des BG Fritzen beim Gericht " da der .....ja eine Zertifizierung haben wollte hat er auch danach gehandelt und alles umgesetzt." Auf die Frage des Richters ob dieses denn auch kontrolliert wurde hieß es nur " nein, wir sind ja nur beratend tätig".

    hat er seinen gesetzlichen Auftrag schlicht nicht verstanden.
    Das eigentlich schlimme daran ist, dass der Richter es anscheinend auch nicht besser weiß.

    ich bin da voll bei eindirk, wenn die BG ihren Job gemacht hätte wäre es vielleicht nicht passiert. Außerdem gibt es ja auch noch die Gewerbeaufsichtsämter.

    Man hat den Eindruck, dass der außerbetriebliche Arbeitsschutz eher eine Interessensvertretung der Arbeitgebeber ist , als dem Schutz der Arbeitnehmer zu dienen.

    Aber wenn man sich das Verhalten offizieller Stellen bem Abgasbetrug von VW und anderen Herstellern anschaut, wundert das einen nicht wirklich.
    Wenn es anscheinend kein großes Problem ist, die Grenzwerte für Stickoxide (NO2 ist giftiger als Blausäure) zu überschreiten, kommts auf den einen oder anderen Toten durch Arbeitsunfälle auch nicht an, man berät ja nur...


    Grüße
    Schmandhoff

  • Also jetzt mal ein kleines Update.
    In dem Verfahren waren 4 Mitarbeiter des Werkes des Kunden, mein ehmaliger Arbeitgeber, meiner einer und ein anderer Meistermitarbeiter, wir beide als Sicherheitsbeauftragte angeklagt. Bis auf den ehmaligen Chef wurden alle frei gesprochen. Der ehmalige Chef hat eine Strafe bekommen über die sowohl er als auch wir nur lachen konnten. Dafür hat sich nun wirklich nicht der gesamte Proszessaufwand gelohnt.

    Die BG hatte ja von Anfang an von einem natürlichen Tod des Mitarbeiters gesprochen und somit alle Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderung damals abgelehnt. Es hatte nur die Mutter geklagt. Diese ist seit einigen Jahren nun in irgendeinem Heim, wenn sie denn noch lebt, und wird wohl nicht mehr klagen. Somit hat die Bg wahrscheinlich sehr viel Geld gespart.

    Was sagt mir das Ganze? Niemals nie nicht einen Job annhemen bei dem man gegebenfalls irgendwas an Verantwortung hat. Und wenn doch, sich alles von jedem schriftlich geben lassen und den Arbeitsablauf aufs gröbste damit behindern. Der BG nichts, aber auch gar nichts glauben. Wenn Arbeiten ausserhalb von Deutschland vorgenommen werden, am besten Finger weg von dem Aftrag und mit nichts was zu tun haben. Mein Meisterkumpel zum Beispiel sitzt jetzt erstmal auf Anwaltskosten von 10.000 Euro. Diese bekommt er nämlich trotz Freispruch nicht wieder und kann sie nur beim ehmaligen chef einklagen. Als Sicherheitsbeauftragte sind wir ja in Deutschland nicht ahftbar zu machen, in Luxemburg aber schon. Denn da gibt es anscheinend den Beauftragten gar nicht, es ist dort immer eine Sicherheitsfachkraft mit entsprechender Ausbildung. Das dem Gericht begreiflich zu machen war recht schwer

    Im übrigen war das Strafmaß für die fahrlässige Tötung geringer als das für die Veröffentlichung der Steuertricks durch einen Journalisten und Bankangestellten die vor dem gleichen Gericht verhandelt wurde.

    Gruß
    Dirk

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  • Hallo Dirk,

    Danke für Dein Update! Auch wenn ich Deiner Schlussfolgerung natürlich vehement widersprechen muss, kann ich es nachvollziehen welche FolgerungDu für Dich ziehst. Schön, dass für Dich ein blödes Kapiel endlich zu Ende geht und es für Dich gut ausgegangen ist.
    Kannst Du einen Link zu dem Urteil liefern?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ist im moment etwas schwierig. Zum einen weiß ich noch nicht ob man es irgendwo findet, und zweitens ist das Urteil als solches auf französisch. Zu einem deutschen Urteil hat sich das Gericht bisjetzt noch nicht herab gelassen ´, obwohl ich der Meinung bin das es mir zusteht.

  • Das kannst du vergessen, das musst du dir dann wohl übersetzen lassen. In Luxemburg ist die Amtssprache Französisch. Die sind nicht dazu verpflichtet dir irgendetwas auf deutsch auszuhändigen.
    Wenn das ganze nicht allzulang ist kann ich beim übersetzen behilflich sein.

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  • 40 Seiten Wort für Wort, vor allem luxemburgisches beamten Französisch das ist dann echt nicht machbar auch wenn ich Französisch gut beherrsche.
    Aber ich könnts lesen und dir eine Zusammenfassung der für dich relevanten Punkten geben. Den ganzen Paragraphen und formalitäten Kram kann man da weglassen.

    Ansonsten, was ich noch sagen wollte, es stimmt dass es woanders in der EU keine Sicherheitsbeauftragten gibt. Deswegen kann man dann als Sicherheitsbeauftragter ganz schön in der Tinte sitzen, je nachdem wo was passiert und man mit im Boot sitzt.

    Deswegen rate auch ich den Sicherheitsbeauftragten sich nicht darauf einzulassen als solche ins EU ausland geschickt zu werden. Mindestens Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte man sein. Aber auch hier sollte man sich erkundigen wie die Haftung dann aussieht. Das ist in jedem EU Land anders. So harmonisch wie man sich das wünscht ist das eben alles noch nicht.

  • Mindestens Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte man sein. Aber auch hier sollte man sich erkundigen wie die Haftung dann aussieht. Das ist in jedem EU Land anders. So harmonisch wie man sich das wünscht ist das eben alles noch nicht.

    Ist auch außerhalb der EU oft sehr schwer wie ich mir habe sagen lassen.
    Mit Haftung, Befähigung, Qualifikation etc.

    Dafür hat sich nun wirklich nicht der gesamte Proszessaufwand gelohnt.

    Ganz ehrlich frage ich mich an ganz vielen Stellen ob es sich lohnt.
    Verhandlungstag für Verhandlungstag, Zeuge hier, Zeuge da, Sachverständiger hier, Sachverständiger da.
    Dort werden kann Kosten verursacht die aus meiner Sicht oft in keinem Verhältnis stehen.

    Letztendlich finde ich es sehr sehr schade, dass jemand wie eindirk der Verantwortung übernimmt da so bitter auf die Nase fällt

    :bremse:

  • Hallo Leute
    Ich habe mir den ganzen Vorgang durchgelesen. Das geschehene ist sehr sehr traurig. Insbesondere dass diese Angelegenheiten immer sehr lange Dauern und man für diesen Zeitraum in einer unheimlichen Nervenanspannung leben muss.
    Das Verhalten der BG ist für mich nachvollziehbar. Natürliches Ableben ist kein Arbeitsunfall und daher für Sie kein Grund zu prüfen/handeln/zahlen. Der Arbeitgeber ist hierbei Nutznießer.
    Was mir aber die Geschichte zeigt ist, wir schreiben Gefährdungsbeurteilungen, fertigen Betriebsanweisungen, Unterweisen Mitarbeiter, schreiben viele Sätze dazu.
    Aber das ist dass, was ich meinen Kollegen immer sage: Wir können vieles Aufschreiben und Reglementieren und Unterweisen, wenn man uns lässt, "aber der Respekt vor der Tätigkeit und der gesunde Menschverstand für Gefahren darf nie abgestellt werden. Es ist unsere beste Lebensversicherung".
    Bei einer drohenden Gefahr außerhalb der Arbeitswelt reagieren wir doch auch (Bauchgefühl) und ziehen uns nicht auf "Stand nicht in der Betriebsanleitung" zurück. Oder haben wir schon amerikanische Verhältnisse hier?
    Abschließend muss ich sagen, dass diese Plattform für den Austausch untereinander ein wichtiges Instrument ist und wir immer voneinander lernen können/müssen. Denn der Mensch ist immer fehlbar.

    Gruß vonne Küste