Hallo
...ich hab da mal ne Frage....
Soeben kam hier die Frage auf, ob es reicht, eine Nadelstichverletzung (normal) im Verbandbuch zu dokumentieren und den (Betriebs-)Arzt aufzusuchen oder ob es dafür ein spezielles Dokument gibt/ geben muss.
Beim Suchen hier und mit Suchmaschienen und auf der Seite der BGW habe ich nichts "weiterhelfendes" gefunden.
Vielleicht kann mir hier jemand den entscheidenden Tipp geben, der (möglichst) auch einen Tipp zur Rechtsquelle kennt (die ich mir dann bei entspechendem Hinweis auch gerne selbst suchen gehe ), damit wir neben der Sicherheit für unsere Kollegen auch mit unserem Hygieneplan das Gesundheitsamt mit den entsprechenden Gesetzesgrundlagen "zufriedenstellen" können.
Das die Nutzung der sicheren Hilfsmittel selbstverständlich sein sollte, steht ganz ausßer Frage und dass dadurch das Verletzungsrisiko minimiert wurde, zeigt ja auch dass der Weg der "Richtige" ist... siehe z.B. hier: Sichere Instrumente