Haben BGV Gesetzescharakter?

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  • Das heißt wir kaufen einen Wasserkocher, müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und abheften und den Wasserkocher dann regelmäßig vom Elektriker prüfen lassen?
    Bei uns kommt zwar regelmäßig eine Elektrofirma zum Gerätecheck, aber eine Gefährdungsanalyse haben wir bei solchen Kleingeräten nie erstellt, jedenfalls nicht seit ich dabei bin. 8|

    Zitat


    Hallo,

    ich sehe das anders ......
    von Elektrogeräten geht immer eine Gefahr aus und sind auch schon wegen der
    BGV A3 immer zu prüfen.


    Keltengruß :37:

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  • Das würde ich genauso sehen. Von einer Kaffeemaschine geht meiner Ansicht nach keine Gefahr aus, wenn nicht gerade ein Kabel unisoliert ist.
    Müssen Unternehmer denn alle PC's, Kaffeemaschinen, Bildschirme usw regelmäßig prüfen lassen (Zitat oben) oder hat Maurus recht: keine Gefahr = keine Prüfung?

    Genau das ist doch der Punkt: Woher willst du wissen, dass nicht gerade jetzt ein Kabel beschädigt ist?

    Von jedem elektrischen Gerät geht die Gefahr eines elektrischen Schlags aus. Wäre das Kabel nicht isoliert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schlag dich ereilt sehr hoch.
    Die Isolierung ist schon mal eine Maßnahme um die Gefährdung zu reduzieren. Eine weitere Maßnahme ist die regelmäßige Kontrolle, ob die Isolierung noch in Ordnung ist, oder ob das Gerät noch vorschriftsmäßig funktioniert. Damit bekommst du die Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefährdung immer weiter in Richtung grüner Bereich (ungefährlich).
    Aber prinzipiell bleibt die Gefährdung bestehen. Erst wenn du das Gerät außer Betrieb nimmst und es vernichtest hast du die Eintrittswahrscheinlichkeit Null erreicht.(Das ist jetzt sicher etwas überspitzt formuliert, soll aber dem Verständnis helfen.)

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Von einer Kaffeemaschine geht meiner Ansicht nach keine Gefahr aus, wenn nicht gerade ein Kabel unisoliert ist


    Hallo,

    gerade Kaffeemaschinen und Heißwasserkocher sind kritisch.
    Bei uns fallen bei der jährlichen Prüfung immer so 2-3 % dieser Geräte bei der Prüfung auf. Meistens wegen unzureichender Isolierung. Und das ist in diesem Zustand mit bloßem Auge noch nicht zu erkennen, das registriert nur ein gutes Messgerät. Übrigens ist die Fehlerquote keine Frage des Kaufpreises, sondern eher das Problem der sorgfältigen Nutzung (Wie oft schon umgefallen? Wie oft schon am Kabel gezogen?)

    Glücklicherweise sind die meisten Geräte doch so zuverlässig konstruiert, dass vor dem Brand der Temperaturschutz auslöst. Aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo

    schau mal hier http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fac…efahrlich-sind/

    Sollte durch diese Geräte ein Brand entstehen und es wurde nachweislich nicht regelmäßig geprüft kann der Sachversicherer die Regulierung des Schadens verweigern und du kannst Dir dann ausmalen was das alles für Folgen nach sich zieht.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    ich sehe das anders ......
    von Elektrogeräten geht immer eine Gefahr aus und sind auch schon wegen der
    BGV A3 immer zu prüfen.


    Keltengruß :37:


    Man kann es i. S. d. Gefährdungsbeurteilung auch noch anders sehen:
    Von Elektrogeräten geht dann keine Gefahr aus, wenn sie regelmäßig geprüft werden.

    mfg, Rolf

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  • Von Elektrogeräten geht dann keine Gefahr aus, wenn sie regelmäßig geprüft werden.


    Hallo,

    das wiederum kann ich nicht so stehen lassen.
    Von Elektrogeräten geht immer eine Gefahr aus. Ab 50 V AC/120V DC sogar eine tödliche!!!

    Nur weil nichts oder wenig mit geprüften Geräten passiert, heißt das nicht, dass keine Gefahr von den Geräten ausgeht.
    Es geht dann eben um das akzeptierte Restrisiko. Und das mussten bei der BG ETEM im Jahr 2010 drei Menschen mit dem Leben bezahlen. :cursing:
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -


  • Man kann es i. S. d. Gefährdungsbeurteilung auch noch anders sehen:
    Von Elektrogeräten geht dann keine Gefahr aus, wenn sie regelmäßig geprüft werden.

    Das wäre schön. Aber: Ich prüfe heute den Vibrax[1], das Ergebnis ist tadelos.
    $Krankenschwester wickelt mehrmals täglich das Kabel stramm um den Vibrax. Nach drei Wochen Kabelbruch unter dem Knickschutz[2] mit entsprechender Reaktion seitens des Stroms.

    Wie konnte die Prüfung das nicht verhindern?!

    Man ist geneigt durch die vielen Gesetze, Verordnungen und Regeln die Realität aus den Augen zu verlieren. Zumindest mir geht das bisweilen so.

    Hardy


    [1] http://www.birke-wellness.de/Grossflaechen-…aete-c3705.html (Nicht als Werbung, nur als Erklärung)
    [2] Nur Bruce ist allmächtig, BTDT got Stichflamme

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  • Hi!

    Zitat

    Von Elektrogeräten geht dann keine Gefahr aus, wenn sie regelmäßig geprüft werden.

    Schön....einleuchtender hätte ich gefunden:

    "Von Elektrogeräten geht dann keine Gefahr aus, wenn sie ordnungsgemäß gelagert und gegen gewollte oder nicht gewollte Inbetriebnahme geschützt werden."

    Erinnert mich dann irgendwie ein bisschen an

    "Ein Rotbarschfilet schmeckt dann am besten, wenn man es kurz vor dem Verzehr gegen ein saftiges Schnitzel austauscht!"

    Aber Spaß bei Seite. Fakt ist ja nunmal, dass eine solche Prüfung immer nur eine Momentaufnahme ist. Schau dir ne TÜV-Überprüfung am Auto an: Heute geprüft, morgen geht das Steuergerät kaputt - ZACK - schon läuft der Wagen nicht mehr! Dabei war gestern noch kein Schaden feststellbar...

    Ohne Risiko ist man nie! (Man beachte diesbezüglich meine Signatur...)

    *blubbblubb* - ich tauch wieder unter

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • $Krankenschwester wickelt mehrmals täglich das Kabel stramm um den Vibrax. Nach drei Wochen Kabelbruch unter dem Knickschutz[2] mit entsprechender Reaktion seitens des Stroms.
    Wie konnte die Prüfung das nicht verhindern?!


    Die Prüfung hätte das sicher nicht verhindern können, aber eine kleine Schulung der netten (jungen?) Dame hinsichtlich der sicheren Geräteaufbewahrung und vielleicht ein kleiner Klett-Kabelbinder oder ein geeignetes Aufbewahrungsköfferchen ... und das Ganze VOR Aufnahme der Tätigkeit mit dem Gerät.
    Wenn Mitarbeiter mit Geräten nicht vernünftig umgehen wollen, muss halt öfter geprüft werden, notfalls auch wöchentlich. *schulterzuck*

    Wie heisst es doch so schön: "Wenn was schiefgeht, frage nicht, wer Schuld hat, sondern frage, wer wurde nicht ausreichend geschult!

    Und nein, nicht jedem ist der sichere Umgang mit Geräten klar, das betrifft auch Schere, Messer, Hammer, Streichholz und Schürsenkel.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • bei bestimmungsgemäßer Nutzung gehen von Elektrogeräten keine Gefahren aus...

    es sei denn, sie haben einen technischen Defekt, den ein Laie nicht erkennt. Und der kann auch drei Tage nach einer Prüfung schon vorliegen.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...


  • Die Prüfung hätte das sicher nicht verhindern können, aber eine kleine Schulung der netten (jungen?) Dame hinsichtlich der sicheren Geräteaufbewahrung und vielleicht ein kleiner Klett-Kabelbinder oder ein geeignetes Aufbewahrungsköfferchen ... und das Ganze VOR Aufnahme der Tätigkeit mit dem Gerät.
    Wenn Mitarbeiter mit Geräten nicht vernünftig umgehen wollen, muss halt öfter geprüft werden, notfalls auch wöchentlich. *schulterzuck*

    Das ist jetzt aber ein anderes Thema, bei dem ich dir durchaus zustimme. Hat aber nix mit der Frage zu tun ob von einem geprüften Gerät einen Gefährdung ausgehen kann oder nicht.

    Hardy

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  • bei bestimmungsgemäßer Nutzung gehen von Elektrogeräten keine Gefahren aus...

    es sei denn, sie haben einen technischen Defekt, den ein Laie nicht erkennt. Und der kann auch drei Tage nach einer Prüfung schon vorliegen.....


    Um diese Defekte zu erkennen gibt es die messtechnische Prüfung, deren Frist ja so zu bemessen ist, dass entstehende Mängel mit denen gerechnet werden muss.... usw.... Den Rest kann auch der Benutzer, mit seiner mindestens arbeitstäglich Prüfung auf augenfällige Mängel.

    Und jetzt wieder ab in die Steckdose. 8)

  • Das ist jetzt aber ein anderes Thema, bei dem ich dir durchaus zustimme. Hat aber nix mit der Frage zu tun ob von einem geprüften Gerät einen Gefährdung ausgehen kann oder nicht.

    Ich denke schon.
    Wenn ich das Gerät prüfe und fein säuberlich verpackt für Jahre ins Regal lege, geht von dem Gerät mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gefährdung aus . (Es sei denn, das Teil fällt aus dem Regal und ganz nach Murphy dorthin, wo es den größtmöglichen Schaden anrichtet.)

    Die Gefährdungen kommen erst durch die Benutzung und den Benutzer.

    Es ist ja sicherlich ein Unterschied, ob ein Gerät mehrmals täglich aufs äußerste und vielleicht sogar grenzwertig beansprucht wird, oder wochen- oder monatelang im Regel liegt und dann einmal (vorsichtig) zum Einsatz kommt, bevor es wieder auf Wochen oder Monate im Regal verschwindet.
    Nur dummerweise hat dieser Unterschied meist kaum einen Einfluss auf die Prüffristen ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Es ist ja sicherlich ein Unterschied, ob ein Gerät mehrmals täglich aufs äußerste und vielleicht sogar grenzwertig beansprucht wird, oder wochen- oder monatelang im Regel liegt und dann einmal (vorsichtig) zum Einsatz kommt, bevor es wieder auf Wochen oder Monate im Regal verschwindet.
    Nur dummerweise hat dieser Unterschied meist kaum einen Einfluss auf die Prüffristen ...

    8| Wenn letzteres der Fall ist, hat bei der Gefährdungsbeurteilung aber jemand gewaltig gepennt....

  • Es ist gar nicht so selten, das die Prüffristen bei Hand-E-Geräten (6 Monate, jährlich, alle 2 Jahre) als Fixtermine gesehen werden - unabhägnig von der tatsächlichen Benutzung.
    Ich kenne da so einige Betriebe ...

    So z.B. eine Feuerwehr, die ihre E-Geräte nach jeder Benutzung einem E-Check unterzieht, weil in der GUV-G 9102 gefordert (da steht nur IMHO nichts von E-Check, sondern eher von Sicht- und Funktionsprüfung) und zusätzlich alle 12 Monate prüft, weil in der GUV-V A3 so gefordert ...
    Eine andere Einheit (nicht Feuerwehr) macht alle 6 Monate den E-Check, auch wenn die Geräte nur einmal im Jahr für ein, zwei Stunden benutzt worden sind.

    Leider lassen die Regelungen nur beschränkt Raum für eine kreative Fristengestaltung und letztenendes will sich ja auch niemand dem Vorwurf aussetzen lassen, die "anerkannten Regeln der Unfallverhütung" missachtet zu haben.
    Ich würde es für weitaus sinnvoller halten, Prüffristen an die Betriebsstunden und die Belastung zu koppeln ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Es ist ja sicherlich ein Unterschied, ob ein Gerät mehrmals täglich aufs äußerste und vielleicht sogar grenzwertig beansprucht wird, oder wochen- oder monatelang im Regel liegt und dann einmal (vorsichtig) zum Einsatz kommt, bevor es wieder auf Wochen oder Monate im Regal verschwindet.
    Nur dummerweise hat dieser Unterschied meist kaum einen Einfluss auf die Prüffristen ...

    Axo, da wolltest du hin. Ja das ist natürlich so. Aber die Prüffristen können entsprechend verlängert oder verkürzt werden. So würde ich bei einer Baustellenbohrmaschine verkürzen, bei einem im Kontruktinsbüro der Baufirma stehenden Desktoprechner eher verlängern.
    Eine gute Regelung IMHO, weil man dazu das Hirn einschalten muss, es aber vor allem darf.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • Aber die Prüffristen können entsprechend verlängert oder verkürzt werden. So würde ich bei einer Baustellenbohrmaschine verkürzen, bei einem im Kontruktinsbüro der Baufirma stehenden Desktoprechner eher verlängern. Eine gute Regelung IMHO, weil man dazu das Hirn einschalten muss, es aber vor allem darf.


    Im Prinzip richtig. Trotzdem stehen die fixen Zeitabstände - und genau die machen unter Umständen die Probleme.
    Nur leider zieht bei den belastungsorientierten Zeitabständen so manche Unfallkasse nicht mit.

    Wie oben schon dargestellt: Beispiel: Ein Scheinwerfer wird (bei uns) - wenn nichts außergewöhnliches dazwischenkommt - dreimal im Jahr für 2 Stunden in Betrieb genommen.
    Ich darf aber die Prüffrist nur auf maximal 2 Jahre ausdehnen. Das Teil wird also alle 12 Betriebsstunden einem E-Check unterzogen - im Vergleich zu einem Scheinwerfer auf einer Baustelle also faktisch "arbeitstäglich".

    Mir ist klar, das sich die geltenden Regelungen an industriellen Forderungen orientieren ... nur leider darf ich nicht so flexibel sein, wie ich möchte und wie es sinnvoll ist - eben weil ich mich an den "Stand der Unfallverhütung" und damit an die GUV-V/BGV halten muss.
    (Und damit hab ich wieder den Kreis zum TE geschlossen. ;) )

    "Aber so ist das Leben" (sagte der Frosch und hüpfte zum Tümpelchen)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • In der BGV A3 im §5.

    Hardy


    Das will ich sehen! Da steht du sollst eine Gefährdungsbeurteilung machen. (....Fristen sind so zu bemessen dass....)

    So sagt z.B. die UKPT: Wie wird die Prüffrist ermittelt?

    Die Prüffrist wird über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen
    und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen sicher benutzt werden kann. Bei der Ermittlung gefährdungsbezogener Prüffristen sind die konkreten Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen das ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel benutzt wird. Das setzt eine umfangreiche Bewertung der Arbeitssituation voraus.
    Für die Ermittlung der Prüffristen können u. a. folgende Kriterien herangezogen werden:
    Herstellerhinweise, betriebliche Erfahrungen, Benutzungsdauer und -häufigkeit, mechanische Beanspruchungen, Umwelteinflüsse, Fehlerquote.
    Die Prüffristen aus der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ können als Richtwerte herangezogen werden. Bei Verwendung der
    Richtwerte müssen diese aber mit einer Gefährdungsbeurteilung bestätigt werden.

    2011/MatNr 670-095-435 Veröffentlicht: 03/2012