Beiträge von Peroxid

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    Hallo,
    Ich habe sowas auch noch nie gehört. Habe gerade mal gegoogelt und bin auf eine Seite gestoßen, weiß nicht, ob ich das Ergebnis hier Posten darf. Bei Interesse per pn. Hat zumindest auf mich einen seltsamen Eindruck gemacht ?(

    Hallo ihr Lieben,
    Ich frage mal rein aus Interesse.

    Im Unternehmen eines Bekannten ist die Vorgabe, dass jeder eine Ausbildung zum Ersthelfer machen soll. Soweit, so gut. Die Grundausbildung dauert ja bekanntlich 2 Tage. Dabei wird der 1. Tag (Freitag) normal als Arbeitszeit angerechnet, der 2. Tag (Samstag) jedoch wird nicht vergütet, da Wochenende.
    Wie ist denn hier die Rechtsgrundlage, kann mir die jemand nennen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine Freizeit "opfern" soll, um Vorgaben zu erfüllen, welche der Betrieb stellt . (Eine Diskussion drüber, dass so ein Kurs natürlich auch im privaten Rahmen Sinn macht, möchte ich nicht führen.) Übliche Arbeitszeiten in dem Betrieb sind 5 Tage, Montag - Freitag.

    Danke schon einmal für Feedback ^^

    Vielen Dank euch allen, und auch insbesondere der Hinweis auf die BGR A1.

    Die Anmeldung würde ich von der Entleihfirma ausfüllen lassen - wenn die nicht wissen, welche Mitgliedsnummer sie haben, wer dann? :D

    Ersthelfer haben wir im Betrieb genug! Daran liegt es also nicht. Aber ich finde es toll, wenn sich Personen freiwillig für diese Aufgabe melden, egal ob Festangestellte oder Leiharbeiter und möchte diese natürlich auch unterstützen.

    Hallo ihr Lieben,

    ich koordiniere bei uns im Betrieb die Ersthelfer. Nun bin ich gefragt worden, ob auch ein Leiharbeiter Ersthelfer sein könne. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, allerdings ist der Hauptarbeitgeber ja die Leiharbeitsfirma, die zu einer anderen BG gehört. Die Leiharbeitsfirma fragt nun nach, was denn dabei alles beachtet werden muss und ich solle Unterlagen senden ?( , damit sie mit ihrer BG darüber reden können.

    Da die Kurse zum betrieblichen Ersthelfer ja von der BG finanziert werden, ist meines Erachtens nur notwendig, dass die Leiharbeitsfirma den Kurs-Anmeldebogen mit eben deren Daten ausfüllt. Den "Service", den MA beim Kurs anzumelden, kann ich ja übernehmen. Oder habe ich jetzt noch was wichtiges vergessen? Es handelt sich dabei um den "Standard" Betriebshelfer-Kurs.
    Ich danke schon mal im Voraus für Antworten :)

    MichaelD: Da hast du bestimmt Recht, gerade mit der Kontrollpflicht bzw. der Überprüfung. Da hapert es noch ziemlich dran bzw. fehlt es meiner Meinung nach auch am Bewusstsein für Arbeitssicherheit allgemein. Der Stellenwert war in der Vergangenheit nicht ganz so hoch. Mittlerweile wächst bei uns die Bedeutung immens und ich glaube, das ist vielen noch nicht in "Mark und Bein" übergegangen.

    Zum Glück ist die nächste ASA sehr zeitnah. Werde das Thema dort ansprechen; ich denke, da werden von den Vorgesetzten noch viele Fragen kommen.

    Danke schonmal euch beiden :)

    Die Abmahnung als Konsequenz wäre natürlich auch in meinem Sinne, leider wird dieses Mittel bei uns noch sehr lasch bis gar nicht eingesetzt. Was sich eben darin äußert, dass über Arbeitsschutz nur gelächelt wird... Traurig, dass es nur so geht.

    Guudsje: danke für das Stichwort "Organisationsverschulden". Das ist zumindest eine Argumentationsbasis, die ich anwenden kann und die auch verstanden wird.


    Wer zahlt dann den Unfall, wenn die BG ihn nicht als Arbeitsunfall anerkennt? Die Krankenkasse des Mitglieds? Etwaige Ansprüche, falls beim Unfall Folgeschäden bleiben, hat der MA dann nicht mehr, oder?

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe in der Suchfunktion nichts ähnliches gefunden, deshalb das neue Thema ^^
    Ich arbeite in einem kunststoffverarbeitendem Betrieb. Beim Einrichten der Spritzgießmaschinen müssen regelmäßig heiße Massekuchen entfernt werden. Außerdem kann sich in den Heißkanälen noch Druck aufbauen, was u.U. dazu führen kann, dass die restliche heiße Masse mit Druck entweicht.

    So, den Einrichtern stehen Hitzeschutzhandschuhe, Hitzeschutzarmstulpen und Helme mit Gesichtsvisier zur Verfügung. Jeder hat seine eigene Ausrüstung, es existiert eine Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung sowieso. Jeder Mitarbeiter wird regelmäßig unterwiesen bzgl. Tragepflicht, Unfallgefahren etc. und unterschreibt auch dafür.

    Trotzdem wird die PSA nicht getragen X( - es gab in den letzten Wochen auf Grund dessen einen schweren Unfall bei uns. 2 Wochen später einen weiteren (nur leicht - keine PSA getragen), trotz dass alle natürlich betroffen waren wegen der schwerverletzten Person und vom Abteilungsleiter nochmals schriftlich und mündlich auf die Dringlichkeit des Tragens von PSA hingewiesen wurde.

    Nun zur eigentlichen Frage:
    Wie geht es denn "rechtlich" nach so einem Arbeitsunfall weiter?
    - zahlt die BG die Behandlungskosten? Wenn nein, tut das dann die normale Krankenkasse?
    - den Arbeitsausfall trägt der Arbeitgeber alleine?
    - gibt es für den Arbeitnehmer irgendwelche Folgen? Habe irgendwo gelesen, er muss dann alles "selbst bezahlen"...Was würde das bedeuten?

    Ich möchte die Mitarbeiter darauf hinweisen, was weitere Konsequenzen sein können, wenn schon die eigene Gesundheit nicht als Argument taugt...

    Und natürlich interessiert mich auch, wie ihr das in euren Betrieben gehandelt habt. Werden Abmahnungen verteilt oder oder oder...?

    Ich danke euch schonmal!

    LG

    Hallo,
    was genau suchst du denn? Handbücher für Konstrukteure, Erläuterungen der EG-MRL, Risikobeurteilung...?

    Schreibe demnächst eine Arbeit über das Thema und habe mir schon mal eine Literaturliste gemacht... Am Donnerstag habe ich sie wieder parat, entweder kannst du mich dann nochmal per PN erinnern oder es meldet sich noch jemand hier (und kann mir so auch noch Anregungen geben :D )

    LG

    Hallo,
    ich bin Steffi, 33 und arbeite derzeit als SiFa (bisher 1 Jahr Praxis) und im Umweltbereich in einem Mittelstandsbetrieb. Bin durch googeln auf dieses Board aufmerksam geworden und konnte mir hier schon einige Tips holen :thumbup:

    Ich hoffe auf guten Austausch mit euch ^^