Moin alle Zusammen!
DAS NERVIGE Thema, Hubarbeitsbühnen Mittlerweile habe ich mir echt die Augen wund gelesen - mir Druckstellen am Telefonhörer geholt und bin jetzt immer noch nicht "eindeutig" schlauer!
Die Fakten:
Betriebsgröße 270 MA
Gelenkhubarbeitsbühne - Benutzung ca. 2-mal die Woche für Arbeiten in der Halle
Höhe: ca. 5 Meter
Anzahl der Beschäftigten die in der Vergangenheit eine theoretische und praktische Einweisung durch eine ehemalige SiFa bekommen haben ca. 25 MA
Praktischer Teil durch einen MA der seit ca 20 Jahren dort beschäftigt ist und das "Teil" auswenig und blind bedienen kann.
Problem: BG Metall sagt - die "müssen" einen "Führerschein" haben - sagt nämlich die BGG 906. Ich meine zu glauben das dies falsch ist. Ist ja auch "nur" ein Grundsatz!
Und Wieso das ganze - Kann man das Problem folgendermaßen lösen!?
Wir machen in Zukunft einen theoretischen Teil - Dauer ca. 3 Std. - Praxis durch den MA mit der Berufserfahrung ca. 5 Std. gemäß Ausbildungsplan BGG 906 - Theorieabschlussprüfung durch meine Person, Zertifikatsausstellung und anschließende Beauftragung Typenspezifisch nur auf diese eine Bühne. Unternehmer legt eine Schreiben auf und versichert, das der MA für den praktischen Teil ausbilden darf.. weil lange Berufserfahrung und praxisnähe zu der Gelenkhubarbeitsbühne.
Was meint Ihr - ich meine diese Diskussion gibt es ja schon ewig ABER eine richtige Antwort.... mhh naja alles sehr schwammig.
Ist der Gedankensprung von meiner Seite total falsch - bzw. wie würdet ihr es machen wollen!?
Ziel: Keine extra Kurse für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ( Dauer 3 Tage für Benutzer) / Ausbilder: 8 Tage Kurs.
Habe das jetzt mal so ganz nüchtern auf die vorhanden Fakten reduziert...
SO und nun dürft ihr mich auseinanderreißen
Spaß beiseite, wie sieht ihr das bzw. wie geht ihr mit dem Problem um!? Ich für meinen Teil, befürworte eine Ausbilldung z.B. durch die BG aber wenn es auch anders geht, warum nicht!?
Beste Grüße
Euer Fantomas!