Arbeitsunfall beim Weg zum Bäcker

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  • Hallo,

    folgendes Passiert:

    Mitarbeiterin läuft in ihrer Mittagspause zum ortsansässigen Bäcker um sich was zu essen zu holen.

    Auf dem Weg dorthin stürzt sie so unglücklich dass sie noch am gleichen Tag operiert werden muss (Schleimbeutel entfernt)

    Hat jetzt ne Schiene vom Knöchel bis zur Hüfte.

    Frage: Ist dass ein Arbeits/Wegeunfall????


    Bitte um Antwort

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hi..

    ganz klar: nach gängigem Regelwerk ist der weg zurPause eine versicherte Tätigkeit, wie der Weg von / zur Arbeit.
    Die Mittagspause selbst wiederurum ist "privatvergnügen".

    wie viel oder wenig sinn auch immer das machen mag, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hi..

    ganz klar: nach gängigem Regelwerk ist der weg zurPause eine versicherte Tätigkeit, wie der Weg von / zur Arbeit.
    Die Mittagspause selbst wiederurum ist "privatvergnügen".

    wie viel oder wenig sinn auch immer das machen mag, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.


    Und dass bedeutet???

    Ist der Weg zum Bäcker während der Pause versichert oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Ich denke das kann dir hier die BG am ehesten beantworten. Bei Wegeunfällen ist das immer ein heikle Geschichte. Es reicht schon ein kleiner Umweg dass es kein Wegeunfall mehr ist.

  • Hallo,

    wenn der Mitarbeiter z. B. von seiner Werkhalle zu einem Pausenraum laufen muss um seine Pause zu machen --> Versichert

    wenn der MA zu Bäcker läuft, weil er sich nichts mitgebracht hat --> nicht versichert

    (oder ist kein Pausenraum vorhanden und ist der Bäckerladen offiziell der Pausenraum?)


    MFG EZ

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  • Hallo Schmeiss

    Es ist ein Wegeunfall weil die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.
    (Quelle BGETEM Impuls Ausgabe 1/2013)

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Es ist ein Wegeunfall weil die Wege zum und vom Essensplatz ...

    Fast richtig: "Wegeunfall" ist ein belegter Begriff
    http://www.bgrci.de/rehabilitation…n/wegeunfaelle/
    und gilt nur für den Weg zur oder von der Arbeit. Daher handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
    Für den Mitarbeiter ist das gleichgültig, aber wichtig für den Unternehmer, denn Wegeunfälle gehen nicht in das Beitragsberechnungsverfahren ein.

    Beim geschilderten Eingangsfall handelt es sich daher um einen Arbeitsunfall.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (30. Januar 2013 um 14:41) aus folgendem Grund: 1. Verknüpfung auf Begriffserklärung 2. Stil

  • @ a.r.ni

    Hast Recht a.r.ni habe mich da von den vielen Wegen ablenken lassen

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • ... habe mich da von den vielen Wegen ablenken lassen

    ... ging mir auch so, bis ich mal ein längeres Gespräch mit der Rechtsabteilung einer BG hatte ... 8o

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • wenn der Mitarbeiter z. B. von seiner Werkhalle zu einem Pausenraum laufen muss um seine Pause zu machen --> Versichert


    richtig.

    Zitat

    wenn der MA zu Bäcker läuft, weil er sich nichts mitgebracht hat --> nicht versichert


    falsch

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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  • ...............wenn denn der Bäcker die offizielle Pausenkantine wäre, ja.

    Doch das dürfte wohl nicht sein, also kein AU.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • wenn denn der Bäcker die offizielle Pausenkantine wäre, ja.

    Doch das dürfte wohl nicht sein, also kein AU.


    Hallo Sifas,

    wenn das Wörtchen wenn nicht wär,...

    Ob das so sein dürfte, ist reine Spekulation. Hier spielt auch die gelebte betriebliche Praxis eine Rolle.
    Was nützt ein Pausenraum, wenn 80% der Mitarbeiter seit Jahren (reine Spekulation 8) ) zum Bäcker gegenüber gehen?

    Auch hier gilt wieder: Entscheiden wird zuerst einmal die BG/UK. Und dann kommt der Instanzenweg. :huh:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ...............wenn denn der Bäcker die offizielle Pausenkantine wäre, ja.

    Doch das dürfte wohl nicht sein, also kein AU.


    Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass eine Pausenkantine benutzt werden muss.
    Wie von anderen bereits erwähnt wird wohl die BG hier entscheiden müssen ob sie den Unfall anerkennt. Relevant hierbei dürfte sein, ob der Bäcker schon öfters aufgesucht wurde, oder ob er hier nur als Argument vorgeschoben wird. Könnte ja sein, der MA wollte in der Mittagspause zum nächsten Blödmarkt und das aktuelle Birnen-Handy besorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... Relevant hierbei dürfte sein, ob der Bäcker schon öfters aufgesucht wurde, oder ob er hier nur als Argument vorgeschoben wird. Könnte ja sein, der MA wollte in der Mittagspause zum nächsten Blödmarkt und das aktuelle Birnen-Handy besorgen.

    Guter Hinweis! :thumbup:
    Ich sage meinen Schützlingen: "Wenn ihr nichts zum Essen geholt habt, sondern etwas anderes, dann schmeißt es beim Unfall möglichst weit weg." :D :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Es ist ein Wegeunfall weil die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.
    (Quelle BGETEM Impuls Ausgabe 1/2013)


    Ein schöner Hinweis aber so sieht es die BG ETEM. Das muss noch lange nicht für andere BGn gelten. Wenn es sich um einen AU handelt (was auch meine Meinung ist), wie ist es denn dann in einer betreibseigenen Kantine, die verpachtet ist geregelt? Dort geht der MA auch hin, um sich sein "Bütterchen" zu beschaffen. Wenn ihm jetzt in der Kantine etwas passiert, kann man ja auch net einfach sagen, dass es sein Privatvergnügen war. Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und die kann der AN selber gestalten, um eine Erholung zu erlangen oder eben Nahrung zu sich zu nehmen. Wie er dieses macht und wo, bleibt ihm überlassen. Die Pausenzeit gehört dem AN und findet während der Beschäftigungszeit statt. Der AG darf auch nicht einfach so dem AN verbieten, während der Pause das Betriebsgelände zu verlassen. Das wäre rechtswidrig (Ausnahmen jetzt mal ausgeblendet).
    Interessant wäre jetzt bei der ganze Diskussion, was wäre, wenn ein AN für die gesamte Abteilung die Pizza holt. Also wenn der Bäckergang nicht als Arbeitsunfall zählt, zählt dann die Beschaffung von Gerichten nur dann als Arbeitsunfall, wenn der AN die Pizza für den Abteilungsleiter oder den Chef mitbringt? Natürlich nicht. Also Arbeitsunfall ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Jens, warum machst Du mir an meinem letzten freien Abend in diesem Monat so viel Arbeit?
    :cursing:

    Ein schöner Hinweis aber so sieht es die BG ETEM. Das muss noch lange nicht für andere BGn gelten.

    Doch, da sind die sich meines Wissens einig, weil sich das aus dem SGB und zahlreichen Gerichtsurteilen ergibt.

    Zitat

    Wenn es sich um einen AU handelt (was auch meine Meinung ist), wie ist es denn dann in einer betreibseigenen Kantine, die verpachtet ist geregelt? ...

    Das ist ganz klar geregelt: der Weg zur Kantine ist BG-versichert bis zum Durchschreiten der Kantinentür, der Aufenthalt dort ist nicht über die BG versichert, sondern über die Betriebshaftpflichtversicherung des Kantinenpächters (in den meisten Fällen also der des eigenen Betriebes).

    Zitat

    Der AG darf auch nicht einfach so dem AN verbieten, während der Pause das Betriebsgelände zu verlassen. Das wäre rechtswidrig (Ausnahmen jetzt mal ausgeblendet).

    Das ist ein guter und wichtiger Hinweis: weil Unfälle während der Pause nicht als Wegeunfälle gelten, sondern als Arbeitsunfälle, die auf die BG-Beiträge Einfluss haben, verbreiten einige Unternehmer fälschlicherweise, dass der Betrieb / das Betriebsgelände während einer Pause nicht verlassen werden darf ...

    Zitat

    Interessant wäre jetzt bei der ganze Diskussion, was wäre, wenn ein AN für die gesamte Abteilung die Pizza holt.

    Das muss man nicht diskutieren, denn hier gibt es eine entsprechende Rechtsprechung:
    "(BG-)Versichert ist ausnahmsweise der Weg außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln, wenn diese zwecks Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dienen; während des Einkaufs besteht kein (BG-)Versicherungsschutz."
    Dies gilt auch für für eine "Sammelbestellung", zumal dann auch argumentiert werden kann, dass die Nahrungsbeschaffung eine dienstliche Angelegenheit darstellt 8o

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Ok... Danke für die Einwände.
    Ja. Das mit dem Verbot des Verlassen des Betriebsgeländes kenne ich zu genüge. Und es wird immer wieder durchgekaut. Klar gibts Ausnahmen davon, z. B. bestimmte Bereitschaftszeiten auch innerhalb der Pausen etc. aber das ist dann ja mal was ganz anderes. Da der AN die Ausgestalltung selber machen darf, darf ihm eben auch kein AG verbieten das Gelände zu verlassen. Oder gar verhindern (was wohl auch schon vorgekommen sein soll) Da reden wir dann schon über einen vermeintlichen Straftatbestand aber das sind dann ja ganz wenige Fälle. Da wurde dann ja auch mit frsitloser Kündigung etc gedroht.
    Na ja. Also. Danke nochmal für die Hinweise :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Wie war denn die Ausgangslage? :?:

    Arbeit -> Pause -> Gelände verlassen zum Bäckergang! Was hat das mit der Arbeit zu tun, sprich mit einem versicherten Unfall? Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, direkt, das ist ok. Ob jetzt hier irgendetwas reingebaut wird oder nicht ist doch peng. Bleibt doch bei der Sachlage. :thumbup:

    Wenn ich bereits zu Hause bin und mir dann hinterher ein Bein breche ist das auch kein Arbeitsunfall, weil meine Müdigkeit durch die Arbeitsleistung gekommen ist?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (1. Februar 2013 um 05:59)

  • Ob jetzt hier irgendetwas reingebaut wird oder nicht ist doch peng.


    Wo liegt Dein Problem?

    Zitat

    Wenn ich bereits zu Hause bin und mir dann hinterher ein Bein breche ist das auch ein Arbeitsunfall, weil meine Müdigkeit durch die Arbeitsleistung gekommen ist?


    Nein, der (BG-)versicherte Heimweg endet an der Haustür. Alles, was danach im Treppenhaus oder in der Wohnung passiert, fällt unter die Kategorie "Privatvergnügen".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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