LAgerung von Gefahrstoffen in Logistiklagern

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  • Hallo zusammen,

    ich habe bei diesem Thema einen Knoten im Kopf und brauche Eure Hilfe.

    Ich habe z.B ein Produkt (Elektro Rasierer) bei dem eine Reinigungsflüssigkeit 170ml leichtentzündlich mit dem Produkt zusammen Verpackt ist. Wenn ich dieses Produkt nach TRGS 510 betrachte müsste es ab einer Gesamtmenge über 20 Liter in einen Sicherheitsschrank??? Ist das so, oder bin ich auf dem falschen Dampfer.

    Danke schon mal für Eure Info´s

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

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  • Hallo allerseits,

    die 20 kg beziehen sich auf die "Vorhaltung" außerhalb von Lagern.

    • Werden die 20 kg überschritten, so ist von „Lagern“ die Rede – hiernach werden die Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3 der TRGS 510 erforderlich.
    • Weitere Schutzmaßnahmen und Vorschriften, nämlich Nr. 5, Nr.6 und Nr. 12 sowie Anlagen 2,3 und 5 der TRGS 510 müssen eingehalten werden, wenn die Mengen höher 200 kg sind

    Sicherheitsschrank geht natürlich immer ;)
    Spaß beiseite: Es gibt also 3 Stufen: 1. Vorhalten, 2. Lagern (bis 200 kg), 3. Lagern > 200 kg. Ein Sicherheitsschrank wird dann erforderlich, wenn die o.g. Bedingungen nicht eingehalten werden können (oder unwirtschaftlich sind - was auch immer).

    3 Mal editiert, zuletzt von plerzelwupp (26. Oktober 2017 um 13:50)

  • Sicherheitsschrank ist nicht unbedingt erforderlich, wie ja bereits erwähnt.
    In Deinem Lager musst Du allerdings die Bemerkung 5 der Zusammenlagerungstabelle aus Kapitel 7 der TRGS 510 beachten. Dort steht: "Materialien, die ihrer Art und Menge nach geeignet sind, zur Entstehung oder schnellen
    Ausbreitung von Bränden beizutragen, wie z. B. Papier, Textilien, Holz, Holzwolle, Heu, Stroh, Kartonagen, brennbare Verpackungsfüllstoffe, dürfen im Lagerabschnitt nicht gelagert werden, sofern sie nicht zur Lagerung und dem Transport eine Einheit mit den ortsbeweglichen Behältern bilden."

    => Deine Kartons mit Rasierer dürfen somit nicht neben den Paletten mit dem Kopierpapier gelagert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.