Beiträge von Zx6r636b

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    Hallo zusammen,

    ich habe bei diesem Thema einen Knoten im Kopf und brauche Eure Hilfe.

    Ich habe z.B ein Produkt (Elektro Rasierer) bei dem eine Reinigungsflüssigkeit 170ml leichtentzündlich mit dem Produkt zusammen Verpackt ist. Wenn ich dieses Produkt nach TRGS 510 betrachte müsste es ab einer Gesamtmenge über 20 Liter in einen Sicherheitsschrank??? Ist das so, oder bin ich auf dem falschen Dampfer.

    Danke schon mal für Eure Info´s

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich wurde gefragt ob es nicht möglich sei eine Pflichtenübertragung zu erstellen, die nicht nur die Arbeitssicherheit sondern auch noch den Umweltschutz und Brandschutz mit einschließt.
    Hat jemand Erfahrung von Euch was dieses Thema betrifft? Welche Themen sollten zwingend vorhanden sein?

    Viele Grüße

    Einen Machkampf habe ich nicht daraus gemacht ich berate ja nur, vlt. kam das aber durch meine geschriebenen Worte so rüber. Das Verhältnis ist nachwievor sehr gut.

    Zitat

    Hi
    kann man denn nicht dauerhaft ein Netz unter der Zwischendecken einziehen?
    Alternative B ist, jeweils unter dem Arbeitsbereich Sicherungsbühnen zu stellen, was allerdings in der Produktion nicht einfach sein wird.
    LG A

    Das geht leider auch nicht unter der Decke gehen dann die Versorgungsleitungen zu den Maschinen und die Beleuchtung ist auch darunter montiert.


    Grü0e ZX

    Wir haben über viele Sachen diskutiert aber das Problem liegt in der Tragfähigkeit der Decke sonst hätten Wartungsstege gebaut werden können. Das zweite Problem ist das auf dem Boden die Deckenhöhe nur ca. 2 Meter ist und das Dach aus Gipsplatten besteht, es kann also auch nichts daran befestigt werden. Sehr schwierig das ganze.

    Ich kann schon verstehen das der Unternehmer die Investition scheut aber das kategorisch erst mal alles abgelehnt wird ist für mich unverständlich. Hatte vorgeschlagen erst mal Bereiche an denen häufig gearbeitet wird mit einer Absturssicherung auszustatten.

    Habe gerade in der TRBS 2121 gelesen und da steht ja:

    Wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zulassen, darf auf die Anwendung von
    Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im Einzelfall nur dann verzichtet werden, wenn:

    - der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung
    durchgeführt hat

    das sagt ja eigentlich alles...


    Vielen Dank an Euch

    Hallo liebe Mitstreiter,

    in einem Unternehmen das ich betreue, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Das Problem das sich mir stellt ist dass im Produktionsbereich eine Zwischendecke vorhanden ist, auf der alle Instalationen (elektrisch, pneumatisch, Transportleitungen) vorhanden sind die auch durch die Instandhaltung gewartet werden müssen.

    Die Zwischendecke ist nach unten durch Rigipsplatten verschlossen. Es befinden sich Stege auf den Hauptwegen, aber es muss auch zwischen den Wegen gearbeitet werden. Es wurde bisher so gehandhabt das Holzbohlen ausgelegt wurden zum Arbeiten.

    Arbeitssicherheitstechnisch natürlich nicht tragbar, deswegen wurde nach einer Begehung mit einem Experten für Absturzsicherung, ein Konzept erarbeitet, bei dem die Mitarbeiter sich über Kopf in ein Seilsystem einklinken damit sie bei einem Fehltritt nicht durch die Decke sausen und fast 5 Meter abstürzen.

    Problem! Es kostet ca. 70000€ für den Produktionsbereich und wurde durch den Unternehmer mündlich abgelehnt. Er nimmt sozusagen das Risiko in Kauf das sich der Mitarbeiter verletzen kann!

    Was kann ich jetzt machen?????

    Zitat

    Ich würde als Lager einen einfachen Blechschrank vorschlagen, wenn er dann im Bodenbereich noch eine Auffangwanne hat und geerdet ist, dürfte man der aktuellen Rechtslage mehr als gut entsprechen und auch für die Zukunft gerüstet sein.

    Ich wollte mich noch mal Bedanken für Eure Hilfe!

    Also wir haben es so gemacht wie Tiefflieger es vorgeschlagen hat.

    Zigarrenhersteller :)

    Na ja das stimmt ja auch nicht ganz wenn ich z.B. den 43% Whisky erwärme brennt er schon. Aber es geht ja nur um die Lagerung.
    Also müsste eine normale "gut abschließbare" Schrankeinrichtung ausreichen.


    Ps: Zx6r636 - das war mein erstes Motorrad ne Kawasaki..

    Vielleicht könnt Ihr mir mal kurz auf die Sprünge helfen.

    Ich habe das Problem das wir bei uns in der Firma für einen Teil unserer Produkte Zutaten wie z.B Rum 32%, Whisky 43% und Portwein mit 20% Alkoholgehalt Lagern müssen, und zwar in der Mengengröße von insgesamt ca. 200 Liter in Flaschen.

    Jetzt wurde ich beauftragt eine passende Lagermöglichkeit zu finden und habe gerade einen Knoten im Kopf.

    Da ich mir ja keine Daten aus einem Sicherheitsdatenblatt ziehen kann gehe ich mal von den Alkoholgehalten der einzelnen Sorten aus, und kann daraus erkennen das es ja im Grunde brennbare Flüssigkeiten sind.
    Heißt das ich brauche für die Lagerung der Menge einen Gefahrstoffschrank oder reicht einen Lagerung in normalen Schränken aus?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    ^^

    -3°C damit hätte sich das wohl erledigt.

    Wir haben nämlich gerade das Problem bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes.

    Der Raum wird nur genutzt zum mischen von Stoffen/Aromen die leicht- bzw entzündlich sind.

    Ein 20facher Luftwechsel mit Absaugung vom Boden, sowie ein Potentialausgleich ist vorhanden.

    Aber das Problem sind die Installationen im Raum bzw. die Geräte die Vorhanden sind die nicht Ex-Geschützt vorliegen bzw. auch nicht käuflich zu erwerben sind. Deswegen sind wir auf der Suche nach Lösungen um aus dem Ex Bereich herauszukommen bzw. die Zonen zu verkleinern.

    Hallo,

    ich habe glaube ich gerade einen Knoten im Kopf und brauche mal Eure Hilfe.

    Gehen wir mal davon aus das in einem Raum Ethanol (Flammpunkt 12°C) mit einem anderen Stoff gemischt wird. Durch den Mischvorgang entsteht ja ein Gas- Luftgemisch das unter bestimmten Umständen eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.

    Wenn ich jetzt den Raum dauerhaft unter die Temperatur des Flammpunktes klimatisiere. Ist dann dieser Raum noch als Ex-Bereich anzusehen?


    Vielen Dank schon mal an Euch.

    Erst mal vielen Dank für Eure Hilfe!

    Wir haben uns jetzt so geeinigt das wir unsere Versandmitarbeiter, die auch die LKW´s beladen, in Ladungssicherung weitergebildet werden (bei unserer BG). Desweiteren gibt es jetzt eine Checkliste wo alle relevanten Punkte zur Ladungssicherung abgearbeitet werden und zu guter letzt werden noch Fotos von der Ladung angefertigt.

    Man kann vlt. nicht alles damit abdecken, aber es ist schon mal ein Fortschritt.

    Grüße aus Königslutter

    Hallo,

    wir hatten gestern unsere ASA Sitzung und da ist das Thema Ladungssicherung und Haftung durch uns als Versender aufgekommen und wir haben keinen richtigen Konsens zum Thema gefunden.

    Unser Betriebsarzt meinte es müssen in der Firma Mitarbeiter die mit dem versenden von Waren beauftragt sind ausgebildet werden zur Fachkraft für Ladungssicherung??? Gibt es so etwas oder meinte er eine allgemeine Ausbildung in Sachen Ladungssicherung.

    Desweiteren wo liegt die Haftung, wer Prüft die ordnungsgemäße Ladungssicherung, was muss Dokumentiert werden beim Verladen?

    Schon mal vielen Dank an Euch.

    Hallo aba,

    Sandstrahlen mitten in der Halle..da muss es ja aussehen wie sa...Das würde ich noch mal genau hinterfragen!
    Ich kenne es so dass der Bereich wo freigestrahlt wird, zumindest ein Raum ist der zu den umliegenden Bereichen kein Kontakt hat und mit einer Be- und Entlüftung (Absaugung) versehen ist.

    Ansonsten halte ich es für sehr gefährlich!!

    Oder meinst du eine Strahlkabine, das kann ich jetzt nicht genau herauslesen?

    Grüße