Hallo zusammen,
heute wurde die erste Änderung der ArbMedVV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Interessant hier der Punkt, dass es zukünftig die Genehmigung des Mitarbeiters braucht damit ein BA den AG über eine möglich Nichteigung bzw. fehlende Eignung bei Gesundheitsgefahr informieren kann.
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xa…__1383145245736
SG
Sven