Wer bezahlt die Bildschirmbrille?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Frage: Eine Kollegin, die ausschließlich am Computer arbeitet, hat sich aufgrund zunehmender Sehschwäche einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung der Augen unterzogen. Daraufhin wurde ihr eine spezielle Bildschirmbrille verordnet, die sie jedoch nur bei der Computerarbeit tragen soll. Muss der Arbeitgeber diese Brille bezahlen?

    Antwort: Ja, nach der Bildschirmarbeitsverordnung (§ 6) muss der Arbeitgeber die Kosten für eine solche spezielle Bildschirmbrille übernehmen, wenn normale Brillen nicht geeignet sind. Voraussetzung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Augen nach G37 (berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 37 „Bildschirmarbeitsplätze“). Wird dabei die Notwendigkeit einer Sehhilfe festgestellt (G37-Bescheinigung), benötigt Ihre Kollegin zusätzlich das Rezept eines Augenarztes.

    Achtung: Die Bildschirmbrille muss dann aber auch am Arbeitsplatz verbleiben.

    Horst

  • ANZEIGE
  • Leider funktioniert der Link nicht mehr!

    Also erneut die Frage, wer und wie bezahlt die Brille wenn notwendig! Und, wie und wo kann man diese G37 Untersuchung machen bzw. gibt es da ein spezielles Formular für?

  • Hallo,

    Da kann ich aus der Erfahrung plaudern:

    Ich selbst habe seit 2 Wochen eine Bildschrimbrille, die mein Arbeitgeber bezahlt.

    Wichtig ist die G 37, der Betriebsmediziner bestätigt die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille und überweist den Mitarbeiter entweder an einen Augenarzt oder zum Optiker - ich war bei letzteren.

    Durch die Fachkraft ist der Bildschirmarbeitsplatz auszumessen und zu protokollieren. Der Optiker bzw. Augenarzt vermerkt auf diesem Protokoll die Sehstärken.

    Bei uns werden fürs Gestell 19,50 Euro erstattet. Gläser komplett.
    Die Rechnung und die Bescheinigung der Kostenübernahme des BA an den Arbeitgeber.

    das wars.

    Viele Grüße aus Frankfurt Oder
    Ramona

  • Hallo Stefan,

    Untersuchung der Sehschärfe durch eine fachkundige Person, wird dort eine Sehschwäche festgestellt, erfolgt eine Untersuchung durche einen Augenarzt oder auch Betriebsarzt der nach G 37 untersucht.
    Die Brille zahlt der Arbeitgeber.
    Brille

    sehr gute Infos

    Grüße
    awen

    Ich vergaß, bei uns werden folgende Kosten übernommen:
    € 27,50 für eine monofokale Bildschirmbrille
    € 84,70 für eine bifokale Bildschirmlesebrille

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (29. Januar 2008 um 13:11)

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen FaSi's und Fachwissende.


    Mein Chef fragt mich, welchen Zuschuss man dem Arbeitnehmer geben kann, wenn dieser eine Bildschirmbrille verordnet bekam.

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jörg,

    also bei uns werden die Brillen mit max. 110€ bezuschußt, liegen die Brillen darunter um so besser.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Grüß Dich Toni

    hm....

    wo kommt dieser Betrag her.....?

    Es muss doch irgendwie einen Anhaltspunkt geben, wie hoch die eine oder andere Brille bezuschusst wird/werden könnte......

    hm.....

    € 27,50 für eine monofokale Bildschirmbrille
    € 84,70 für eine bifokale Bildschirmlesebrille bei awen gelesen
    (wohlmöglich Zuschuss wenn Arbeitnehmer die Brille auch privat nutzt)

    € 200,00 hier im Forum gelesen

    € 110,00 und beim Toni gelesen

    kenn ja selbst keine Preise für Bildschirmbrillen

    hm....

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    die preise stammen noch vor meiner zeit als sifa, ich habe mir auch ehrlich gesagt keine gedanken darum gemacht wie dieser betrag zustande gekommen ist, vermutlich aber in zusammenarbeit mit dem BR.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Jörg,

    wir haben jetzt einen Vertrag mit einem niedergelassenen Optiker. Für das Gestell werden Kosten bis € 50,-- übernommen. Bei den Gläsern hängt es davon ab, was verordnet wurde. Bezahlt werden die verschriebenen Gläser in Kunststoff, einfach entspiegelt und nicht getönt.
    Das ganze ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

    Muster für Betriebsvereinbarungen findet man online reichlich einfach mal googeln.

    viele Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (4. März 2009 um 08:59)

  • die Kollegen bei uns , haben Sie Angebote zu der Brille geben lassen,
    nach Vergleich der vielen Angebote , haben wir uns auf 110 Euro geeinigt
    mit Zustimmung des BR

  • Hallo zusammen,
    der Zuschuss zur Brille kann auch einfach ausfallen.... Nämlich dann, wenn der AG festlegt, dass es keine Bildschirmarbeitsplätze gibt.
    So einfach kann die Welt sein... - und wieder mal viel Geld gespart.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • ANZEIGE
  • Naja, wenn er sagt ich habe keine Bildschirmarbeitsplätze, brauchen die Mitarbeiter keine Vordorgeuntersuchungen und ohne Vorsorgeuntersuchungen der Augen gibts auch nicht die Notwendigkeit der Brille. Also kein Zuschuss

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich frage doch nach, weil wir einen Bildschirmarbeitsplatz haben!
    Alle Mitarbeiter bekommen die Untersuchung G37 angeboten.

    Ein Mitarbeiter besteht, mit Recht, auf Kostenübernahme.
    Die Personalabteilung bzw. der Chef fragt mich jetzt was für ein Betrag bezahlt werden soll!
    Hm...

    Einen BR haben wir nicht.

    Ich habe schonmal in der AOK-Unterlage reingeschaut...

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • Guten Morgen,

    eine Bildschirmbrille ist PSA und die bezahlt der Arbeitgeber.

    In der Bildschirmverordnung steht:

    ...in erforderlichem Umfang eine spezielle Sehhilfe für ihre Arbeit an Bildschirmschirmgeräten zur Verfügung zu stellen...

    Was erforderlich ist entscheidet nicht der AG, die Sifa oder der Beschäftigte, sondern der Arzt. Nur bei der Fassung muss es ja nicht umbedingt Designerware sein.

    In der BGI 786 sind auch noch Infos zu finden.

    Und auch hier steht was zu den Kosten: https://sifaboard.de/www.ergo-onlin…ugen/augen3.pdf -

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Puma

  • ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    sehe ich auch so.
    Unsere Firma hat einen Firmenvertrag zu Bidschirmarbeitsbrillen mit Apollo und Fielmann.
    Aber ich denke auch kleinere Unternehmen können die jeweiligen Firmentarife von Optikern nutzen. Einfach nachfragen. Diese Sätze übernimmt der AG nach Bescheinigung eines Augenarztes oder Optikers zur Sehstärke und Bestätigung der Notwendigkeit durch den Betriebsarzt, alle Zusatzwünsche der Mitarbeiter. Unser Einkauf macht einen Auftrag und dann zu Fielmann oder apollo.
    Die Kosten für eine reine Lesebrille wird nicht übernommen. Der Sehabstand ist dabei das entscheidende.
    Fielmann z.B. hat uns jetzt die neuen Firmentarife zugeschickt und stellt ein Brillengestell zum Nulltarif. Bei Nichtgefallen eben zuzahlen.

    Freundliche Grüße

    ManaHe

  • Hallo zusammen!
    möcht das jetzt nur noch mal etwas "gerade rücken". Es geht hier keinewegs um meine Meinung, sondern um gängig Praxis in deutschen Unternehmen. (Gott sei Dank - nicht in allen) Da es keine klare Definition dafür gibt, bei welchem zeitlichen Arbeitsaufwand (es gibt nur Empfehlungen) ein Bildschirmarbeitsplatz auch tatsächlich einer ist, legt halt mancher Unternehmer fest, dass es solche halt nicht gibt. Somit findet auch keine Untersuchung durch den Arbeitsmediziner statt - und somit gibts auch keine Bildschirmbrille. Eigentlich ganz einfach.
    Eine Bildschirmbrille ist eine Sehhilfe - somit übrigens ein medizinisches Hilfsmittel, keine PSA. Diese bleibt auch Eigentum des AG.
    Das können wir als Sifa`s finden, wie wir wollen. Die Entscheidung und Verantwortung trägt der Unternehmer.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • So einfach ist das!
    Die entsprechende BG und das Gewerbeaufsichtsamt werden dem Arbeitgeber auch sagen, ob er einen Bildschirmarbeitsplatz hat.
    Gehe ich zu einem D-Arzt (Augenarzt), dieser stellt fest, da? ich bei meiner beruflichen Bildschirmarbeit erhebliche Probleme habe (Krankheitsbilder sind bekannt), meldet sich die BG automatisch und prüft.
    Eine Berufserkrankung( ist leider die Folge des Nichtstuens) zieht das gleiche Prozedere nach sich, wie ein Arbeitsunfall, auch die Gewerbeaufsicht wird automatisch informiert.
    So einfach ist das.

    Nicht zuletzt ist es Aufgabe der Sifa, auf diese Probleme hinzuweisen. Es sollte auch nicht zu schwierig sein, einen AG von der Wirtschaftlichkeit durch bessere Leistung und weniger Fehlzeiten zu überzeugen.
    Das wäre eigentlich der erste Weg!

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Brille (auch Zuzahlung) von der Steuer abzusetzen. Fällt aber nicht unter Arbeitsmittel, sondern Krankheitskosten / Sonderausgaben.

    Ciao Andreas