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  • Hallo Zusammen,

    wo gibt es Erfahrungen im Betrieb mit dem BEM (Betriebliche Eingliederung)? ?( Würde mich freuen wenn es schon einige Erfolge zu verzeichnen gibt!

    Grüße aus Berlin

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  • Hallo!

    Im Prinzip müsste diese Erfahrung in allen größeren Betrieben vorliegen.
    Ich kenne es leider nur ohne Schonarbeitsplätze. Der Amtsarzt legt fest in welcher zeitlichen Abfolge eine verminderte Arbeitsfähigkeit bis zum vollen Einsatz gestaffelt wird. In der Regel geht man wohl von 50 % bis innerhalb eines halben Jahres auf wieder 100 % aus.
    Die Wiedereingliederung passiert bei vollem Lohn.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo!

    Im Prinzip müsste diese Erfahrung in allen größeren Betrieben vorliegen.
    Ich kenne es leider nur ohne Schonarbeitsplätze. Der Amtsarzt legt fest in welcher zeitlichen Abfolge eine verminderte Arbeitsfähigkeit bis zum vollen Einsatz gestaffelt wird. In der Regel geht man wohl von 50 % bis innerhalb eines halben Jahres auf wieder 100 % aus.
    Die Wiedereingliederung passiert bei vollem Lohn.

    Grüße
    Flügelschraube


    Das ist Wiedereingliederung und hat mit BEM relativ wenig zu tun IMHO.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin zusammen,

    macht mich doch bitte mal schlau. Soweit ich weiß, ist das BEM noch nicht sehr lange gesetzlich vorgeschrieben. Demnach kann ich nachvollziehen, dass hier bis jetzt kaum jemand geantwortet hat. (Ich hab ja selber auch nur eine Frage). Bei uns ist das BEM (seit kurzem) in der Personalabteilung angesiedelt. Da die dort Beteiligten sehr großen Wert auf Datenschutz legen, habe ich als kleine SiFa kaum Einblick, wobei ich dort für mich schon mögliche Handlungsanlässe, z. B. bei Feststellung von Berufskrankheiten, sehe.

    Wie könnte man dort mitwirken?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Das ist Wiedereingliederung und hat mit BEM relativ wenig zu tun IMHO.


    Genau das ist gemeint: :rolleyes:
    Das BEM ist die gesetzliche Pflicht aus dem SGB IX. Jeden Mitarbeiter der 6 Wochen im Stück oder in mehreren Etappen im Jahr krank soll angeschreiben werden. In diesem Anschreiben wird ihn gefragt ob seine Krankheit im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Die Frage die hier im Vordergrund steht heißt "wie geht es Dir - wie kann Dir geholfen werden".
    Wer Hilfe braucht kann sie hier einfordern. Dazu sind erfahren und ausgebildete Kollegen im Team. Wer eine ausgeheilte Krankheit hat oder wer meint er braucht keine Hilfe an und mit seinem Arbeitsplatz der braucht dies nur –ohne Angabe der Krankheit – kundtun. Dafür gibt es auf dem Antwortbogen ein dementsprechendes Feld zum Ankreuzen. Sollte jemand vergessen haben dieses Schreiben zu beantworten bekommt er auch noch ein zweites und ein drittes Schreiben.
    Das BEM-Team untersteht der Schweigepflicht.

    Und ich wollte wissen, ob es da schon Erfahrungsergebnisse in anderen Firmen gibt und ob es überhaupt angenommen wird! ?(

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  • Guten Morgen zusammen.

    Bei uns im Unternehmen ist BEM auch ganz neu eingeführt worden. Es wurde als erstes ein BEM-Ausschuss gegründet. Dieser setzt sich zusammen aus, Personalabteilung (verschiedene Personalreferenten), Betriebsrat, Betriebsarzt, SiFa, Schwerbehindertenvertretung so wie
    einzelne Führungskräfte aus allen Bereichen des Unternehmens. Dieser Personenkreis wurde dann von einem externen Trainer (Krankenkasse) im führen von sogenannten BEM-Gesprächen geschult.
    Vom Ablauf her ist es eben so wie hier schon angesprochen wurde, alle MA die übers Jahr 6 Wochen am Stück oder in Etappen krank waren werden angeschrieben.
    Ihnen wird ein Gespräch angeboten in welchem herausgefunden werden soll wie man ihre Situation verbessern kann.
    Dabei steht es dem MA frei sich die Gesprächspartner aus dem BEM-Ausschuss selbst auszuwählen.
    Vielen MA ist z.B. wichtig das sie nicht mit ihrem Vorgesetzten sprechen wollen. Deswegen bekommt man ohne BEM-Gespräche viele Umstände gar nicht mit.
    Wir machen das jetzt seit ca. einem Jahre und es lässt sich sehr positiv an. Es konnten so schon viele Probleme gelöst werden, welche sonst nie ans Licht gekommen wären.

    Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

    Schöne Grüße
    Daniel


  • Genau das ist gemeint: :rolleyes:
    Das BEM ist die gesetzliche Pflicht aus dem SGB IX. Jeden Mitarbeiter der 6 Wochen im Stück oder in mehreren Etappen im Jahr krank soll angeschreiben werden. In diesem Anschreiben wird ihn gefragt ob seine Krankheit im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Die Frage die hier im Vordergrund steht heißt "wie geht es Dir - wie kann Dir geholfen werden".
    Wer Hilfe braucht kann sie hier einfordern. Dazu sind erfahren und ausgebildete Kollegen im Team. Wer eine ausgeheilte Krankheit hat oder wer meint er braucht keine Hilfe an und mit seinem Arbeitsplatz der braucht dies nur –ohne Angabe der Krankheit – kundtun. Dafür gibt es auf dem Antwortbogen ein dementsprechendes Feld zum Ankreuzen. Sollte jemand vergessen haben dieses Schreiben zu beantworten bekommt er auch noch ein zweites und ein drittes Schreiben.
    Das BEM-Team untersteht der Schweigepflicht.

    Und ich wollte wissen, ob es da schon Erfahrungsergebnisse in anderen Firmen gibt und ob es überhaupt angenommen wird! ?(


    Ah jetzt ja, bei uns im Betrieb wird unter Wiedereingliederung der vom Arzt ausgefüllte Schein verstanden. Wo dann festgelegt wird, in welchen Schritten die Arbeitszeit gesteigert werden soll.

    Insofern ist das für mich der gängige Sprachgebrauch. Und da umfasst BEM eben sehr viel mehr.
    Werde wohl die Nomenklatur für mich anpassen müssen...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo zusammen.

    Hier bei uns ist das BEM in Punkto Kostenstelle beim Personalwesen angegliedert.

    Wenn jemand wieder eingegliedert werden soll, gehen i.d.R. Betriebsarzt, BR, ein Eingliederungsbeauftragter und ich als FaSi daran den zukünftigen Arbeitsplatz zu planen.

    Dann werden Vorschläge & Empfehlungen in Richtung Kostenstellenverantwortlichem ausgesprochen und der Eingliederungsbeauftragte sorgt dafür, dass für benötigte Arbeits-/ oder Hilfsmittel entsprechende Förderanträge gestellt werden (jetzt grade aktuell ein höhenverstellbarer Schreibtisch ). Wenn der Mitarbeiter dann seine Tätigkeit aufnimmt, hält der Betriebsarzt sowie der Eingliederungsbeauftragte Kontakt zum Betroffenen und begleitet ihn/sie über die Zeit der Eingliederung.

    Vieles von dem was dabei zu erledigen ist, fällt nicht wirklich in das Aufgabengebiet einer FaSi, aber einiges eben doch.


    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Moin,

    immer wieder spannend, hilfreich und arbeitschaffend was ich hier lese.


    Wer hat Erfahrung mit BEM in Unternehmen <80 Mitarbeiter?

    Wir haben keine Interessenvertretung, keinen BR, keine Schwerbehindertenvertretung. Wir haben aber Mitarbeiter, die durchaus länger als 6 Wochen krank sind/waren. (Nie durch Arbeitsunfall und vermutlich (bin ja kein BA :D ) auch keine arbeitsbedingte Ursache.)

    Die Frage die hier im Vordergrund steht heißt "wie geht es Dir - wie kann Dir geholfen werden".
    Wer Hilfe braucht kann sie hier einfordern. Dazu sind erfahren und ausgebildete Kollegen im Team.


    Die Frage kann ich nachvollziehen, brauche aber nicht viel Phantasie um die Reaktionzu kennen, wenn ich bei uns auf §84(2), SGB-IX aufmerksam mache. Und dann auch noch ein Team und auch noch ausgebildete.....

    Dabei steht es dem MA frei sich die Gesprächspartner aus dem BEM-Ausschuss selbst auszuwählen.
    Vielen MA ist z.B. wichtig das sie nicht mit ihrem Vorgesetzten sprechen wollen.


    .... oder ein Ausschuss (der wievielte ist das dann?) ..... benötigen wir dann auch noch einen Beauftragten (wäre der 78. oder so)?


    Bin ratlos wie ich vorgehen soll und auch etwas besorgt eine Lawine loszutreten. Daher nochmals die Frage: Wie händelt ihr BEM in kleineren Firmen?

    Werde erst einmal unserem Personaler eine Mail mit Hinweis aufs SGB schicken (und 30 sec. später wird mein Telefon klingeln ... "was müssen wir tun?"


    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

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  • BEM- natürlich haben wir das (nur noch nicht entsprechend auf Papier; das vorhandenen ist wenig aussagekräftig...).
    Aktuell bin ich dabei, eine Verfahrensanweisung und einen Ablaufplan zu erstellen, der dann von entsprechender Stelle genehmigt werden muss.
    Es wird so ablaufen, das die "AU-Zeitkontrolle" durch die Personalabteilung erfolgen wird.
    Wer dann alles mit in der BEM-Gesprächsgruppe sein wird, ist noch nicht so ganz entschieden.

    Was ich allerdings bisher in den hier getroffenen Aussagen nicht gefunden habe, ist ein verweis auf die errechnung der AU-Zeit.
    Hier geht es nicht um das Kalenderjahr sondern immer fortlaufend um den Zeitraum von 12 Monaten!

    Gerne gebe ich meine Infos weiter bzw. kann euch Ardessen zur Beschaffung von (in meinen Augen) gutem Infomaterial geben.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Hilfestellung zur Installation eines BEM-Prozesses geben auch Rentenversicherung, Krankenkassen, BGs und Gewerkschaften. Bei genauerer Internetrecherche finden sich auch sehr schnell Lösungsansätze für kleinere Betriebe.
    Der Geschäftsleitung muss klar sein das unabhängig von der Betriebsgröße jeder Arbeitgeber in der Pflicht steht das Thema aufzugreifen. Wenn die Geschäftsleitung das begriffen hat muss jemand benannt werden der sich für die Umsetzung verantwortlich zeichnet.
    Diesen Jemand sollte man dann ganz zügig auf ein entsprechendes Seminar schicken. Wenn dieser Anfang gemacht ist findet sich alles weitere automatisch.

    Schöne Grüße
    Daniel

  • Hallo zusammen,

    vom LWL gibt es eine gute Hilfestellung mit Ablaufdiagramm und Beantwortungen von Fragestellungen.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hier die von uns vor kurzem abgeschlossene BV zum BEM.

    Betriebsvereinbarung zur Durchführung des BEM inkl. Anlagen 22.10.12 finablankol.doc

    Vielleicht hilft sie. Insbesondere empfehle ich die Anhänge. (obwohl Formatierung nicht optimal)

    Dann gibt es noch z.B.:
    BEM Materialsammlung
    Boeckler Arbeitspapier 199
    oder
    Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Sowie diverse weitere Dokumente bei den Integrationsämtern etc. Google hilft (oder auch Bing oder auch Yahoo oder auch was weiß ich)

    LG
    Arne

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

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    • Offizieller Beitrag

    Hier noch ein paar erfahrungen aus unserer BEM-arbeit:

    - die BEM-gruppe sollten nicht aus dem bereich der personalabteilung, geschäftsführung oder verantwortlichen leiter stammen

    - in der BEM-gruppe sollten personen sein, zu denen die anderen mitarbeiter vertrauen haben

    - auch deshalb sollte es mindestens je einen männlichen und einen weiblichen BEM-mitarbeiter geben (vertraulichkeit)

    - einschlägige schulung der BEM-gruppe

    - erstellen einer innerbetrieblichen „dienstanweisung“ für die arbeit des BEM

    - intensive kommunizierung des BEM und seiner erfolge (anonymisiert) z.b. in der mitarbeiterzeitung, auf dienstberatungen, im ASA, auf personalversammlungen usw.

    - bereitstellung von mitteln für die arbeit

    - intensive kontakte zu sifa, BA, BG, rentenversicherungsträgern, krankenkassen, gewerkachaften, reha-einrichtungen, ärzten usw.

    Die LWL-Handlungsanleitung (link von K-Prinz) ist m.e. sehr gut. :thumbup:


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)