Bestellung als SiFa personenbezogen?

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  • Moin,

    der Dummfrager schon wieder :D

    Wir werden von einer externen Firma betreut (BA und SiFa). Die beiden Funktionsträger werden ja direkt bestellt. Ist diese Bestellung personenbezogen oder kann sich der externe Dienstleister aus einem Pool seiner SiFas bedienen. Niemand kann im Bereich Ex-Schutz, Brandschutz, Gefahrstoffe usw. usw. der absolute Experte sein. Deswegen wäre es für mich als Kunde nicht unangenehm, wenn unsere SiFas themenbezogen bei mir aufschlagen. Für Ex, Herr Müller; für Brandschutz Herr Maier usw..

    Ich denke, es wäre doch aus für die SiFas einfacher, wenn Karl zu Gustav sagt:"Du, morgen muss ich zur ABC AG, die wollen eine Beurteilung im Ex-Bereich machen. Da kennst Du Dich doch besser aus." Geht so etwas?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin!

    ASIG, §19 sagt:

    Zitat

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.

    Also sollte es kein Problem sein! ;)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hi,

    der TÜV zum Bleistift stellt eine feste Kraft ab, die im Spezialfall einen Spezialisten dazu holt. So erachte ich das als sinnvoll. Bestellt war offiziell der TÜV.
    Aber wie das bei Eurem Anbieter läuft, keine Ahnung.
    Aber Du könntest Dir Ahnung verschaffen indem Du dort nachfragst. Und wenn das Ergebnis nicht wunschgemäß ist, kannst du bei Schefe intervenieren, ihm das Problem darstellen. Ggf. wird er nachverhandeln mit dem Anbieter, dass das nach Eurem Gusto gemacht wird.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Okay Danke,

    der überbetriebliche Dienst i.S.d. § 19 ASiG war für mich nicht ganz greifbar. Das transferiere ich jetzt mal auf unseren Dienstleister und verorte ihn als überbetrieblichen Dienst. Mein Problem ist einfach, dass das ganze Terminmanagement sich sehr schwierig gestaltet, weswegen Nachfragen bei dem Dienstleister eine Ochsentour sind. BA und SiFa kommen zwar von der gleichen Firma, aber die SiFa wird terminlich aus einer Stadt gesteuert, die 735km von mir entfernt ist (obwohl der Stammsitz der Firma von mir 1,5km entfernt ist), während die BA wiederum direkt vom Stammsitz aus terminlich gesteuert wird.

    Eine Abstimmung zwischen den beiden Standorten erfolgt nicht, so dass ich mehreren Sachbearbeitern zur Terminabsprache hinterherlaufen muss. Mühsam :wacko: Dann werde ich mal versuchen, bei unserem Dienstleister nachzuhören, ob wir anlassbezogen auf einen Pool zurückgreifen können.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    wir setzen externe Dienstleister ein. Hier ist dann jeweils die Fasi namentlich für einen bestimmten Unternehmensstandort bestellt, der BA dito.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin.
    Also ich kenne beide Modelle. Ein externer Dienstleister wird damit beauftragt und das auch so in die Unterlagen geschrieben. Aber wer ist denn jetzt die beratende SiFa, die das Unternehmen kennt und bei widersprüchlichen Aussagen das letzte Wort hat?
    Ich habe es bei einem Projekt erlebt, dass eine Bestätigung des Dienstleisters nicht ausreichte. Hier kommen wir dann nämlich genau in die Problematik, die Du angesprochen hast. Ein Pool von MA, die Euch betreuen ist schon sinnvoll, mit den verschiedenen Experten dabei aber es kann nur einer den Hut aufhaben. Der hat sich in seiner Funktion eh bei Unkenntnis an Experten zu werden, um Probleme zu lösen oder Fragen zu klären. Ggf. externe Experten hinzu zu ziehen. Wenn die aus der eigenen Fa. sind, umso besser. Aber für mich gehört eine namentlich Benennung mit Bestellung der Sifa zur Pflicht. Dann habt Ihr auch EINEN Ansprechpartner.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Sifas,

    ich muss das Thema nochmal aufwärmen:


    ...Bestellung personenbezogen oder kann sich ein externer Dienstleister aus einem Pool seiner SiFas bedienen?..

    ... Also ich kenne beide Modelle...
    ... aber es kann nur einer den Hut aufhaben...
    ... EINEN Ansprechpartner...

    Gibt es hierzu neuere Infos? Hat jemand das Thema mit BG und/oder Aufsichtsbehörde durchdiskutiert?
    Gibt es einschlägige Stellungnahmen dazu?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wir haben bei uns den Gefahrgutbeauftragten extern bestellt. Hierbei ist die Firma als juristische Person benannt. Dann ist noch der Ansprechpartner in der Firma vertraglich festgelegt. Alle Aktivitäten zwischen uns und der Firma laufen über ihn.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hat jemand das Thema mit BG und/oder Aufsichtsbehörde durchdiskutiert?


    Hallo zusammen,

    Im November 2014 hatte ich die Behörde zu Gast in unserem Haus. Von Seiten des RP wurde bei uns der GDA-Orga-Check durchgeführt.

    Wir haben genau dieses Betreuungsmodell: Vertrag mit externen Dienstleister über die Grundbetreuung gemäß DGUV V2. Zusätzlich bin ich als interne SiFa bestellt und leiste gemeinsam mit dem Kollegen vom TÜV die Grundbetreuung Des weiteren haben wir gemäß der DGUV V2 gemeinsam mit dem BR die betriebsspezifischen Betreuungszeiten ermittelt .Diesen Anteil leiste nur ich da diese Zeiten extern nicht eingekauft wurden. Sowohl das RP als auch die BG haben diese Variante ausdrücklich gelobt.

    Und zu der Frage wer den nun den Hut auf hat kann ich nur empfehlen das in einer ASA-Geschäftsordnung zu formulieren. So haben wir es gemacht und auch das war für das RP völlig in Ordnung. Ergänzend möchte ich noch erwähnen das die Zusammenarbeit mit meinem externen Kollegen super läuft.


    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Bei uns gab es im Zertifizierungsaudit (BS OHSAS 18001) wegen der nicht personenbezogenen Beauftragung einen Punktabzug in der B-Note.

    Ergo haben wir mit unserem externen Dienstleister zusätzlich zum bisherigen Vertrag eine Beauftragung für eine namentlich benannte Person aufgesetzt,

    hierbei haben wir eine Vertretungsmöglichkeit (Urlaub, Krankheit, etc.) durch eine mindestens gleichwertig ausgebildete Person berücksichtigt.


    Gruß, Christian

  • Hallo Christian,

    Bei uns gab es im Zertifizierungsaudit (BS OHSAS 18001) wegen der nicht personenbezogenen Beauftragung einen Punktabzug in der B-Note.

    Wie hat der/die AuditorIn den Punktabzug begründet? Wurde es als Empfehlung oder Abweichung aufgeführt?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zitat

    SiFa wird terminlich aus einer Stadt gesteuert, die 735km von mir entfernt ist


    Hauptsache ihr müsst dann nicht die Fahrkosten für die Kilometer zahlen, wenn dann eine andere SIFA einen weiteren Weg hat.

    Diese ganzen Deutschlandweit agierenden Netzwerkfirmen halte ich für fragwürdig. Da sitze der Fachmann für Ex-Schutz in München, ich brauche aber hier in Hamburg einen. Na was passiert dann wohl? Entweder der Fachmann kommt für teuer Geld nach Hamburg, weil es vertraglich so vereinbart ist oder der Kollege aus Hamburg macht es und der Fachmann aus München prüft die Sache, sprich doppelte Abrechnung für ein und dieselbe Leistung.

    Bei den Audits ist es ja grundsätzlich so, dass die Auditoren einen Ansprechpartner haben wollen und nicht eine Firma XY wo dann einer kommt der gerade Zeit hat und in der Nähe ist.

    Mach ja auch mehr Sinn für die Mitarbeiter. Wenn die wissen Herr Müller von XYZ AG ist meine FASI und die kann ich ansprechen bei Problemen.

    :bremse:

  • Es wurde im Vorfeld (bei der Doku-Prüfung) des Zert-Audits angesprochen, und bevor es zu zu einer dokumentierten Bemerkung kommen konnte,

    und weil auch andere Standorte mit diesem Thema konfrontiert wurden, haben wir es wie oben beschrieben gestaltet, somit kam es zu keiner Abweichung oder Empfehlung mehr.

    Im nachhinein konnten wir vielen der (subjetiv betrachtet - nervigen -) Fragestellungen des Auditors folgen, und wir haben uns mit der Präzisierung in diesem Thema auch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

    Gruß, Christian

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  • Hallo,

    Off Topic:

    Diese ganzen Deutschlandweit agierenden Netzwerkfirmen halte ich für fragwürdig.

    Ich auch. :Lach:
    Ich agiere inzwischen europaweit. :44:
    Aber das muss jede Firma selbst entscheiden. Messlatte bei uns sind die unfallfreien Tage und die betrieblich bedingten Erkrankungen jedes Standorts. Und dafür wird die beste Struktur umgesetzt.
    Meine Chefin sitzt übrigens 6.500 km von mir entfernt (Luftlinie).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...Diese ganzen Deutschlandweit agierenden Netzwerkfirmen halte ich für fragwürdig. Da sitze der Fachmann für Ex-Schutz in München, ich brauche aber hier in Hamburg einen. ...


    Was wäre die Alternative?
    Du hast eine angestellte Sifa, die von allem ein wenig kann, aber gerade den Ex-Schutz nicht, dafür vielleicht Lastaufnahmemittel. Welche Hilfe kann Dir diese Sifa bei Deiner Fragestellung bieten?
    Wahrscheinlich wenig, wenn man Glück hat verfügt sie über ein Netzwerk und kann einen Fachmann kontaktieren, ansonsten wird sie sich selbst einlesen oder anderweitig kundig machen müssen. Da kann dann ein überbetrieblicher Dienst mit fachkompetenten Mitarbeitern auf vielen Gebieten durchaus vorteilhaft sein. Problem hierbei ist meiner Meinung nach allerdings, dass mir in der Regel niemand mitteilt, in welchem Bereich mein Ansprechpartner entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen besitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Christian,

    Niko: der Bedanken-Button wurde vom Auditor in Dir gedrückt, oder?

    Der Button wurde für diese Aussage gedrückt.

    Im nachhinein konnten wir vielen der (subjetiv betrachtet - nervigen -) Fragestellungen des Auditors folgen, und wir haben uns mit der Präzisierung in diesem Thema auch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

    Soviel Courage zur Selbstreflektion ist leider immer noch die Ausnahme. :thumbup:
    Viele sind halt noch damit beschäftigt, die Zacken zu spitzen und das Krönchen zu richten. Wird ja auch von vielen "Managern" so erwartet.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zitat

    Problem hierbei ist meiner Meinung nach allerdings, dass mir in der Regel niemand mitteilt, in welchem Bereich mein Ansprechpartner entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen besitzt.


    Transparenz heißt das Zauberwort! Es nutzt natürlich wenig wenn in einem 100 Personen Netzwerk einer die Kompetenz für den EX Schutz hat. Dieser aber noch in vier anderen Netzwerken beteiligt ist, hauptberuflich bei der Firma XY arbeitet und nebenberuflich dann auch noch was macht.

    Alternativen? Gib es ohne Ende. Eine große Suchmaschine hilft mir dabei immer. Wenn ich den Fachmann für das mähen meines 50 Hektar Grundstückes suche finde ich den. Vielleicht sogar ein paar mehr und kann vergleichen. Über die Qualität lässt sich streiten, aber dies tut es auch bei einem Netzwerk.

    Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder Bezirksregierung oder wie auch immer das bei jedem einzelnen heissen mag, hilft auch immer, hat auch immer eine Idee.

    Die zugehörige BG, kann man auch immer fragen. Die haben ja für den Bereich die spezifischen Fachleute. Ansonsten verweisen die einen auch immer an eine andere BG mit entsprechendem Ansprechpartner.

    :bremse: