Hallo zusammen,
ich stehe mal wieder vor einem Problem, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Wir sind im Unternehmen Schreibtischtäter und Montagearbeiter. Für uns Schreibtischtäter ist es die G37 der Vorsorgeuntersuchung vorhanden. Das heißt wenn bei uns Sehschwächen vorkommen und die KK die Kosten nicht übernimmt muss diese der AG komplett übernehmen. Wie ist das bei den Montagearbeitern, diese haben die G25. Wenn dort Sehschwächen festgestellt werden, wer übernimmt da die Kosten der Sehhilfe? Muss der AG dort auch die Kosten übernehmen und wie hoch ist der Anteil ? Gibt es da eine Gesetzgebung ?
Bin für jeden Tip sehr dankbar da ich noch am Anfang meiner Sifa Tätigkeit stehe.