Kostenübernahme der Sehhilfe

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  • Hallo zusammen,

    ich stehe mal wieder vor einem Problem, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Wir sind im Unternehmen Schreibtischtäter und Montagearbeiter. Für uns Schreibtischtäter ist es die G37 der Vorsorgeuntersuchung vorhanden. Das heißt wenn bei uns Sehschwächen vorkommen und die KK die Kosten nicht übernimmt muss diese der AG komplett übernehmen. Wie ist das bei den Montagearbeitern, diese haben die G25. Wenn dort Sehschwächen festgestellt werden, wer übernimmt da die Kosten der Sehhilfe? Muss der AG dort auch die Kosten übernehmen und wie hoch ist der Anteil ? Gibt es da eine Gesetzgebung ?

    Bin für jeden Tip sehr dankbar da ich noch am Anfang meiner Sifa Tätigkeit stehe.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Hi,

    der AG muss nur die Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille übernehmen. Benötigt ein Bechäftigter grundsätzlich eine Brille muss er die Kosten selber tragen.

    Das wurde von komnet ganhz gut beantwortet: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&

    GRüße

    awen

    PS ich hoffe ihr habt noch trockene Füße

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • das stimmt schon aber ein Montagearbeiter der Kleinteile, elektronische Chipssätze verbaut und in Bereichen arbeitet wo eine Schutzbrille pflicht ist, da werden diese Kosten nicht übernommen. Dieser macht das tagtäglich so wie ein Schreibtischmitarbeiter der tagtäglich vor dem Monitor sitzt. Oder sehe ich das falsch. Wo ist da die Gleichberechtigung der Mitarbeiter untereinander?

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • Hallo jepi1, (soviel Zeit muss sein) ;)

    das stimmt schon aber ein Montagearbeiter der Kleinteile, elektronische Chipssätze verbaut ... da werden diese Kosten nicht übernommen...

    Wenn diese Arbeitsvorgänge eine erhöhte Sehaufgabe darstellen, die über die üblichen Anforderungen hinausgehen, so kann durchaus eine Kostenübernahme für eine spezifische Arbeitsplatzbrille notwendig bzw. erforderlich sein. Das bekommst du aber nur in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, der BG, dem Vorgesetzten und weiteren Fachleuten heraus.
    Also -> Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt und zur BG.

    PS: Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung dazu?

    ...in Bereichen arbeitet wo eine Schutzbrille pflicht ist, da werden diese Kosten nicht übernommen...

    Wenn persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, muss diese auch spezifisch geeignet sein.
    Bei Brillenträgern heißt das normalerweise: Angepasste Schutzbrille wird durch den Arbeitgeber auf Basis einer Betriebsvereinbarung kostenfrei bereitgestellt.
    Alles weitere -> siehe oben: Betriebsarzt und BG

    Wo ist da die Gleichberechtigung der Mitarbeiter untereinander?

    Wo lebst du? :D
    Vielleicht gibt es ja einmal eine Quotenregelung für Brillenträger... 8)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Meines Wissens muss der Arbeitgeber für eine Bildschirmarbeitsplatz, eine Computerbrille zahlen. Meine Frau hat es in ihrem Betrieb durchgezogen. Für die anderen Arbeitsplätze braucht er keine bezahlen. Ausnahme: Arbeitsunfallbedingt, aber da springt ja die BG ein.

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  • Hallo Jepi1,

    so wie Niko es beschreibt ist es aus meiner Sicht richtig und wird bei uns auch so gehandhabt.

    Wenn persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, muss diese auch spezifisch geeignet sein.
    Bei Brillenträgern heißt das normalerweise: Angepasste Schutzbrille wird durch den Arbeitgeber auf Basis einer Betriebsvereinbarung kostenfrei bereitgestellt.
    Alles weitere -> siehe oben: Betriebsarzt und BG

    Allerdings habe ich auch schon Fälle erlebt, in denen sich der AG mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat angepasste Schutzbrillen zu bezahlen. In diesen Fällen werden den MA dann meist Überbrillen zur Verfügung gestellt. Als Brillenträger kann ich aber sagen, dass das eine eher suboptimale Lösung ist. Ich behaupte auch, das der Verschleiß bei diesen Überbrillen deutlich höher ist, so dass ich da auf lange Sicht auch keinen finanziellen Vorteil für den AG sehe (von einer geringeren Produktivität mal ganz abgesehen). Es gibt glaub ich auch einen Ansatz, bei dem der AG den "Schutzanteil" der Brille bezahlt, ob das den Leuten die das mit dem MA auseinanderrechnen müssen Spass macht?
    Insgesamt sind angepasste Schutzbrillen nicht wirklich teuer (60-150 €), so dass ich versuchen würde den AG von einer Kostenübernahme zu überzeugen.

    Gruß Moritz

  • ...aber ein Montagearbeiter der Kleinteile, elektronische Chipssätze verbaut und in Bereichen arbeitet wo eine Schutzbrille pflicht ist, da werden diese Kosten nicht übernommen. ...


    Eine Schutzbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung und deren Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Eine Überbrille über die normale Korrekturbrille ist aus ergonomischen Gründen nur für gelegentlichen und kurzzeitigen Einsatz zulässig.
    Alternative zur korrigierenden Schutzbrille wären Kontaktlinsen und eine gewöhnliche Schutzbrille. Allerdings kann der AG nicht den Arbeitnehmer zum Tragen von Kontaktlinsen verpflichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • danke für die Antworten, das bestätigt imm großen Teil das was ich mir schon gedacht habe. Mein AG wird sich mit einem gewissen Prozentsatz an der Brille mit beteiligen. Wird wohl um die 50% liegen. Von Überbrillen hält er nicht viel darum die Beteiligung. Er ist seid ich Ihn kenne auf dem Standpunkt "behandle deinen AN so wie dich selbst".

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens


  • Eine Schutzbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung und deren Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Eine Überbrille über die normale Korrekturbrille ist aus ergonomischen Gründen nur für gelegentlichen und kurzzeitigen Einsatz zulässig.
    Alternative zur korrigierenden Schutzbrille wären Kontaktlinsen und eine gewöhnliche Schutzbrille. Allerdings kann der AG nicht den Arbeitnehmer zum Tragen von Kontaktlinsen verpflichten.

    Ich bin da völlig einer Meinung mit dir, allerdings ist meines Wissens die einzige Quelle auf die man sich da stützen kann die BGR 192. Wenn da ein ohnehin schon unwilliger Arbeitgeber liest: "Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen." Denkt der sich, dass empfohlen nicht müssen heißt und fertig. Welches Fass man dann aufmachen will bleibt ja dann jedem selbst überlassen.

    Gruß Moritz

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  • Mein AG wird sich mit einem gewissen Prozentsatz an der Brille mit beteiligen. Wird wohl um die 50% liegen... Er ist seid ich Ihn kenne auf dem Standpunkt "behandle deinen AN so wie dich selbst".


    Hallo jepi1,

    das heißt, dein AG zahlt sich auch nur 50% des Firmenwagens? Und den Rest aus eigener Tasche?
    Dann sollte ja 100% bei angepassten Schutzbrillen nicht wirklich ein Problem sein. 8)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • @ Niko

    man muss nicht alles auf die Goldwaage legen. Es gibt nicht viele AG die so denken und handeln

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • man muss nicht alles auf die Goldwaage legen. Es gibt nicht viele AG die so denken und handeln


    Tach.
    Da stimme ich Dir zu.... aaaaber... ;)
    Soll denn demnächst noch der MA für die für ihn ausreichende Beleuchtung an seinem Arbeitsplatz sorgen oder sich an den Kosten des erhöhten Stromverbrauchs für zusätzliche Leuchten bezahlen???... Weil er vllt a bissl älter ist und nicht mehr so unter normal (vorgeschriebenen) Bedingungen sehen kann? :cursing:
    Ich muss Euch jetzt mal klar ausbremsen... sorry.
    Es existiert eine Gefährdungsbeurteilung... sagt Euch allen der Stichpunkt "persöhnliche Leistungsvoraussetzungen" noch etwas??? Wenn der MA an diesem Arbeitsplatz eingesetzt werden soll, ist es eine unternehmerische Entscheidung. Der MA ist bekannt und ggf. sogar auch, dass er Brillenträger ist.
    Dat Schlimme an solchen Tatsachen ist, dass Diskussionsrunden geführt werden, wo viele Teilnehmer min. ne fünfstellige Summe im Jahr mehr verdienen, als ich. Da wird Geld verbrannt. Sorry. Ist so. Da werden über Beträge diskutiert, womit schon min. fünf MA innerhalb dieser Stunde mit entsprechenden Brillen ausgestattet sein könnten!!! Selbst wenn diese 1000€/Stück kosten würden!

    PS: Der MA wird diese Brille ja nicht zum Skifahren uffsetzen.. also bitte!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Es gibt nicht viele AG die so denken und handeln


    Hallo Jens (jepi),

    Widerspruch.
    Doch, leider gibt es viel zu viele Arbeitgeber, die so denken.

    Und alles weitere hat Jens (GT) schon geschrieben. Wobei die Idee mit der Bezahlung für das Licht am Schreibtisch schon was hat. :whistling: Da kann ich wenigstens beim Büroschlaf ohne schlechtes Gewissen das Licht ausmachen. :D

    Und ohne jemanden zu Nahe treten zu wollen, es gibt im Deutschen ja ein schönes Fremdwort für diesesVerhalten.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ...Wird wohl um die 50% liegen. Von Überbrillen hält er nicht viel darum die Beteiligung. ...


    Der AG verwirrt mich. Gesetzlich ist er zu 100% der Kostenübernahme von notwendiger PSA verpflichtet, da sind 50% weit davon entfernt, zumal er selbst offensichtlich erkannt hat, dass eine Überbrille keine zumutbare Lösung darstellt. Nachlesen kann er das dann unter §2 PSA-BV
    Dort kann man im Abschnitt 1, lesen "4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen." Bei einer nicht aufeinander abgestimmten Kombination aus Korrekturbrille und Schutzbrille dürfe jeder erkennen, dass die ergonomischen Anforderungen nicht erfüllt sind. => nur eine korrigierende Schutzbrille erfüllt diese Anforderungen und ist somit zu stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • PS: Der MA wird diese Brille ja nicht zum Skifahren uffsetzen.. also bitte!

    Hi Jens,

    eine Bildschirmbrille muss am Arbeitsplatz verbleiben.
    Ob der AG das kontrolliert ist eine andere Sache, das Recht dazu hat er.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)