Änderungen in der ArbMeddVV - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

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  • Hallo zusammen,


    heute wurde die erste Änderung der ArbMedVV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    Interessant hier der Punkt, dass es zukünftig die Genehmigung des Mitarbeiters braucht damit ein BA den AG über eine möglich Nichteigung bzw. fehlende Eignung bei Gesundheitsgefahr informieren kann.

    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xa…__1383145245736


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hi,

    deute ich das spontan wirklich richtig, dass der Passus "Nur im Falle einer Pflichtuntersuchung erhält der Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung." entfällt und der Arbeitgeber keine Mitteilung vom Betriebsarzt erhält, wenn der Beschäftigte gesundheitlich für die Tätigkeit nicht geeignet ist, aber seine Einwilligung zur Weitergabe des Untersuchungsergebnisses verweigert, so dass der Betriebsarzt dem Arbeitgeber dies nicht mitteilen kann / darf?

    Zusammen mit dem lapidaren "§4 Satz 2 wird aufgehoben" bedeutet diese Erste Verordnung zur Änderung der ArbMedVV für mich einen Rückschritt.
    Mit dem Verbot dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass der Mitarbeiter gesundheitlich nicht geeignet ist, wird die ganze arbeitsmedizinische Vorsorge konterkariert. Dann kann ich mir das Ganze gleich sparen ;)

    Praktisch wird hier mehr Verantwortung auf den Unternehmer abgewälzt. Dieser muss die Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung einfordern. Wird keine Bescheinigung vorgelegt ist der Mitarbeiter nicht geeignet und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (was interessant werden könnte, wenn der Mitarbeiter seine Einwilligung zur Weitergabe der Untersuchungsergebnisse nicht erteilt...).

    schöne Grüße,

    Markus

  • Mojn,

    Interessant hier der Punkt, dass es zukünftig die Genehmigung des Mitarbeiters braucht damit ein BA den AG über eine möglich Nichteigung bzw. fehlende Eignung bei Gesundheitsgefahr informieren kann.

    das ist nicht nur interessant, sondern meiner Meinung nach schwachen Sinns.
    Der Arbeitgeber soll weniger Informationen erhalten, gerade mal ein "XY hat an der Untersuchung teilgenommen", und der Betriebsarzt soll mehr Gespräche führen: "öh, hör mal, lass uns einen Stuhlkreis bilden und dann andiskutieren, dass es nicht schlecht wäre, wenn Du Deinem Arbeitgeber sagtst, dass Du jetzt schon einen Gehörschaden hast - aber wenn Du das nicht kommunizieren willst, ist das auch irgendwie O.K. Und ich schreibe auch nichts auf, ehrlich, da kommt nichts davon in eine Vorsorgekartei."

    Die Konsequenz kann dann nur sein, sehr deutlich formulierte Arbeitsverträge und Gefährdungsbeurteilungen zu etablieren ... ;(

    Und mal so in den Raum gefragt:
    wenn nun ein Mitarbeiter bspw. nicht dem Arbeitgeber meldet, dass er einen Gehörschaden hat und nach Ausscheiden aus dem Unternehmen bei der BG meldet, er hätte sich bei seiner letzten Firma einen Gehörschaden eingehandelt und daher Gelder von der BG einfordert - wie will dann die BG den Gehörschaden auf das Unternehmen zurückführen - und wie will das Unternehmen nachweisen, dass beim Mitarbeiter während seiner Dienstzeit das Gehör noch in Ordnung war?

    Ich warte mal auf eine Stellungnahmen des VDSI und der BGn ...

    Auch diese novellierte Verordnung passt für mich zu einem fundamentalen Murphyschen Gesetz:
    "Die Summe der Intelligenz der derzeitigen [ich kenne den Spruch seit 1977!] Weltbevölkerung ist eine Konstante.
    Die Weltbevölkerung wächst."
    :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Der genannte Link führt bei mir zu Problemen beim Download.

    ... möglicherweise hat Ihr Internet-Zugangsprogramm Seitenskripte nicht erlaubt / freigeschaltet. Bei mir ging es unter dem Feuerfuchs mit installiertem "NoScript" nach erteilter Erlaubnis, bestimmte Skripte zuzulassen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Die Konsequenz kann dann nur sein, sehr deutlich formulierte Arbeitsverträge und Gefährdungsbeurteilungen zu etablieren ... ;(

    Auf einer Veranstaltung der Unfallkasse Nord im Sommer, wo auf diese Änderung hingewiesen wurde, gab es Fragezeichen in den Gesichtern der Anwesenden.

    Jetzt müssen die Juristen ran, was damit genau gemeint ist. Nach meinem Stand müssten Untersuchungen jetzt Bestandteil der Arbeitsverträge werden bzw. in den Betrieben müssen Betriebsvereinbarungen hierzu getroffen werden.

    So etwas nennt man informelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter, ob es zu Ihrem Schutz beiträgt vermag ich zu bezweifeln......(Du, eigentlich darfst du gar nicht mehr an die Maschine. Soll/kann/darf ich das deinem Chef mitteilen? Nein? Na dann leider nicht.....viel Spaß beim arbeiten) :512:

    Im September war ich auf einem BG Seminar und war besser über diese Änderung und dessen Folgen informiert als die BG selbst..... ?( ?( ?(


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo,

    genauso stark ist der Wegfall des 3. Absatzes im §4:
    Zitat:
    (3) Über Pflichtuntersuchungen hat der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei mit Angaben über Anlass, Tag und Ergebnis jeder Untersuchung zu führen; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen. Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde auf Anordnung eine Kopie der Vorsorgekartei zu übermitteln. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt.

    Also, wenn die Behörde Unterlagen verlangt, die ich nicht habe, dann möchte ich mal deren Antwort sehen. Ich glaube der Verfasser der 1. ÄnderungsV hat von der Realität keine Ahnung, also ein Politiker :29: .
    Danach wird kein Arbeitgeber Geld für eine Leistung bezahlen, von der er nichts hat. Ich als Sifa kann ihn dann sogar verstehen. D.h. meine GefBeurt helfen nicht weiter, wenn ich Untersuchungen fordere, deren Ergebnis dann unbekannt ist. Was für ein Mist (freundlich ausgedrückt) :13:

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Moin,

    ich hatte das Thema bei der letzten ASA Sitzung. Letztendlich läuft es auf konkrete Regelungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und freiwillige Unterwerfungsakte hinaus.
    Bei uns hat dies zur Konsequenz, dass das Personal bei der Einstellung bestimmte Untersuchungen vorweisen bzw. sich einverstanden erklären muss. Geschieht dies nicht, kommt es nicht zur Einstellung. Auch über Stellenbeschreibungen gibt es noch die Möglichkeit zu steuern.

    Aber alles in allem kann ich nur zustimmen, grosser Bockmist, welcher nicht gerade zur Verbesserung der Situation führt.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Unbestätigten Meldungen zu Folge hat die USA eine Möglichkeit geschaffen ihren überschuldeten Staatshaushalt durch Verkauf von arbeitsmedizinischen Untersuchungsergebnissen an deutsche Unternehmen zu sanieren... ;(
    Jetzt verstehe ich auch die Aussage, dass die Schnüffelei nur unser aller Sicherheit diene

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    ... Danach wird kein Arbeitgeber Geld für eine Leistung bezahlen, von der er nichts hat. Ich als Sifa kann ihn dann sogar verstehen. D.h. meine GefBeurt helfen nicht weiter, wenn ich Untersuchungen fordere, deren Ergebnis dann unbekannt ist.

    ... ein wesentlicher Punkt! Wie soll ich noch die Nützlichkeit einer Untersuchung vermitteln, wenn die Antwort lediglich "ja, Ihr Mitarbeiter hat teilgenommen" lautet?

    Derzeit tendiere ich dazu, die Konsequenzen dieser geänderten Verordnung weder an die Betriebsräte noch an die Mitarbeiter in "meinen" Unternehmen weiterzugeben ... und alles so lassen, wie es im Moment läuft. :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo,


    Ich warte mal auf eine Stellungnahmen des VDSI und der BGn ...


    diese Institutionen hatten genug Zeit um dazu Stellung zu nehmen. Sowohl der Entwurf als auch die Begründung dazu standen ca. ein Jahr auf der website des BMAS und alle Institutionen waren ausdrücklich aufgefordert Stellung zu nehmen. Hat bloß kaum einer getan.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Grü Dich,

    ... diese Institutionen hatten genug Zeit um dazu Stellung zu nehmen.

    Dein Hinweis auf die BMAS-Stellungnahme "Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" war sehr wertvoll, weil ich jetzt ein bisschen entspannter bin und der Blutdruck zurückging.

    Ich werde in den nächsten Tagen mit ein paar BGn und "meinen" Betriebsmedizinern sprechen ...

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  • Moin zusammen,

    .....................................................................................................................................................................................................................................................................................

    ..........................................................mir fehlen einfach die Worte.

    Die einen (die Politiker) verzapfen wieder mal großen Mist (daran hat man sich ja schon gewöhnt) und die anderen (die BGen und ähnliche Institutionen), die den Arbeits- und Gesundheitsschutz (mit)tragen sollen pennen gemäß awen's Beitrag (muss man sich daran jetzt auch noch gewöhnen?) :cursing: :cursing: :cursing:


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich gehe von aus das Michael diese FAQ meinte. Da steht das die Ergebnisse von Eignungsuntersuchungen nicht verschwiegen werden müssen... jedenfalls so ungefähr ;)

    Gruß
    Stephan

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