Hallo,
mich würde mal interessieren wir ihr eure GB aufbaut. Erfasst ihr auch Gefährdungen, bei denen die im Betrieb getroffenen Maßnahmen schon wirksam sind, oder nur die, wo noch entsprechend Handlungsbedarf besteht? Also z. B. die regelmäßigen Unterweisungen von Staplerfahrern: man könnte diesen Punkt in der GB anführen und als "wirksam" oder "erledigt" kennzeichnen, da diese Unterweisungen jährlich stattfinden. So hätte man diese Gefährdung erfasst und auch einer Prüfung unterzogen. Das Problem sehe ich nur darin, dass eine solche GB, in der die wirksamen Punkte aufgeführt werden, schnell unübersichtlich wird und so die Punkte, bei denen Handlungsbedarf besteht, leicht untergehen. Ich hoffe ihr versteht, was ich meine...
Grüße