Lösungsmittelgetränkte Putzlappen in der Werkstatt

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  • Hallo,

    brauche mal dringend Eure Erfahrungen. In unserer Werkstatt werden gelegentlich (2-3 mal in der Woche) kleinere Teile mit, laut Piktogramm auf der Flasche, hochentzündlichen Lösungsmitteln gereinigt. Ich habe nun beobachtet, dass die Lappen anschließend in einen offenen Plastiksack im Ständer (kompletter Müll aus der Werkstatt darin) fliegen und dort dann mit dem normalen Restmüll entsorgt werden. Hier greife ich nun an und habe bereits dichtschließende Blechmülleimer bestellt. Die werde ich dann beschriften,..... Nun stellt sich mir aber trotzdem die Frage, wohin dann mit dem Inhalt des Mülleimers? Es ist zu gefährlich, das einfach so in die Tonne zu werfen, aber zu wenig, um die Putzlappen abholen zu lassen. Wie löst Ihr das in Euren Werkstätten?


    Danke für die Info.


    Janeway

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  • Hallo Janeway,

    bei uns in der Firma lief das ähnlich ab so wie du es beschrieben hast, nur das bei uns die Mengen ausreichen um die Putzlappen entsorgen zu lassen.
    Du schreibst, du setzt bei den Blechmülleimern an, ein Vorschlag von mir wäre das du schon vorher bei dem hochentzündlichen Lösungsmittel ansetzt! Vlt gibt es ja ein Reinigungsmittel für deine Anwendung, das auf einer nicht brennbaren Basis basiert.

    Ansonsten, wenn die Teile von Ölen oder Fetten gereinigt werden, haben sie ja im Hausmüll eh nichts zu suchen. Also zentral Sammeln und entsorgen lassen.

    Gruß Patrick

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Hallo Patrick,

    danke für die Antwort. ich bin "neu in dem Geschäft" und nach und nach versuche ich Oberwasser zu gewinnen. Trotzdem ist jede Woche ein neues Event.

    Die Lösungsmittel sind leider nicht austauschbar, da bewährt und eine Vielzahl im Schrank für Anwendungen aller Art. Die Techniker haben mir heute schon gesagt, dass ein Austausch nicht erwünscht ist.


    Grüße

    Janeway

  • Hi,

    kann mich dem Vorgänger nur anschließen. Wir haben ebenfalls Putzlappen im Einsatz die in Kunststoffbehälter gesammelt werden. Diese werden Regelmäßig abgeholt und durch saubere wieder ersetzt. Die Behälter werden bei uns durch den Lieferant der Putzlappen gestellt. Jeweils für saubere zw. schmutzige Lappen. Warnhinweise sind hier vom Lieferant ebenfalls vorhanden.

    Grüße Charlie 23789

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  • Hi Janeway,

    ein paar Anmerkungen zu dem Thema von meiner Seite noch dazu:

    Punkt 1: Verlass dich nicht nur auf ds Piktogramm auf der Flasche. Studiere in jedem Fall noch das sicherheitsdatenblatt dazu. Wichtig ist ein BLick auf Flammpunkt und UEG / OEG. Wie ist der Ex-Schutz bei Euch geregelt? Einfach malmit den vorhandenen Daten prüfen ob unter den vorhanden Bedingungen gefährliche ex-fähige Athmosphäre entstehen kann.
    Punkt 2: Du hast ja das Problem der selbstentzündlichkeit der getränkten Putzlappen schon erkannt. Es gibt ja spezeille Behältnisse für die Lappen, die vom Handel fertig vertrieben werden. Meines Wissens nach (korrigiert mich wenn ich falsch liege)kann das Lösemittelgemisch in diesen Behältnissen, vor allem unter einer Absaugung, aus dem Stoff abgedampft werden (sprich es verdunstet "kontrolliert"). Im Idealfall sollte von den dann "getrockneten" Lappen keine Gefahr mehr ausgehen.

    Mit wiederbenutzbaren Putzklappen ist das ja auch noch so eine Sache. Auch wennder wiederverwendet werden kann, muss ja trotzdem die Selbstenzündung verhindert werden. also mindestens eine "Zwischenlagerung" im "Sicherheitsgebinde!"

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Die Lösungsmittel sind leider nicht austauschbar, da bewährt und eine Vielzahl im Schrank für Anwendungen aller Art. Die Techniker haben mir heute schon gesagt, dass ein Austausch nicht erwünscht ist.


    Hallo Janeway,

    ein Kreislaufsystem der Putzlappen ist Stand der Technik.
    Zur Entsorgung findest du entsprechende Hinweise im Sicherheitsdatenblatt. Auch der Lieferant des Lösungsmittel sollte entsprechende Hilfestellung geben.

    Die Ersatzstoffprüfung ist ein Muss und muss auch durch euch entsprechend dokumentiert sein. Der reine Wunsch NICHT auszutauschen oder der Verweis auf bewährte Stoffe ist nicht ausreichend.
    Die Forderung kommt aus der Gefahrstoffverordnung und weiteres regelt auch die TRGS 600.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • :thumbup:
    Einige Stoffe neigen in bestimmten chemischen Zusammensetzungen oder in
    feiner Verteilung, besonders in Gegenwart von Katalysatoren, zur
    Selbstentzündung. Gebrauchte Putzlappen oder verschmutztes Sägemehl
    (z.B. durch Öl, Lacke, Lösemittel, Kleber) sind in dieser Hinsicht
    besonders gefährlich. Sie sind in nichtbrennbaren Behältern mit
    dichtschließendem Deckel
    aufzubewahren und nach Arbeitsschluss aus den
    Betriebsräumen zu entfernen.

    Zum Aufnehmen von ausgelaufenen Ölen,
    Lacken, Klebern, Lösemitteln sollten nur hierfür geeignete
    nichtbrennbare Bindemittel verwendet und sachgerecht entsorgt werden.
    (VDS)

  • Hallo Jane,

    die lösemittelhaltigen Putzlappen in eine geschlossene Mülltonne und dann mit einem Funkenregen von einem Winkelschleifer drauf.

    Nein, bitte nicht, denn dann kann man sehen, was man theoretisch über expl. Arbeitsstoffe noch weiss. Also am besten immer raus mit den Dingern, kleine Menge in geschlossenen Sammelbehältern ist ok, und immer schnell weg damit von irgendwelchen Zündquellen.


    Gruß von einem "gebrannten" Kind.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...Die Lösungsmittel sind leider nicht austauschbar, da bewährt und eine Vielzahl im Schrank für Anwendungen aller Art. Die Techniker haben mir heute schon gesagt, dass ein Austausch nicht erwünscht ist.


    Klingt für mich nach zu großer Lagermenge und Produktvielfalt. Was sagt die Substitutionsprüfung und Gefährdungsbeurteilung dazu? Ist das Lager überhaupt geeignet? Wünsche müssen nicht immer erfüllt werden. ;)

    ...Wir haben ebenfalls Putzlappen im Einsatz die in Kunststoffbehälter gesammelt werden. ...


    Wenn es sich um öl- oder lösemittelgetränkte Putzlappen handelt, halte ich die Sammlung im Kunststoffbehälter für fahrlässig, sofern nicht weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    die gebrauchte Lappen einfach so in der Tonne mit Hausmüll zu entsorgen ist auch noch Strafbar. Bei wiederverwendbare Putzlappe muss man auch noch die Gefahrstoffverordnung beachten, wenn es doof laufen tut, muss man dann noch einen Gefahrgutbeauftragten stellen. Es kann dann gut möglich sein das man eine bestimmte mänge erreicht und Verpacker, Befüller und Verlader ist.

    Gruß
    Marcus

  • Kann mich Niko nur anschließen,

    schau am besten in das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, dann bist du auf der sicheren Seite. Nach GHS Verordnung werden da sicher Punkte aufgeführt wie
    P402 - An einem trockenen Ort aufbewahren.
    P403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
    P404 - In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
    P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
    usw.
    Dann weißt du schon mal ne Menge. Danach einen geeigneten Behälter auswählen.

    z.B. http://www.wolkdirekt.com/entsorgungsbeh…WG28VVE3OIIBN9C

    Gruß Patrick

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

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  • Nach welchem Gesetz?

    Das wird über die Entsorgungsverordnungen der Länder und Kommunen geregelt. Lösemittelhaltige Stoffe oder Rückstände sind grundsätzlich erstmal nicht im Hausmüll zu entsorgen, da diese Formaldehyde (meistens) beinhalten. Im SDB wird etwas stehen, wie "ist entsprechend der geltenden Umweltschutzbestimmungen zu entsorgen." oder "ist über eine entsprechende Entsorgungsstelle für Schadstoffe/ Fachentsorger zu übergeben." oder... so ähnlich. Stehts im SDB drin, gibts da eh keine Diskussion.

    @Janeway: Was sagt denn Euer beauftragtes Entsorgungsunternehmen dazu? Können die das mit entsorgen? Da schon mal nachgefragt? Wenn die es nicht können und die Mengen zu gering sind (was ich mir persönlich net vorstellen kann, weil Ihr mit Sicherheit über die im Haushalt übliche Menge kommt), mal bei der Kommune oder beim Kreis nachfragen. Das hat für Dich zwei Vorteile:
    1. Du bekommst entsprechende Entsorger benannt (vllt sogar die Kommune selbst, über deren Schadstoffsammlung)
    2. Ist Eurer darunter und der will nich... Problem an die Kommune, weil die Entsorger haben Auflagen und dürfen nicht einfach jeden Auftrag ablehnen
    Das sollen die dann auskaspern

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)