Liebe SiFas!
Der Vorgesetzte muss die Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen.
Die Sifa´s müssen ihn beraten.
Was aber, wenn der Vorgesetzte gegenteilig zur Beratung entscheidet?
Oder wenn er die Gefährdung total anders einschätzt?
Habt ihr solche Fälle schon erlebt?
Beispiel 1: Der Vorgesetzte entscheidet, die Mitarbeiter bedürfen bei der Schneeräumung keiner Spikes, da „sie ja vor sich streuen und somit auf abgestumpften Boden treten.“
Beispiel 2: Der Werkstattmeister entscheidet, dass die Mitarbeiter keine Schutzbrillen ständig tragen müssen, obwohl es in der Werkstatt üblich ist, mittels Druckluft z.B. Späne von bearbeiteten Werkstücken zu blasen. „Nur der unmittelbar Beschäftigte muss eine Schutzbrille tragen. So weit (bis zu anderen Arbeitsplätzen) fliegen die Späne nicht.“
Noch eine Anmerkung: Meines Erachtens sind im Zuge der „Deregulierung“, d.h. durch den Wegfall konkreter Vorgaben, für solche Auffassungen, Einschätzungen oder wie man es benennen mag, Tür und Tor geöffnet. Mit noch ein paar intellektuellen Wendungen wird dann daraus eine Einschätzung, dass keine Gefährdung vorliegt.
Gruss
ralph