Kollege mit Alkoholproblem

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  • Hallo zusammen,

    Ein Kollege hat ein offensichtliches Alkoholproblem. Vom AG wurde bis jetzt nichts unternommen. Wie würdet Ihr als FASI vorgehen?

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  • Moin,

    ohne ein paar weitere Informationen ist es schwierig hier Ratschläge zu geben.

    Was mich wundert ist: wieso muss erst der AG (=Auftraggeber? oder Arbeitgeber?) tätig werden? Sollte man das Thema nicht erst firmenintern regeln, z. B. durch ein Gespräch mit dem Betroffenen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Der AG ist der Arbeitgeber.
    Er hat wohl auch schon mal mit dem Kollegen gesprochen, jedoch ohne sichtbaren Erfolg. Muß ich als FASI überhaupt tätig werden ?

  • Ganz klar JA. Er gefährdet nicht nur sich, sondern auch seine Kollegen und die Umgebung.

    Da gibts, soweit ich weiß, von der BG Präventionsprogramme. Am besten du schließt dich mal mit dem Betriebsarzt und, wenn vorhanden, der Arbeitnehmervertretung zusammen. Nicht GEGEN den Kollegen, FÜR den Kollegen; der ist krank, dem muss man helfen.

    Gruss

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich würde samt Personalrat und/oder Gleichstellungsbeauftragte/r das Gespräch suchen. Aber ich würde ihm auch klipp und klar dazu sagen, wenn sich nichts ändert, gehts zum AG.
    Er muss zum Entzug. Je nach Klinik geht die Platzvergabe ziemlich schnell (hier von heute auf morgen). Sechs Wochen wird er aber mindestens ausfallen.
    Wenn er nicht freiwillig geht, muss er durch den AG gezwungen werden. Schließlich ist er auch eine Gefahr für andere.

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

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  • Hallo,


    da es sich hier zum einen um eine Gefährdung des Kollegen selbst und zum anderen um eine Gefährdung weiterer Kollegen durch den potentiell alkoholisierten handelt ist ein Handeln angesagt. Ich weiß, es ist ein schwieriges Thema einen Kollegen, womöglich noch nahestehenden, wegen einer solchen Sache zu Belasten. Aber es handelt sich hier klar um eine Krankheit die Behandelbar ist und dein Kollege wird dir wenn er mal über den Berg ist dankbar sein das ihm geholfen wurde. Stelle dir nur mal die Situation vor es passiert etwas unter alkoholisiertem Zustand un es kommt zu erheblichem Schaden........... wer machtr sich dann den Kopf.....


    Gruss Marco

  • Moin,

    hier spielen mehrer Aspekte eine Rolle:
    1. geht durch den Alkoholismus von dem Betroffenen eine konkrete Gefahr für sich selbst oder andere aus? (Z.B. arbeitet er mit Materialien oder Maschinene, bei den Urteilsvermögen und Reaktionsfähigkeit eine Rolle spielen?) Dann geht natürlich eine akute Gefahr von der Situation aus und es besteht für die FASI dringender Handlungsbedarf.
    2. betrachtet man die psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sind wir eigentlich auch beim Thema - aber hier würde ich den Arbeitsmediziner eher in der Pflicht sehen. Der ist i.d.R. auch kompetenter bei dem Thema. Das Problem sit nur, den Kollegen und den Mediziner zusammen zu bekommen. Oftmals sind Betroffene selbst auch uneinsichtig bei dem Thema.

    Wie sieht es denn bei Euch in bezug auf den Betriebsrat aus? Das sind oftmnals Vertrauenspersonen und die Gewerkschaften bieten zu diesem Thema auch Seminare an.
    Dem BR würde ich prinzipiell eine bessere Chance einräumen zu dem Kollegen durchzudringen!

    Letztendlich ist das wichtigste, dass der Kollege Hilfe erhält, um sein Problem erst einmal zu sehen und dann auch aktiv dagegen anzukämpfen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo zusammen,

    vorweg jeder der weiß dass der Kollege "trinkt" und nichts unternimmt macht sich mitschuldig!!! Bei uns läuft das immer über den Arbeitsmediziner. Sollte der MA offensichtlich aufgefallen z.B. Fahne oder sogar Alkohol am Arbeitsplatz - dann sollte ein Gespräch mit dem AG, dem BR und dem Arbeitsmediziner stattfinden. Hier sollte ganz deutlich die Hilfestellung des Betriebes signalisert werden. Derjenige ist krank! Der normale Ablauf: Entgiftung etc. ... usw. Alles wird schriftlich festgehalten in einer Vereinbarung mit jeweiliger Unterschrift - an die sich alle halten müssen. Wenn der MA aus der Behandlung zurück ist, machen wir Blutentnahmen als Verlaufskontrolle - sprich entsprechende Marker die den Genuss von Alkohol nachweisen. Sollte der MA rückfällig werden dann muss der Arbeitgeber entscheiden (je nach Vereinbarung) - Abmahnung..... Wir machen diese Kontrollen über den Zeitraum von einem Jahr. Ein schwieriges Thema - aber bitte nicht die Augen schließen, wenn etwas passiert - ist alles zu spät!
    Grüße von Sabinek

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  • Aha. Bei der nächsten Sitzung. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf!

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

  • Hallo!

    Das Wesentliche ist gesagt: Es ist definitiv eine Aufgabe für die SiFa, Wegschauen befördert die Erkrankung lediglich und der Arbeitgeber muss tätig werden. Ein kleiner Nachtrag noch zu jedwedem Suchtgeschehen: Ohne die Krankheitseinsicht des Betroffenen nutzt keine Therapie. Die Einsicht, 'Ich habe ein Problem, ich MUSS mich ändern' ist jedoch bei manchem nur schwer zu erreichen. Lustige Sprüche ("Ich hab' kein Problem mit, nur ohne Alkohol") dienen der Verdrängung, dem Hinausschieben dieser Einsicht. Und mancher muss erst vom Partner verlassen werden, seinen Job und seine Freunde verlieren, bevor er wirklich diese Einsicht fühlt. Aufgabe des Betriebes kann nur sein, ganz klar und eindeutig zu signalisieren: Wir dulden hier keinen Alkohol. Wenn das nicht aufhört, musst Du gehen. Jede Abweichung von dieser Linie signalisiert dem Betroffenen, dass er / sie so weitermachen darf, dass man das Verhalten 'Trinken' unterstützt. Aber eine Therapie ist unausweichlich, jedoch zugleich auch nicht Aufgabe des Unternehmens, der SiFa, der Kolleginnen und Kollegen.

    Ich empfehle stets eine Betriebsvereinbarung, die eine vom Einzelfall unabhängige aber eindeutige Vorgehensweise festlegt. In den SiFa-Ausbildungsunterlagen ist der BG-Vorschlag für ein solches abgestuftes Vorgehen mit Hilfsangeboten, aber auch Konsequenzen enthalten.

    Viel Erfolg!
    Gerald

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Da kann ich Madame über mir nur zustimmen. Das ist SOFORTIGER Handlungsbedarf. Zudem alle davon wissen.

    Da sind wir im Bereich Verantwortung und u.U. sogar schon fast Vorsatz (ein paar Stichworte dazu: Aufsichtspflicht, Haftung etc.). Wenn da was passiert und du als FASI hast davon gewusst fahren die auch dir an den Karren.

    Ich hab mal schnell gegoogelt... Vorsatz: Vorsatz: Vorsätzlich handelt, wer die Folgen seiner Handlung
    kennt und diese Folgen bewusst (d. h. mit Wissen und Wollen) herbeiführt oder
    billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). Art und Schwere des Verschuldens bestimmen neben anderen
    Faktoren die Höhe der Strafe.
    Tja.. wenn ich mir den Sachverhalt so anschaue.... Folgen der Handlung sind bekannt (erhebliche Gefährdung), Folgen sind bewusst (es können Unfälle passieren!) und es wird billigend in Kauf genommen (alle wissen es und keiner macht was..)
    Wenn da was passiert, knallts bei euch. Mit Staatsanwalt usw.....

    Wenn sich der AG nicht bewegt, würde ich bei der BG anrufen und Himmel und Hölle in Bewegung setzen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,
    wie bereits angesprochen ist dies grundsätzlich ein Problem, welches der Vorgesetzte angehen muss (rechtl. Verantwortung).
    Eine fachliche "Erstbetreuung" sollte auch über den Betriebsarzt laufen.
    Natürlich sind Vertretungen wie PR/BR oder ähnliches hier mit einzubeziehen.
    Eine gute Handlungshilfe bietet hier die UK Post: Alkohol in der Arbeitswelt – rechtssicher handeln im Akutfall. :138:
    Viele Grüße
    AL_MTSA

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  • ...Wenn der MA aus der Behandlung zurück ist, machen wir Blutentnahmen als Verlaufskontrolle - sprich entsprechende Marker die den Genuss von Alkohol nachweisen. ...


    Da begebt Ihr Euch aber rechtlich auf ganz schön dünnes Eis.

    Hallo,
    wie bereits angesprochen ist dies grundsätzlich ein Problem, welches der Vorgesetzte angehen muss (rechtl. Verantwortung).
    Eine fachliche "Erstbetreuung" sollte auch über den Betriebsarzt laufen.
    Natürlich sind Vertretungen wie PR/BR oder ähnliches hier mit einzubeziehen.


    Ich denke auch, hier ist der direkte Vorgesetzte gefragt. Ist dann die Einsicht da, kann man den Arbeitsmediziner hinzuziehen und als Vertrauensperson des Mitarbeiters auch einen Vertreter des Betriebsrats. Klar sollte dem Mitarbeiter sein, dass man ihm helfen möchte. Weiterhin sollte aber auch klar sein, wenn er die Hilfe ablehnt, dann ist in diesem Betreib kein Platz mehr für ihn. Allerdings sollte das dann für alle in diesem Betrieb gelten, wäre schlecht, wenn da z.B. ein Vorgesetzter mit dem gleichen Problem, schon jahrelang toleriert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auf einen Alkoholkranken einzureden wie auf einen kranken Gaul, bringt erfahrungsgemäss nichts.....die Betroffenen sind Meister im Verdrängen, Abstreiten..............
    Gehandelt werden muss sofort....aber besonnen. Ein bisschen Diskretion darf schon dabei sein anstatt gleich die ganze Palette an Betriebsräten, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten, Betriebsleitern, Geschäftsführern und und und zu alarmieren. Ein guter Betriebsarzt/ärztin mit denen wir ja eng zusammenarbeiten weiss denke ich damit umzugehen und sich im Sinne des Erkrankten mit den Verantwortlichen und dem Betroffenen an einen Tisch zu setzen. Haben solche Probleme bereits mit Erfolg lösen können, und habe niemals versucht meine Kompetenzen zu überschreiten.

    Wer andern eine Bratwurst brät,
    der hat ein Bratwurstbratgerät

  • Hallo,

    ich denke, dass ganze Thema ist dünnes Eis. Hier muss man sehr vorsichtig und gut vorbereitet herangehen. Da hat man auch schnell eine Verleumdungsklage am Hals. Zuerst einmal muss ein eindeutiger Hinweis oder Beweis vorliegen. Bei einem Verdacht bietet sich eine freiwillige Blutentnahme mit Alkoholtest an. Natürlich beim Betriebsarzt, sofern der Betroffene einwilligt. Willigt dieser nicht ein und es ist klar, dass derjenige eine "Fackel" hat, dann kann man ihn nur mit einem Taxi inkl. Begleitperson nach Hause schikcen. Aber bitte immer eine zweite Person für Notfälle mitfahren lassen. Als weitere Ansprechpartner zum Betriebsarzt würde ich den oder die Suchtbeuaftragte hinzuziehen. Es ist klar, dass hier gehandelt werden muss, aber bitte immer mit dem nötigen Augenmaß. Man hat auch schnell mal etwas kaputt gemacht. Könnte ja auch noch Restalkohol vom Vortag sein. Das ist zwar auch nicht erlaubt, ist aber noch kein Alkoholismus. Empfehlenswert ist eine Betriebsvereinbarung, in der klar geregelt ist, welche Promillegrenzen im Betrieb zulässig sind. Weiterhin ist die Vorgehensweise bei einem Verdacht bzw. bei offensichtlichen Alkoholmissbrauch geregelt.

    Die BG hat da ein paar gute Ansätze. Wenn nicht, schreib mir eine PN. Ich sollte irgendwo noch eine Betriebsvereinbarung als Beilspiel haben.

    Nach der Korrektur: Ich geh mir mal schnell noch eine Tüte Deutsch kaufen. Schlimm.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (5. August 2013 um 14:05)

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  • Hallo patrick224,

    ich kann allen die hier geschrieben haben vorallen aber eismann und Mick1204 nur zustimmen man sollte bei Suchtproblemen immer recht besonnen vorgehen und den Betroffenen helfen.

    Das Problem ist meistens nur das der Betroffene bei sich kein Problem sieht.

    Nach meiner Meinung kann da eigentlich nur der Vorgesetzte und vor allen der Betriebsarzt helfen der ist meistens mit diesen Problemen vertraut.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Patrick224,

    am schnellsten findest Du aber hier etwas

    http://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick