Hallo ihr Lieben,
ich habe in der Suchfunktion nichts ähnliches gefunden, deshalb das neue Thema
Ich arbeite in einem kunststoffverarbeitendem Betrieb. Beim Einrichten der Spritzgießmaschinen müssen regelmäßig heiße Massekuchen entfernt werden. Außerdem kann sich in den Heißkanälen noch Druck aufbauen, was u.U. dazu führen kann, dass die restliche heiße Masse mit Druck entweicht.
So, den Einrichtern stehen Hitzeschutzhandschuhe, Hitzeschutzarmstulpen und Helme mit Gesichtsvisier zur Verfügung. Jeder hat seine eigene Ausrüstung, es existiert eine Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung sowieso. Jeder Mitarbeiter wird regelmäßig unterwiesen bzgl. Tragepflicht, Unfallgefahren etc. und unterschreibt auch dafür.
Trotzdem wird die PSA nicht getragen - es gab in den letzten Wochen auf Grund dessen einen schweren Unfall bei uns. 2 Wochen später einen weiteren (nur leicht - keine PSA getragen), trotz dass alle natürlich betroffen waren wegen der schwerverletzten Person und vom Abteilungsleiter nochmals schriftlich und mündlich auf die Dringlichkeit des Tragens von PSA hingewiesen wurde.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wie geht es denn "rechtlich" nach so einem Arbeitsunfall weiter?
- zahlt die BG die Behandlungskosten? Wenn nein, tut das dann die normale Krankenkasse?
- den Arbeitsausfall trägt der Arbeitgeber alleine?
- gibt es für den Arbeitnehmer irgendwelche Folgen? Habe irgendwo gelesen, er muss dann alles "selbst bezahlen"...Was würde das bedeuten?
Ich möchte die Mitarbeiter darauf hinweisen, was weitere Konsequenzen sein können, wenn schon die eigene Gesundheit nicht als Argument taugt...
Und natürlich interessiert mich auch, wie ihr das in euren Betrieben gehandelt habt. Werden Abmahnungen verteilt oder oder oder...?
Ich danke euch schonmal!
LG