Wegeunfall oder Arbeitsunfall

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  • Ich hätt`da gern nochmal `ne Frage:

    Ausgangssituation:

    Eine Firma mit sehr weitläufigem Betriebsgelände verfügt über einen Zugang für Fußgänger. Von dort sind es je nach Betriebsteil einige hundert Meter Fußweg bis zum Arbeitsplatz.

    Wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit von Gebäude A zum Gebäude B geht und dabei auf dem Gelände stürtzt ist das ein Arbeitsunfall. Hoffe Ich zumindest!

    Wenn ein Mitarbeiter morgens aus dem Bus steigt, den Personalzugang nutzt und unmittelbar dahinter stürtzt noch bevor er seinen Schreibtisch erreicht ist das was ...?

    Und 2. Frage: ist es dabei wichtig, ob die "Stempeluhr" am Personaleingang genutzt wurde oder ob der Mitarbeiter erst in dem Gebäude "stempelt" in dem er seinen Schreibtisch hat?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • Ich "denke" dass es wenn er sich bereits auf dem Betriebsgelände befindet um einen Arbeitsunfall handelt. Aber genau kann dir das eventuel deine Berufsgenossenschaft beantworten.

  • Wenn der MA stempelt, dann beginnt seine Arbeitszeit!
    Unfall vor dem stempeln "Wegeunfall"
    Unfall nach dem stempeln "Arbeitsunfall"

    Aber das ist meine Meinung .... eine Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger (BG, UK ....)

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • ist ein Arbeitsunfall.

    Stempeln ? Steht das in der Defintion der BG ? NEIN also auch Arbeitsunfall. Der Wegeunfall beginnt mit dem ersten Schritt aus der Haustür (nicht Wohnungstür) bis zum Betriebsgelände, danach Arbeitsunfall (ausgenommen der erste Schritt in der Kantine bis zum Verlassen derselbigen) mitversichert als Wegeunfall der erste Gang im Monat zum Geldausgabeautomaten und Umwege durch Bildung von Fahrgemeinschaften.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

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    • Offizieller Beitrag

    hallo Stefan,

    ich sehe das so:

    - der weg ab verlassen der haustür bzw. des hausgrundstückes (hier verantwortung des hauseigentümers) bis zur betriebsgrenze (hier verantwortlich der betrieb) gilt als wegeunfall

    - wege innerhalb des betriebes sind arbeitsunfälle bzw. dienstwegeunfälle.

    Hier noch was zum nachlesen:

    http://www.bgbau.de/die-bg-bau/unfall/dienstw-u

    http://www.bghm.de/arbeitsschuetz…und-fahren.html

    http://www.kripahle-online.de/unterricht/wp-…nfallfolgen.pdf

    http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bverwg030029.htm

    bedienen der stechuhr ist m.e. nicht relevant, sondern die zuständigkeit für den unfallort

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hi...

    aus meiner Zeit bei der Chemie kenne ich noch die Regelung (vor allem für Betriebsmitarbeiter, die Arbeitskleidung tragen): Weg bis zur Umkleide ist ein Wegeunfall, zwischen Umkleide und Arbeitstelle ist ein Arbeitsunfall. Und auf dem Heimweg entsprechend umgekehrt. Die Regelung mit dem Ein-/Ausstempelen kenne ich auch so wie bereits geschildert: sobald eingestempelt wurde beginnt diue Arbeitszeit. somit sind Wege ab der Stempeluhr bzw. bis zur Stempeluhr auf dem Heimweg als Arbeitunfall betrschtet worden.
    Alle Wege die sich während er Arbeit ergeben haben mit dem Weg von / zur Arbeit nichts zu tun und erfüllen damit der Definition des Wegeunfalls nicht, sind somit zwangsläufig Arbeitsunfälle.

    Diese Regelug kenne ich zumindest einmal aus der Praxis, aber auch in Absprache mitr der zuständigen Berufsgenossenschaft.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wenn der MA stempelt, dann beginnt seine Arbeitszeit!
    Unfall vor dem stempeln "Wegeunfall"
    Unfall nach dem stempeln "Arbeitsunfall"

    Aber das ist meine Meinung .... eine Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger (BG, UK ....)

    Gruß Christian


    Und wenn es keine Stempeluhr gibt?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ich zitiere mal aus einem Fachartikel der BGN zum Thema Wegeunfälle:
    "Der andere Grenzpunkt ist der Ort der Tätigkeit, die Arbeitsstelle. Als Arbeitsstelle gilt das gesamte Betriebsgelände. Es beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Betriebs bzw. des Werkstores des Betriebsgeländes. "

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Ich zitiere mal aus einem Fachartikel der BGN zum Thema Wegeunfälle:
    "Der andere Grenzpunkt ist der Ort der Tätigkeit, die Arbeitsstelle. Als Arbeitsstelle gilt das gesamte Betriebsgelände. Es beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Betriebs bzw. des Werkstores des Betriebsgeländes. "


    So hatte ich das auch im Kopf, von einer Stechuhr habe ich in diesem Zusammenhang noch nie was gelesen.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • "Grenze ist die Aussentür der Beschäftigungsstätte" genau die Aussage hat mir gefehlt. Ich hatte noch die "Ab Haustür bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes"-Definition im Kopf.

    Und Arbeitsplatz wäre ja dann der Schreibtisch im Gebäude gewesen.


    Danke an alle, und die teils unterschiedlichen Meinungen zeigen ja, das es nicht nur mir entgangen ist wie die Regelung genau aussieht.


    Gruß

    DerStefan

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