Ich hätt`da gern nochmal `ne Frage:
Ausgangssituation:
Eine Firma mit sehr weitläufigem Betriebsgelände verfügt über einen Zugang für Fußgänger. Von dort sind es je nach Betriebsteil einige hundert Meter Fußweg bis zum Arbeitsplatz.
Wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit von Gebäude A zum Gebäude B geht und dabei auf dem Gelände stürtzt ist das ein Arbeitsunfall. Hoffe Ich zumindest!
Wenn ein Mitarbeiter morgens aus dem Bus steigt, den Personalzugang nutzt und unmittelbar dahinter stürtzt noch bevor er seinen Schreibtisch erreicht ist das was ...?
Und 2. Frage: ist es dabei wichtig, ob die "Stempeluhr" am Personaleingang genutzt wurde oder ob der Mitarbeiter erst in dem Gebäude "stempelt" in dem er seinen Schreibtisch hat?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß
DerStefan