Beiträge von plerzelwupp

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    Ich schließe mich den Vorrednern an:

    • Wenn in die Handschuhe was eindringt, dann stellt sich die Frage, ob die richtigen Handschuhe gewählt wurden.
    • Weiterhin könnten ggf. Baumwollunterhandschuhe angezogen werden.
    • Auf jeden Fall sollte der Betriebsarzt eingebunden werden.
    • Überdies bieten die Unfallkassen in aller Regel Unterstützung an - bei uns sogar proaktiv, sobald entsprechende Berufskrankheiten angezeigt werden - insbesondere i.V.m der Haut. Da gibt es in aller Regel Unterstützung.

    Hallo allerseits,

    die 20 kg beziehen sich auf die "Vorhaltung" außerhalb von Lagern.

    • Werden die 20 kg überschritten, so ist von „Lagern“ die Rede – hiernach werden die Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3 der TRGS 510 erforderlich.
    • Weitere Schutzmaßnahmen und Vorschriften, nämlich Nr. 5, Nr.6 und Nr. 12 sowie Anlagen 2,3 und 5 der TRGS 510 müssen eingehalten werden, wenn die Mengen höher 200 kg sind

    Sicherheitsschrank geht natürlich immer ;)
    Spaß beiseite: Es gibt also 3 Stufen: 1. Vorhalten, 2. Lagern (bis 200 kg), 3. Lagern > 200 kg. Ein Sicherheitsschrank wird dann erforderlich, wenn die o.g. Bedingungen nicht eingehalten werden können (oder unwirtschaftlich sind - was auch immer).