Beiträge von Schweinchen Schlau

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    Hallo Leute,

    vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, gerade für die kritischen. Mir persönlich ist dadurch bewusst geworden, dass ich mit den Betriebsanweisungen sehr vorsichtig sein muss, damit mein Geschäftsführer nicht einfach die Hände in den Schoß legen und "fertig" rufen kann. Zumindest i
    n meinem Fall ist es sinnvoll, wenn ich mit der Veröffentlichung warte, bis der Steuerungskreis (der noch nicht gebildet ist) dies als Maßnahme beschließt.

    In der Zwischenzeit möchte ich euch die restlichen 3 BAs nicht vorenthalten. Außerdem habe ich noch den Fragebogen (Quelle: Selbsteinschätzungsbogen der Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz) auf dem die BAs aufgebaut sind und ein von mir erstelltes Excel-Auswertungstool (Psych-o-meter) mit angehangen. Letzteres ist zur Auswertung von 30 Probanden gedacht, kann aber beliebig verändert werden.

    ACHTUNG: Beim Starten des Psych-o-meters wird Excel möglicher Weise vor der Aktivierung eines Makros warnen. Das ist aber ganz harmlos und sorgt lediglich bei jedem Arbeitsschritt für eine automatische Anpassung der Zeilenhöhe (Private Sub Worksheet_SelectionChange(ByVal Target As Range) / ActiveSheet.Rows.AutoFit / End Sub). Das Ganze funktioniert aber auch ohne dieses Markro und generell ohne Programmierkenntnisse. Nur müsst ihr dann per Hand die Zeilenhöhen anpassen, wenn ihr Zeilen filtert oder sortiert.

    Soweit erstmal von meiner Seite. Sprengt euch heute Abend nichts weg, was ihr noch braucht...



    Gruß,


    Schweinchen Schlau

    Hallo Flügelschraube,

    sorry, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe: die Betriebsanweisungen sollen nicht als Ersatz für eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen dienen, sondern vielmehr die Schlüsse daraus in ein unterweisbares Format bringen. Ich hätte den Thread besser "Unterweisungen für psychische Belastungen" genannt, das wäre näher dran.

    Diskutieren wollte ich die Frage, was bei psychischen Belastungen vor allem bei "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln" und "Verhalten bei Störungen" stehen sollte. Also wie Arbeitnehmer sich durch präventives Verhalten selbst davor bewahren können, an psychischen Belastungen zu erkranken und wie sie mit Störungen umgehen können.

    Ich halte es für notwendig diesen Weg einzuschlagen, da die Diskussion um das Thema oft damit endet, dass alle mit dem Finger auf die Geschäftsführung zeigen. Zwar kann man zumindest in meiner Arbeitsstelle damit wenig falsch machen, aber ich hätte gerne am anderen Ende der Kette mündige Arbeitnehmer, die sich selbst ernst nehmen und ihre direkten Vorgesetzten auch in die Pflicht nehmen, statt immer nur zu kuschen und darauf zu warten, dass "da oben endlich mal was passiert". Zumindest ein paar...

    @Safety-Officer: Danke für den Hinweis mit dem COC, das kannte ich noch nicht. Ich würde uns aber auch nicht zu den Unternehmen zählen, die bewusst eine Unternehmenskultur vertreten.


    Gruß,

    Hallo ihr Menschenschützer,

    die psychischen Belastungen stehen seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz. Ist es damit nicht für Arbeitgeber zur Pflicht geworden, auch auf vorhandene psychische Gefährdungen hinzuweisen, nämlich durch Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen? Ich bastele gerade an 4 Stück herum: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung - analog zu den 4 Kriterien meiner Gefährdungsbeurteilung. Ob ich die Dinger hinterher auch wirklich aufhängen darf, sei mal dahin gestellt.



    Trotzdem finde ich es grundsätzlich wichtig einmal darüber nachzudenken, was in einer solchen Betriebsanweisung stehen sollte. Schließlich geht es um die richtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln um Gefahren durch psychische Belastungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Gerade in diesem Bereich ist Eigeninitiative der Arbeitnehmer eigentlich am meisten gefordert. Das soll natürlich nicht heißen, dass substituierende, technische oder organisatorische Maßnahmen überflüssig sind, im Gegenteil.

    Hat von euch schon einmal jemand sowas gemacht? Ich habe dazu bisher nichts gefunden... Im Anhang findet ihr meinen Entwurf zur Betriebsanweisung Psychische Belastungen durch Arbeitsaufgaben. ("BAD" ist der Arbeitsmedizinische Dienst und "MAV" der Betriebsrat)



    Ich würde mich über jeden Denkanstoß freuen.


    Ein frohes Rest-Weihnachtsfest,
    Schweinchen Schlau

    Hallo Leute,

    ich hab ein nützliches Formular gebastelt, was ich gerne teilen möchte. Es ist das schwerste schriftliche Geschütz in meinem Arsenal und hat eine nahezu nuklare Abschreckungswirkung. Es ist das Formular zur "Entlastung der Fachkraft für Arbeitssicherheit / des Betriebsarztes" und folgender Maßen aufgebaut:

    • Thema
    • Vorschlag der FaSi / des Betriebsarztes
    • Gründe den Vorschlag abzulehnen
    • Ort, Datum, Unterschrift

    Und dann meine Lieblingsstellen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §8: Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde :)

    1)
    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.

    (3) Können sich Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Leiter des Betriebs nicht verständigen, so können sie ihren Vorschlag unmittelbar dem Arbeitgeber und, wenn dieser eine juristische Person ist, dem zuständigen Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs unterbreiten. [...] Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift.

    Das kommt dann zum Einsatz, wenn Führungspersonen besonders hartnäckig darin sind, Gefährdungen wider besseren Wissens zu ignorieren und die FaSi als Erbsenzähler zu diffamieren. Aber wie gesagt, es ist ein schweres Geschütz. Seid also vorsichtig damit, die Sache sollte sich wirklich lohnen. Das heißt auch, dass ihr bereit sein solltet, euer Anliegen eine Hierarchiestufe höher vorzutragen, falls ihr abgewiegelt werdet. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr das gemacht habt, kann euch keiner mehr vor den Kadi zerren, wenn eure düsteren Prophezeiungen eines Tages tatsächlich eintreten.

    Überreicht das Formular daher am besten mit folgenden Worten (ich glaube aus "das Kartell" mit Harrison Ford):
    "Das ist meine Ich-komme-aus-dem-Gefängnis-frei Karte. Haben sie auch so eine ?"

    In allererster Linie dient das Formular aber dazu, es nicht zu benutzen - es soll abschrecken ! Jede Führungsperson wird es sich mit der Unterschrift mehr als zweimal überlegen (ist aber verpflichtet s.o.) und vielleicht lieber zurück an den Verhandlungstisch kommen.

    Zum Schluß muss ich noch zugeben, dass ich es selbst noch nie zücken musste, jetzt aber sehr wahrscheinlich kurz davor stehe. Ich halte euch auf dem laufenden...
    Nicht vergessen: Benutzung auf eigene Gefahr.

    Gruß,
    Schweinchen Schlau

    Hallo Thorsten,

    ich hab die Instandhaltung bewußt raus genommen. Wir produzieren als Zulieferer ziemlich viel für die Autoindustrie und unsere Kunden wünschen sich eine detailierte Instandhaltungsdoku. Ich habe mich ein wenig im Netz umgesehen und bin zu dem Schluß gekommen, das dazu ein Instandhaltungskonzept, ein Instandhaltungsplan und eine Instandhaltungsanleitung gehört. Damit das irgendwie realisierbar bleibt, werden wir sogenannte "Lebenslaufakten" für jede Maschine einrichten. Dort kommt dann auch die Risikobeurteilung mit rein. Das halte ich für sinnvoller, als das anders herum zu machen.

    Ich muss zugeben, ich stehe noch ganz am Anfang vom Prozess - das Ganze ist also noch blanke Theorie... Vorgehen will ich in folgender Reihenfolge:


    • Ich gehe in eine Abteilung und klebe als erstes fortlaufende Inventarnummern auf die Maschinen. Bei uns sehen die z.B. so aus "MA-524407-02" - MA steht für Maschine, 524407 für die Kostenstelle der Abteilung und 02 für die laufende Nummer. So ist von Anfang an vermieden, dass man "von der Maschine da hinten links" sprechen muss.
    • Ich nehme mir einen leeren Ordner, mache Unterabschnitte für die einzelnen Maschinen und sortiere dort alle Unterlagen zusammen, die es im Haus über die Maschinen zu finden gibt. Erfahrungsgemäß wird es hier etwas Widerstand von den Mitarbeitern geben, die ihre eigene Ordnung eingeführt haben, aber nur zusammengeführt macht die Dokumentation Sinn.
    • Dann wird die Risikobeurteilung gemacht und wandert mit in die Akte.
    • Jetzt kommt der spannende Teil, das Instandhaltungskonzept. Das Ziel ist natürlich, keine Maschinenausfälle zu haben und die Kosten niedrig zu halten. Als Entscheidungsgrundlage dient eine Tabelle, in der die einzelnen Wartungsaufgaben aller Maschinen zum Ankreuzen in Spalten aufgeführt werden, damit sichtbar wird, welche Wartungsaufgaben bei verschieden Maschinen identisch sind. Zusätzlich soll dort noch eine Kennzahl über die Menge der Arbeitszyklen der Maschine rein (da weiß ich aber noch nicht genau, für welchen Zeitraum das aussagekräftig ist).


    Was der Unternehmer jetzt entscheiden muss sind Sachen wie:


    • Soll es ein globales Instandhaltungskonzept für das ganze Unternehmen oder nur für einzelne Abteilungen geben ? (abteilungsweise ist bei Prozessbeginn einfacher, global als Langzeitmaßnahme besser)
    • Wird die Wartung strikt nach einzelnen Maschinen unterschieden, oder nach Wartungsaufgaben ? (z.B. Prüfung der Energiezufuhr "in einem Abwasch" für alle Maschinen)
    • Kann die Wartung intern durchgeführt werden (ggf. durch Qualifizierung von Mitarbeitern) oder wird sie extern vergeben (z.B. bei teuren und ständig instandzuhaltenden Prüfmitteln)
    • Sollen bestimmte Wartungen häufiger durchgeführt werden als vorgeschrieben (z.B. bei hohen Reibungsprozessen oder bei hohem wirtschaftlichen Schaden durch Produktionsausfall häufiger als 1xjährlich)
    • Wer kann für welche Maschine "Erste Hilfe" anbieten ? (z.B. ein spezialisierter rund-um-die-Uhr Maschinenbauservice vor Ort)


    ...

    Tja, noch viel Arbeit, aber keine hoffnungslose Lage :)

    Gruß, Schweinchen Schlau

    P.S.: Ich habe mal meine Entscheidungshilfetabelle und eine sehr informative Arbeit zum Thema "Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes", die ich irgendwo im Netz gefunden habe, angehangen.

    Hallo Leute !

    Ich habe die undankbare Aufgabe, die Maschinen in unserem Betrieb "irgendwie" zu beurteilen und natürlich soll es schnell gehen ;(
    Nachdem ich mehrere Wochen lang herumexperimentiert habe, bin ich auf ein Verfahren gekommen, dass tatsächlich in relativ kurzer Zeit brauchbare Ergebnisse abwirft.

    Dafür habe ich zuerst Anhang 1 der 2006/42/EG Richtlinie auseinandergenommen und inhaltlich etwas umsortiert, so dass die einzelnen Punkte wenigstens ein bißchen chronologischer daherkommen (zumindest für meine Denke). Dann habe ich mir die DIN EN ISO 12100 danebengelegt und damit noch einige Löcher gestopft. Die Reihenfolge ist nun (grob): Herstellerunterlagen, Maschine allgemein, Ergonomie, Steuerung und Signale, Energie, Stillsetzen und Ingangsetzen, Betriebsarten ohne Schutzvorrichtungen, Bewegliche Teile der Maschine, Schutzvorrichtungen, Zugang zum Gefährdungsbereich bei normalem Betrieb, Reinigung, sonstige Gefährdungen.

    Die einzelnen Punkte habe ich dann den Überschriften zugeordnet, zu denen sie am besten passten und zwar so, dass aus jedem Unterpunkt ein positiv formulierter Satz wurde, z.B.:

    Die Maschine...
    [ ]...ist standsicher und gegen Umstürzen geschützt.

    Diese einzelnen Punkte kann man jetzt, je nach Maschine, ankreutzen oder halt nicht. Am Ende sieht man auf einem Blick die Lücken und schon hat man die Risiken identifiziert. Dann schnell noch ein paar Vorschläge zur Risikominderung und ein paar aussagekräftige Bilder drangeklascht - und fertig ist das Ganze.
    Der eine große Vorteil ist, dass man sich nicht seitenweise in Freitext auslassen muss. Der Andere, dass man außer der Liste eigentlich keine weiteren Unterlagen bei der Maschinenbegutachtung braucht.

    Das klingt jetzt erst mal schräg, aber zumindest einen Praxistest hat das System schon erfolgreich bestanden (siehe Dateianhang). Sogar meine BGW Aufsichtsperson war davon angetan ! Natürlich ist das Verfahren komplexitätsreduziert, aber genau das ist der Trick !!! - der Anspruch, wirklich jeden Satz aus der Richtlinie bzw. der Norm mit allen Querverweisen auf VDIs, VDEs und wie sie alle heißen mit ins Boot zu nehmen, führt höchstens zu Ratlosigkeit, oder ?

    Ich habe neben dem Praxisbeispiel die Blancoliste als .docx Datei angehangen und möchte alle einladen, sie auszuprobieren, sie zu verbessern und eure Meinungen und Erfahrungen zum Thema hier zu posten.

    Gruß, Schweinchen Schlau

    Hallo Leute ! Ich bin als SiFa in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung angestellt. Als ich neulich aus gegebenen Anlass eine Gefährdungsbeurteilung für einen Mann, der durch plötzliche Gewaltausbrüche die Psyche und Gesundheit der Gruppenleiter und seiner behinderten Kollegen ernsthaft gefährdet, erstellt habe, musste ich feststellen, daß ich mich auf ziemlich dünnen Eis bewege. Plötzlich hieß es, Gefährdungsbeurteilung könnte man doch nicht auf Menschen beziehen, das wäre eine rein technische Angelegenheit usw. Kurz: im Runterspielen der Gefährdung wurde kräftig gemenschelt - beim Schutz der Betroffenen weniger. Ich habe in meiner Beurteilung vorgeschlagen, sich einerseits auf das Erkennen möglicher Warnzeichen zu konzentrieren (der Betroffene kann nicht sprechen), andererseits aber endlich mal von Leitungsseite das Grenzrisiko für Fremaggressionen zu definieren, da es bei uns häufiger zu Übergriffen kommt. Wie gesagt, Freunde habe ich mir nicht wirklich damit gemacht - obwohl niemand meine Beurteilung inhaltlich in Frage gestellt hat... Hat jemand schon ähnliche Dinger erlebt ? Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Menschen zu technokratisch ?

    Für den Einsatz in der Praxis, finde ich die Kombination von pdf-Reader (Air-Sharing), Diktiergerät (Dictamus) und der integrierten Kamera sehr sinnvoll. Wenn ich unterwegs bin, ziehe ich mir vorher alle Dokumente, die ich brauche als pdf drauf (also Gesetze, BGW-Zeug, ältere Berichte), so dass ich schon mal kein Papier mitschleppen muss. Was ich sonst immer auf ein Klemmbrett geschmiert habe, spreche ich ins Diktiergerät und die Kamera erledigt den Rest. Ich muss allerdings hinzufügen, dass ich mitlerweile auf die Kombination von iPhone und eBook-Reader (Sony PRS-T1) umgestiegen bin, weil ich mir nicht immer ein iPad leihen konnte und mein Chef es auch nicht bezahlt hätte (ich bin interne FaSi). Es geht aber auch so ganz gut - vor allem auch mit jedem anderen Smartphone ohne Apfel drauf.

    Hier mal ein paar Beispiele mit XMind. Seite 1: Übersicht über Bereiche und Gefährdungen mit Schutzzielen; Seite 2: Ansicht einer Gefährdung mit Maßnahmen, Seite 3: Beispiel für eine Verknüpfung mit einem Foto (dicker Vorteil: relative Pfadangaben, d.h. solange die Anhänge im gleichen Ordner sind wie die Map, kann man ihn bedenkenlos verschieben und alles geht trotzdem noch); Seite 4: Beispiel einer Maßnahmenaufstellung mit Excel (einfach nur rüberkopiert).

    Für die, die jetzt rufen: "Was ist mit den Gefährdungsfaktoren ? Und wo ist die Risikobeurteilung ?" sei gesagt, dass ich die Risikobeurteilung ganz simpel über die Farben der Zweige darstelle - und die Gefährdungsfaktoren weglasse. Das mag zwar nicht ganz nach Lehrbuch sein, ist aber dem Informationsbedarf meines Chefs angepasst: Erst wenn dieser nach mehr Details schreit, stelle ich sie auch dar. Für die Vereinbarung auf Maßnahmen und Ziele reicht es in den meisten Fällen aber auch so.

    Hallo ! Ich benutze seit einiger Zeit MindMaps zur Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Hierzu kann ich das Programm XMind empfehlen, das ist kostenlos und steht dem Platzhirsch MindManager (zumindest für meine Zwecke) in nichts nach. Vom Vorgehen her, erstelle ich zuerst eine Map von den einzelnen Bereichen der Betriebsstätte. Dort trage ich dann die einzelnen Gefährdungen, Maßnahmen und Ziele ein. Fotos, Videos, begleitende Unterlagen und was man noch alles so brauchen kann, lege ich in einem Ordner mit der Map ab und baue sie als Hyperlink ein. Zu jedem Punkt oder Unterpunkt kann man sich Notizen machen, so daß die Map nicht überfrachtet wird. Je nachdem, welche Information bzw. Detailtiefe von mir erwünscht wird, kopiere ich die Zweige in Excel und bin fertig mit der Sache.